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Sicherungsübereignung

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Was verbirgt sich hinter der Sicherungsübereignung?

Die Sicherungsübereignung ist ein wichtiges Instrument, das Banken im Rahmen der Kreditvergabe benutzen. Wirtschaftlich betrachtet ähnelt es dem Pfandrecht, wobei es einige Unterschiede gibt. Wir zeigen, wann die Sicherungsübereignung eingesetzt wird, was sie genau bedeutet und worauf Kreditnehmer hierbei achten müssen.

Das Wichtigste im Überblick

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  • Eigentum und Besitz einer Sache fallen bei der Sicherungsübereignung auseinander.

  • Die Sicherungsübereignung ist eine treuhänderische Vereinbarung.

  • Nach Rückzahlung des Kredits fällt das sicherungsübereignete Wirtschaftsgut an den Schuldner zurück.

  • Die Sicherungsübereignung wird auch als Sicherungsabrede bezeichnet.

Was ist eine Sicherungsübereignung?

Um zu verstehen, wie eine Sicherungsübereignung funktioniert, muss der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum an einer Sache klar sein.

  • Eigentümer ist derjenige, dem ein Wirtschaftsgut rechtlich gehört. Das Wirtschaftsgut muss sich nicht in seinem Besitz befinden, sondern kann an einem anderen Ort sein.

  • Der Besitzer ist derjenige, in dessen Verfügungsgewalt sich das Wirtschaftsgut befindet. Er benutzt, vermietet oder verwahrt es, aber es gehört ihm nicht.

Bei einer Sicherungsübereignung vereinbaren Bank (Gläubiger) und Kreditnehmer (Schuldner), dass ein Wirtschaftsgut vom Schuldner genutzt, vermietet oder verwahrt werden darf, aber im Besitz der Bank bleibt. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Finanzierung eines Pkws, denn die Sicherungsübereignung eines Kfz ist in der Praxis üblich:

Beispiel: Ein Verbraucher möchte ein neues Auto kaufen, das 25.000 Euro kostet. Die Bank gibt ihm ein Darlehen über 25.000 Euro und verlangt die Sicherungsübereignung des Pkws. Der Kreditnehmer bezahlt das Auto mit dem Geld der Bank und fährt damit beim Händler vom Hof. Er ist nun Besitzer des Autos, die Bank aber ist Eigentümer. Sie könnte jederzeit Zugriff auf das Auto verwähren und es zum Beispiel verkaufen, wenn der Schuldner seine Raten nicht bedient. Banken verlangen in der Regel, dass ihnen der Fahrzeugbrief im Original zur Verfügung gestellt wird. Online-Banken begnügen sich mitunter auch mit einer Kopie, weil das vertraglich vereinbarte Sicherungsübereignungsrecht – auch ohne den Fahrzeugbrief in Händen zu halten – von der Bank im Zweifel mit Rechtsgewalt durchgesetzt werden könnte.

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Sicherungsübereignung: ausführliche Definition

Eine Sicherungsübereignung ist ein Vertrag, in dem Schuldner und Gläubiger ein Wirtschaftsgut einsetzen, um eine Schuld abzusichern. Die Sicherungsübereignung erfolgt mit der Verpflichtung zur Rückübertragung nachdem die Schuld getilgt ist. Alternativ kann vereinbart werden, dass das Eigentum automatisch an den Schuldner zurückfällt. Die Sicherungsabrede ist schuldrechtlich betrachtet ein in sich geschlossenes Rechtsgeschäft, wobei es treuhänderischen Charakter hat. Treuhandschaft bedeutet, dass die übertragenen Rechte nicht zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden dürfen.

Beispiel Treuhandschaft Pkw: Die Bank ist zwar im Besitz des Fahrzeugbriefs und Eigentümer des Kfz, doch sie verpflichtet sich, das Auto nicht zu verkaufen, solange die Raten regelmäßig bezahlt werden.

Welche Rechtsgrundlage hat die Sicherungsübereignung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geht in den Paragrafen 929 und 930 auf die Sicherungsübereignung ein. Hier steht sinngemäß folgendes:

Wenn der Eigentümer (die Bank) ein Wirtschaftsgut besitzt, aber jemand anders das Wirtschaftsgut nutzen soll (der Kreditnehmer), kann vertraglich die Sicherungsübereignung vereinbart werden. Das bedeutet, dass eine verbindliche Rechtsvereinbarung über das Auseinanderfallen von Besitz und Eigentum eines Wirtschaftsguts getroffen wird.

Im Unterschied zum Pfandrecht ist das Auseinanderfallen von Besitz und Eigentum bei der Sicherungsübereignung möglich und gewünscht. Das Pfandrecht aber bedingt, dass Eigentümer und Besitzer ein und dieselbe Person sind. Sinnvoll ist das jedoch im Rahmen von Verbraucherkrediten nicht, denn das hieße mit Blick auf obiges Beispiel, dass das Auto so lange in Besitz der Bank bliebe, bis der Kredit zurückgezahlt wäre. Das ist unsinnig und weder im Sinne des Kundens noch im Sinne der Bank.

Wann kommt die Sicherungsübereignung zum Einsatz?

Eine Sicherungsübereignung wird zur Absicherung von Krediten eingesetzt. Die Sicherungsübereignung erfolgt immer an beweglichen Gegenständen; also beispielsweise bei Fahrzeugen, Schmuck oder wertvollen Möbeln. Bei Selbstständigen und Unternehmen, die Kreditgeschäfte mit Sicherungsübereignungen abschließen, könnte auch ein Warenlager zur Sicherheit übereignet werden. Das Warenlager besteht aus vielen verschiedenen beweglichen Gütern und wird formal als Sachgesamtheit bezeichnet.

Welche Arten der Sicherungsübereignung gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Sicherungsübereignungen:

  • Raum-Sicherungsübereignung: Bei der Raum-Sicherungsübereignung handelt es sich um eine flexible Lösung, denn alle Gegenstände die neu in den Raum hineingestellt werden, gehen automatisch in die Sicherungsübereignung über.

  • Markierungs-Sicherungsübereignung: Markierung-Sicherungsübereignung bedeutet, dass Gegenstände gekennzeichnet werden. Dazu können Aufkleber oder Schilder benutzt werden. Die Regel ist das bei Verbraucherkrediten jedoch nicht. Hier kommt die einfache Sicherungsübereignung an einer einzelnen Sache wie zum Beispiel an einem Auto oder einem Motorrad zum Tragen.

Welche Bedingungen müssen sicherungsübereignete Wirtschaftsgüter erfüllen?

Sicherungsübereignete Gegenstände dürfen ausschließlich genutzt, aufbewahrt oder verliehen werden. Es ist nicht erlaubt, das Wirtschaftsgut zu verkaufen oder zu verpfänden. Das Wirtschaftsgut muss also letztendlich beim Besitzer verbleiben. Ohne Zustimmung der Bank ist es nicht möglich, eigenmächtig über das Wirtschaftsgut zu verfügen.

Wie ist der typische Ablauf einer Sicherungsübereignung?

Bei einer Sicherungsübereignung vereinbaren Kreditgeber und Kreditnehmer miteinander, dass eine Sache in das Eigentum des Kreditgebers übergeht. Vertraglich wird das sogenannte Besitzkonstitut definiert. Es wird aufgeschrieben, ob der übereignete Gegenstand aufbewahrt, verliehen oder genutzt werden darf. Der typische Ablauf der Sicherungsübereignung ist wie folgt:

  1. Ein Verbraucher möchte ein Wirtschaftsgut kaufen und braucht dafür eine Finanzierung. Er fragt die Finanzierung bei einer Bank an.

  2. Die Bank bietet einen Kredit zu bestimmten Konditionen an und verlangt zur Absicherung die Sicherungsübereignung. Die Einzelheiten sind im Sicherungsübereignungsvertrag formuliert.

  3. Die Bank und der Kreditnehmer unterzeichnen den Sicherungsübereignungsvertrag.

  4. Das Geld wird ausgezahlt, der Kreditnehmer bezahlt das Wirtschaftsgut.

  5. Das Eigentum an dem Wirtschaftsgut geht nun auf die Bank über. Es bleibt allerdings in Besitz des Kunden.

  6. Nun folgt die Phase der Rückzahlung.

  7. Mit Ausgleich der Gesamtschuld geht das Wirtschaftsgut in das Eigentum des Kunden über.

Was gehört in einen Vertrag zur Sicherungsübereignung?

Der Sicherungsübereignungskredit wird schriftlich geschlossen. Die sogenannte Sicherungsabrede ist ein separates Dokument, welches der Sicherungsübereignung dient und zusätzlich zum Kreditvertrag zu unterzeichnen ist. Was alles in einen Vertrag zur Sicherungsübereignung gehört, soll als Muster schematisch dargestellt werden:

  • Name und Kontaktdaten des Schuldners

  • Name und Kontaktdaten des Kreditgebers

  • Höhe des Kredits

  • Rechnungsdatum

  • Raten-Fälligkeiten bzw. Gesamtsumme

  • Beschreibung des Wirtschaftsguts, das Gegenstand der Sicherungsübereignung ist. Bei einem Kfz sollten folgende Informationen eingetragen werden: spezifische Fahrzeugbezeichnung nebst Fahrgestellnummer, Baujahr, Anschaffungspreis des Kfz, Angabe ob es sich um einen Neuwagen oder um einen Gebrauchtwagen handelt.

  • Unterschriftenfelder für beide unterzeichnende Parteien

  • Ort und Datum der Vertragsschließung

Was geschieht, wenn der Kredit vollständig abgelöst wurde?

Sobald der Schuldner den Kredit vollständig zurückbezahlt hat, wird ihm das Eigentum automatisch übertragen. War bei einer Sicherungsübereignung ein Kfz Vertragsgegenstand, übergibt die Bank dem ehemaligen Schuldner den Fahrzeugbrief. Damit sind Besitzer und Eigentümer rechtlich gesehen wieder eine Person und das Schuldverhältnis ist beendet.

Welche Risiken hat eine Sicherungsübereignung?

Es gibt einige Risiken, die im Zuge einer Sicherungsübereignung für Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer auftreten können. Am Beispiel eines Kfz sollen einige Risiken dargestellt werden.

RisikoBeschreibung
Werteverlust
Angenommen, das Auto wird in einen Unfall verwickelt und erleidet einen massiven Schaden. Dann hat es für den Sicherungsgeber nur noch einen verminderten Wert. Würde der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bezahlen, würde der Verkauf des übereigneten Fahrzeugs vermutlich nicht genug Geld einbringen, um die offene Schuld zu tilgen.
Bewertungsfehler
Wenn ein Verbraucher beispielsweise einen Oldtimer finanziert und der Wert durch den Sicherungsgeber falsch eingeschätzt wird, könnte es bei einem Verkauf des Oldtimers (aufgrund nicht gezahlter Raten) dazu kommen, dass der Sicherungsgeber nicht genügend Geld erhält, um die Restschuld zu tilgen.
Verkauf
Falls eine Online-Bank sich nicht den originalen Fahrzeugbrief zuschicken lässt, sondern nur eine Kopie, könnte der Sicherungsnehmer das Auto verkaufen. Mit dem Fahrzeugbrief kann er rechtlich als Eigentümer auftreten, ohne dass der neue Käufer davon Kenntnis erhält, dass Eigentum und Besitz auseinanderfallen.

Muss immer das finanzierte Wirtschaftsgut als Sicherheit übereignet werden?

Nein, zwingend ist dieser Zusammenhang nicht. Allerdings ist es im Bereich der Auto- und Zweiradfinanzierung üblich, dass die finanzierten Fahrzeuge sicherungsübereignet werden. Kreditnehmer, die das nicht wollen, können andere Sicherheiten anbieten. Das könnte zum Beispiel eine Lebensversicherung oder ein Sparguthaben sein. Es liegt am persönlichen Verhandlungsgeschick, wie die Besicherung des Kredits letztendlich aussieht. Ein Argument, welches für ein Sparguthaben spricht, ist die schnelle Verwertbarkeit. Damit könnten Kreditnehmer eine Bank überzeugen. Die Bank muss die Alternativen allerdings nicht akzeptieren.

Die Verwertung des Sicherungseigentums

Solange der Kredit wie vereinbart beglichen wird, bleibt das Sicherungseigentum im Besitz des Darlehensnehmers. Der Kreditgeber kann es nicht herausverlangen. Nach Ende der Tilgungszeit geht das Sicherungsgut automatisch in das Eigentum des Kreditnehmers über.

Sobald ein Kreditnehmer seine Schulden aber nicht mehr bezahlen kann, tritt der Sicherungsfall ein. Damit endet das Besitzrecht des Schuldners. Auf Verlangen des Gläubigers ist er verpflichtet, das Sicherungsgut herauszugeben, damit der Kreditgeber es verwerten kann. Zu welchem Zeitpunkt der Sicherungsfall eintritt, ist in der sogenannten Sicherungsabrede festgehalten. Beispielsweise, wenn eine bestimmte Anzahl an Tilgungen ausfällt oder in den Verzug gerät.

In aller Regel ist in der Sicherungsabrede eine Regelung vereinbart, wie das Sicherungsgut im Sicherungsfall verwertet werden kann. Fehlt sie, können die Vorschriften über den Pfandverkauf herangezogen werden.

Auf Grund der Verwertung werden vorwiegend bewegliche Sachen als Kreditsicherheiten eingesetzt. Ein Beispiel: Während Autos oder Immobilien für die Bank verwertbar sind, lassen sich zum Beispiel Dienstleistungen wie Werbekampagnen für Unternehmen nicht weiterverkaufen.

Doppelte Sicherungsübereignung

Wenn zwei Kreditgeber eine Sicherheit von einem Schuldner verlangen, könnte dieser auf die Idee kommen, zwei verschiedenen Gläubigern ein und dasselbe Sicherungsgut anzubieten. Da immer nur eine Person beziehungsweise Institution das Eigentum an einer Sache erlangen kann, ist eine doppelte Sicherungsübertragung aber nicht möglich.

Bei Missachten dieser Regelung stellt sich die Frage, welcher der beiden Kreditgeber das tatsächliche Recht am Sicherungseigentum hat. Diese juristische Streitigkeit fällt in jedem Fall negativ auf den Schuldner zurück und führt letzten Endes zu einer deutlich höheren Kostenbelastung.

Tipps für Verbraucher beim Vertragsabschluss

Wenn Verbraucher planen, einen Kredit aufzunehmen, müssen sie viele Dinge beachten. Der erste Schritt auf dem Weg zum Kreditvertrag stellt der Angebotsvergleich dar. FINANZCHECK.de bietet mit dem Kreditrechner eine gute Möglichkeit, vorhandene Angebote miteinander zu vergleichen.

  1. Mithilfe eines Finanzexperten lässt sich das passende Angebot finden, welches auf die individuelle Situation passt.

  2. Ist das Angebot ausgewählt, nimmt der Verbraucher Kontakt zur kreditgebenden Bank auf.

  3. Die Bank wird nun die finanziellen Rahmenbedingungen prüfen und aufgrund dessen die Kreditkonditionen fixieren.

Verbraucher sollten sich darauf einstellen, dass bei der Finanzierung eines Pkws generell eine Sicherungsübereignung vereinbart wird. Bei der Kreditanfrage ist es deshalb zu empfehlen, bereits sämtliche Fahrzeugdaten zu beschaffen. Auch, wenn weder Fahrzeugschein noch Fahrzeugbrief vorliegen, können sich Antragsteller vorbereiten.

  • Ein Ausdruck des Angebots oder eine Kopie des Angebots des Fahrzeugs geben Aufschluss über die wichtigsten Fahrzeugdaten.

  • Falls es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, können Angaben aus der Schwacke-Liste nützlich für die Bank sein, um eine realistische Einschätzung des Werts vorzunehmen.

  • Beim Neuwagen ist das Verkaufsprospekt nebst Preisliste, aus der auch die Sonderausstattungspreise hervorgehen, hilfreich.

Kredit anfragen, Konditionen aushandeln und Wirtschaftsgut an die Bank sicherungsübereignen

Bevor eine Sicherungsübereignung Gesprächsthema zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer wird, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Die Bank prüft nach den üblichen Kriterien die Kreditwürdigkeit und Bonität eines Antragstellers. Nur, wenn er überhaupt für eine Finanzierung in Frage kommt, steigt die Bank in die Verhandlung über die Kreditdetails ein. Dazu gehört auch die Vereinbarung zur Sicherungsübereignung.

In jedem Fall sollten sich Kreditnehmer mehrere Angebote einholen und diese miteinander vergleichen, bevor sie einen Vertrag unterschreiben. Denn je nach Darlehenshöhe und persönlichen sowie finanziellen Verhältnissen kann es durchaus sein, dass eine Bank auf die Sicherungsübereignung verzichtet und stattdessen andere Sicherheiten akzeptiert.

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Auf FINANZCHECK.de können Kreditinteressenten einen unverbindlichen Kreditvergleich durchführen und so die Bank mit dem passenden Kreditangebot finden. Durch einen Kreditvergleich kann bares Geld gespart werden, denn Onlinekredite sind in den meisten Fällen günstiger als diese der Hausbank. Mit einem erfahrenen FINANZCHECK.de-Kreditexperten können zudem aufkommende Fragen geklärt werden.

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.