Wer ein Haus, ein Auto oder eine andere vielleicht auch plötzliche Anschaffung tätigen muss und nicht das notwendige Eigenkapital aufwenden kann, benötigt häufig einen Kredit. Ein Verbraucherkredit hilft Privatpersonen dabei, solche Anschaffungen über einen bestimmten Zeitraum zu finanzieren. Diese Kredite können zweckgebunden sein wie z. B. bei der Finanzierung eines Autos. Ein spezifischer Zweck muss bei einem solchen Kredit allerdings nicht immer gegeben sein.
Ein Verbraucherkredit kann zweckgebunden sein – das ist aber kein Muss.
Für den Verbraucherkredit werden Sicherheiten fällig, wobei bei kleineren Kreditbeträgen von wenigen tausend Euro meist das eigene Einkommen ausreicht.
Unter gewissen Voraussetzungen und bei sofortiger Tilgung aller Restschulden kann ein Verbraucherkredit gekündigt werden.
Verbraucherkredite werden ausschließlich an Verbraucher vergeben. Dabei beantragt eine Privatperson einen Kredit über eine bestimmte Summe bei einem Unternehmen, bei dem es sich in aller Regel um eine Bank handelt. Der Verbraucher zahlt den Kredit über einen bestimmten Zeitraum in Raten an das Kreditinstitut zurück.
Die Rahmenbedingungen bzw. Konditionen des Kredites werden schriftlich in der Form eines Vertrages festgelegt. Diesen Vertrag muss der Kreditnehmer persönlich unterschreiben. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass einige grundlegende Informationen und Konditionen im Kreditvertrag festgelegt werden müssen. Hierzu gehören folgende Informationen:
Kreditsumme
Gebühren und andere Zusatzkosten (Effektivzins)
Besicherungsform, welche die Bank vor Verlusten bewahrt
Modalitäten für die Rückzahlung
Tipp: Regelungen zum Verbraucherdarlehen stehen auch im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Unter §§ 491 ff. (= und folgende) können Verbraucher unter anderem nachlesen, ab wann ein Kredit als Verbraucherdarlehen gilt, welche Schriftform erforderlich ist und welche Auskünfte Banken bei der Vergabe von Krediten mitteilen müssen.
Bis vor einigen Jahren war es üblich, dass Banken für die Vergabe von Verbraucherkrediten eine separate Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt haben. Dabei wurden zwischen 0,5 und 2,0 Prozent der Kreditsumme einbehalten und gar nicht erst an den Verbraucher ausbezahlt. Schon im Jahr 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Verbraucherkredit-Bearbeitungsgebühren unzulässig sind.
Der Verbraucherkredit kann in unterschiedlichsten Formen auftreten bzw. nach verschiedenen Merkmalen in Kategorien unterteilt werden:
Kredithöhe: Bei Kreditsummen von unter 5.000 Euro ist von einem Kleinkredit zu sprechen. Übersteigt das Darlehen dieses Volumen, wird dann allgemein von einem Konsumentenkredit gesprochen.
Verwendungszweck: Herkömmliche Ratenkredite werden meist ohne feste Zweckbindung vergeben. Sie können vom Verbraucher frei eingesetzt werden, tragen in der Werbesprache aber häufig Namen wie Urlaubskredit oder Umzugskredit. Zu den wirklich zweckgebundenen Darlehen zählen hingegen nur Autokredite, Immobilienkredite und Umschuldungskredite.
Aufnahme: In der Regel werden alle Darlehen aufgenommen, indem ein Kreditantrag bei der Bank gestellt wird. Ausnahme: Dispo- und Rahmenkredite können nach einmaliger Einräumung ohne nochmalige Beantragung abgerufen werden.
Vor dem Abschluss eines Kreditvertrages führt das Kreditinstitut eine sogenannte Bonitätsprüfung durch. Hierbei wird nicht nur die aktuelle Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers geprüft, sondern auch ein Blick auf das vergangene Zahlungsverhalten geworfen. Diese Bonitätsprüfung soll Aufschluss über das künftige Zahlungsverhalten geben.
Zu Anfang einer jeden Bonitätsprüfung werden zunächst einige grundlegende Informationen abgefragt:
Vor- und Nachname
Geburtsdatum
Adresse
Arbeitgeber
Nettoeinkommen
weitere Einnahmen
regelmäßig Ausgaben
Das Kreditinstitut möchte auf diese Weise feststellen, ob der Kreditnehmer ein gesichertes Einkommen und einen festen Wohnsitz hat. Die regelmäßigen Ausgaben sind ebenfalls wichtig. Auf diese Weise lässt sich feststellen, ob im monatlichen Budget genug finanzieller Spielraum für eine Ratentilgung vorhanden ist.
Meist werden zusätzliche Informationen bei einer Auskunftei wie der SCHUFA eingeholt. Es gibt aber auch andere Auskunfteien, die hinzugezogen werden können. Diese fassen die Informationen unter anderem über das Zahlungsverhalten der Vergangenheit und bestimmte, demografische Merkmale in einem Bonitätsindex zusammen.
Tipp: Wer sich bezüglich des Bonitätscores unsicher ist, kann zur Vorsicht vor der Antragstellung eine Bewertung bei der Auskunftei anfordern.
Oftmals reicht bei einem Verbraucherkredit ein regelmäßiges Einkommen als wichtigste Sicherheit bereits aus. Sollte der Antragsteller jedoch eine höhere Kreditsumme wünschen oder die Bonitätsprüfung fällt negativ aus, müssen weitere Sicherheiten erbracht werden. Der Wert dieser Sicherheiten sollten leicht einzuschätzen sein. Außerdem sollte das Risiko eines potenziellen Wertverlusts so niedrig wie möglich sein. Akzeptiert werden in der Regel die folgenden Sicherheiten:
Bürgschaften
Hypotheken und Grundschuld
Pfand
Forderungsabtretung
Kommen Kreditnehmer beispielsweise unverhofft zu Geld oder möchten den Kredit wegen günstigerer Konditionen umschulden, kommt es meistens zu einer Kündigung des ursprünglichen Verbraucherkredits. Die Kündigungsfristen hängen oftmals vom Zinssatz und von der Laufzeit des Kredites ab.
Ein Kredit mit einem variablen Zinssatz ist jederzeit kündbar, wobei eine Frist von drei bis sechs Monaten existiert. Nach Ablauf dieser Frist muss der Kredit dann vollständig getilgt werden, was jedoch auch durch die Aufnahme eines neuen Darlehens möglich ist.
Jedes nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossene Darlehen kann vom Verbraucher jederzeit gekündigt werden. Die Ausnahme von dieser Regel bilden Kredite, die mit einer Grundschuld besichert sind. Aber: Sofern Verbraucher ihr Darlehen kündigen und die Kreditsumme vorzeitig abbezahlen, hat die Bank Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE):
Kreditlaufzeit > 1 Jahr: Die VFE darf bei maximal 1,0 Prozent der Restschuld liegen.
Kreditlaufzeit < 1 Jahr: Die VFE darf bei maximal 0,5 Prozent der Restschuld liegen.
Bei Immobilienfinanzierungen berechnet sich die VFE nach deutlich komplexeren Modellen, die jeweils im Kreditvertrag festgelegt sind. Hier gilt jedoch, dass auch Immobilienkredite ohne VFE gekündigt werden können, wenn die Zinsbindungsfrist schon seit mindestens zehn Jahren besteht.
Das Kündigungsschreiben sollte alle relevanten Informationen über den Schuldner und abzulösenden Kredit selbst enthalten. Hierzu gehören:
das spezifische Darlehen, das gekündigt werden sollen
die Höhe des Kredits
die Kundennummer des Kreditnehmers
der Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags
die Forderung einer Abrechnung
Sollte der Kreditnehmer und die Bank sich schon vorher auf eine Vorfälligkeitsentschädigung geeinigt haben, sollte das ebenfalls dringend in dem Kündigungsschreiben erwähnt werden. Erst wenn der Restbetrag an die Bank überwiesen wurde, ist die Darlehenskündigung auch gültig. Normalerweise hat der Schuldner zwei Wochen dafür Zeit. Wird der Kredit innerhalb dieses Zeitraums nicht getilgt, läuft der Vertrag einfach weiter.
Zusätzlich zum Kündigungsrecht haben Verbraucher auch ein Widerrufsrecht. Der Widerruf eines Verbraucherdarlehens ist grundsätzlich 14 Tage nach dessen Abschluss ohne Angabe von Gründen möglich. Allerdings muss auch der Widerruf schriftlich erfolgen. Zudem hat die Bank in diesem Fall einen Anspruch auf die direkte und vollständige Rückzahlung des schon ausgezahlten Kreditvertrags.
Restschuldversicherung: Eine Restschuldversicherung lohnt sich für Kreditnehmer erst, wenn der Kreditbetrag mindestens im fünfstelligen Bereich liegt. Andernfalls sind die Kosten im Vergleich zur aufgenommenen Kreditsumme zu hoch.
Nullprozent-Finanzierung: Ein Kredit ohne Zinsen ist nicht immer so günstig, wie es auf den ersten Blick erscheint. Verbraucher sollten hier den Kreditvertrag genau auf mögliche versteckte Klauseln prüfen. Bei FINANZCHECK.de können sich alle Verbraucher sicher sein, dass keine versteckten Kosten vorhanden sind.
Laufzeit: Wer sich schon im Vorfeld genügend Gedanken über Ratenhöhe und Laufzeit macht, kann eine Menge Geld sparen. Die Ratenhöhe sollte so hoch wie möglich sein, das senkt den effektiven Jahreszins und die gesamten Kreditkosten. Gleichzeitig sollte die Rate auch nicht so hoch sein, dass die monatliche Belastung für Kreditnehmer zu groß ist.
Kreditsumme gering halten: Sollte noch Eigenkapital vorhanden sein, sollte dieses möglichst genutzt werden. Je niedriger die Kreditsumme ist, desto mehr kann bei den Zinsen gespart werden.
Zinsbindung: Ist der aktuelle Zinssatz niedrig, lohnt es sich zu Beginn den Zinssatz für einen möglichst langen Zeitraum festlegen zu lassen.
Sondertilgung: Mit Sondertilgungen lässt sich die Kreditsumme und die Laufzeit verringern. Eventuell müssen als Folge weniger Zinsen gezahlt werden.
Umschuldung: Mit einer Umschuldung lässt sich vielleicht ein Kredit zu besseren Konditionen und mit einer geringeren Zinsbelastung finden. Deswegen lohnt es, sich stets über andere Kredite zu informieren.
Konditionen vergleichen: Kreditnehmer sollten sich Angebote von verschiedenen Banken einholen, bevor sie einen Kreditvertrag unterschreiben. So lassen sich die Zinsen ohne viel Aufwand um ein gutes Stück senken.
Tipp: Bei FINANZCHECK.de können Kreditnehmer kostenfrei Darlehen von verschiedenen Banken miteinander vergleichen. Binnen weniger Minuten erhalten Verbraucher so einen umfassenden Überblick und können sich so für das passende Angebot entscheiden.
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