Wohnraummodernisierung
Im Rahmen des Programms „Wohnraum modernisieren“ der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erhält der Geförderte für jedes Objekt, das er modernisieren möchte, unabhängig vom Baujahr eine Förderung.
Förderungsberechtigt sind Privatpersonen, gleichgültig ob Vermieter oder Selbstnutzer, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften.
Standardmaßnahmen
Es werden die folgenden Allgemeinen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen – sogenannte Standardmaßnahmen – unterstützt:
- neuer Balkon
- Veränderung des Wohnungszuschnitts
- Einbau neuer Fenster
- Badsanierung
- Heizung, die nicht auf erneuerbaren Energien basiert
Form der Förderung:
- maximales Darlehen über 100.000 € (100 % der Investitionskosten)
- Disagio 4 %
- maximal 30 Jahre Laufzeit
- fünf oder zehn Jahre Zinsbindung
- Effektivzins bei fünf Jahren Zinsbindung: 3,14 bis 3,60 %
- Effektivzins bei zehn Jahren Zinsbindung: 4,67 bis 4,96 %
Öko-Plus-Maßnahmen
Ein weiterer Teil des KfW-Programms „Wohnraum modernisieren“ ist die Förderung der Öko-Plus-Maßnahmen. Da sie dem Klimaschutz dienen, werden sie mit einem noch günstigeren Zinssatz, der sogenannten Öko-Plus-Variante gefördert. Die Öko-Plus-Maßnahmen müssen die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Wärmeschutz der Gebäudehülle
- Erneuerung der Heizung (basierend auf erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Fernwärme)
- Austausch von Kohle- und Ölöfen
- Austausch von Gaseinzelöfen in Zentralheizungen mit Gas- oder Ölbrennwertkessel
Form der Förderung:
- maximal Darlehen über 50.000 € pro Wohnung (100 % der Investitionskosten)
- maximal 30 Jahre Laufzeit
- kein Disagio
- fünf oder zehn Jahre Zinsbindung
- Effektivzins bei fünf Jahren Zinsbindung: 3,14 bis 3,60 %
- Effektivzins bei zehn Jahren Zinsbindung: 3,24 bis 3,96 %
