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Was Sie bei einer Kündigung Ihres Kredits durch die Bank tun können

Einen Kredit aufnehmen bedeutet für viele Antragsteller finanzielle Erleichterung. Laut dem SCHUFA Kredit Kompass 2018 benutzen die Deutschen besonders häufig Kredit für Autos, große elektronische Geräte oder Umschuldungen. 

Durch persönliche Gründe kann es jedoch in einigen Fällen dazu kommen, dass die Kredittilgung nicht mehr erfolgen kann. Droht dann eine Kündigung des Kredits durch die Bank, kann dies schnell für Unruhe sorgen. Doch auch bei finanziellen Engpässen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Situation zu stabilisieren.

Wir von FINANZCHECK.de beraten Sie, was Sie bei einer drohenden Kreditvertragskündigung tun können.

Das Wichtigste in Kürze

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  • Die Bank kann Ihnen den Kredit nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.

  • Für Dispokredite greifen besondere Regelungen.

  • Eine Kreditkündigung durch die Bank kann mit einer Umschuldung verhindert werden.

  • Auch der Kreditnehmer kann den Kreditvertrag kündigen.

Die Voraussetzungen zur Kündigung des Kredits durch die Bank

Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 498 ist das Kündigungsrecht des Kreditgebers festgehalten. Dies beinhaltet, dass die Bank den Kredit kündigen kann, wenn der Kreditnehmer mit zwei Raten und 10% der Kreditsumme in Verzug ist. Läuft das Darlehen schon seit mehr als drei Jahren, reichen sogar 5% Verzug für eine Kündigung durch die Bank aus. 

Zu den gesetzlichen Kündigungsgründen der Bank gehören zudem:

  • Eine bestehende oder drohende objektive Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bankkunden (Vergleich der Vermögenssituation vor Vertragsabschluss und jetzt)

  • Verschlechterung der Werthaltigkeit der als Kreditsicherheit hinterlegten Immobilie (sofern geschehen)

  • Gefährdung der Rückzahlung 

Außerdem ist die Bank zu den folgenden Schritten verpflichtet, bevor sie den Kredit kündigen kann:

  • Der Kreditnehmer erhielt eine schriftliche Mahnung mit einer Frist zur Begleichung der offenen Raten von 14 Tagen.

  • Die Bank hat dem Kreditnehmer ein Gesprächsangebot zur gemeinsamen Lösungsfindung angeboten.

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Update Corona-Krise: Gibt es eine Sonderregelung?

Die Corona-Krise löst momentan bei vielen Kreditnehmern Unsicherheiten aus, welche auch in finanziellen Engpässen münden kann. 

Für diese außergewöhnliche Lage haben Bundestag und Bundesrat einen Entwurf der Regierungsfraktionen zum Darlehensnehmerschutz Ende März 2020 zugestimmt. Am 27. März 2020 ist dieser im Bundesgesetzblatt 2020 I S. 569 ff veröffentlicht worden. 

Das Gesetz besagt, dass die Vertragsparteien den Darlehensvertrag in Krisenzeiten nicht umgehend beenden müssen. Sie haben Zeit, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, um das Weiterführen des Darlehensverhältnisses nach Abklingen der Corona-Krise zu ermöglichen. Für die Tilgungsrate vom 1.März 2020 bis 30.Juni 2020 wird eine gesetzliche Stundung von drei Monaten vorgenommen, wenn der Kreditnehmer Einnahmeausfälle durch die Krise vorweisen kann. Zudem ist eine Kündigung seitens des Kreditgebers wegen den oben genannten Voraussetzungen sogar ausgeschlossen.

Kann die Bank auch einen Dispokredit kündigen?

Ja, das ist möglich. Die Regelungen dazu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank. Meist ist das Ausbleiben von regelmäßigen Zahlungen auf das Konto eine Bedingung für die Kündigung des Dispos durch die Bank. Gleiches zählt auch für den SCHUFA-Score, der die Bonität des Darlehensnehmers bewertet. Ist dieser zu niedrig und kann nicht durch weitere Sicherheiten ausgeglichen werden, bedeutet dies ein erhöhtes Risiko für die Bank. 

Unabhängig von dem Kündigungsgrund gilt in der Regel aber eine Kündigungsfrist von 30 Tagen. Interessant dabei ist, dass der Dispokredit gekündigt werden darf, auch wenn er gerade nicht in Anspruch genommen wird.

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Banken haben die Möglichkeit, eingehende Zahlungen sofort mit dem negativen Saldo zum Ausgleich der Disposchulden auszugleichen. Schulden des Dispokredits unterliegen nicht dem Pfändungsschutz. Das kann vor allem für die Kreditnehmer zu Schwierigkeiten führen, die gerade ihren Job verloren haben und Geld für Miete, Essen etc. benötigen.

Hat die Bank Ihr Darlehen gekündigt, gibt es wichtige Punkte zu beachten:

  • Restschuld begleichen: Nach der Kündigung Ihres Kredits durch die Bank haben Sie für die Begleichung des Restbetrags in der Regel 14 Tage Zeit. Haben Sie nicht genug Kapital zur Verfügung sind zum Beispiel ein Umschuldungskredit oder Ablösekredit durch eine andere Bank. 

  • Mehrkosten: Neben der Tilgung des Restbetrags können Verzugszinsen und unter Umständen Bearbeitungsgebühren bzw. Mahn- oder Gerichtskosten auf Sie zukommen. 

  • SCHUFA-Eintrag: Kündigt die Bank Ihren Kredit, muss die Bank das an die SCHUFA melden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie für den nächsten Kredit eine unzureichende Bonität haben. Durch den Eintrag wird lediglich Ihr SCHUFA-Score verringert, er kann aber trotzdem noch für einen neuen Darlehensvertrag ausreichen.

Wie kann der Darlehensnehmer die Kündigung des Kredits verhindern?

Um die Kündigung zu verhindern oder die Konsequenzen abzumildern, hilft ein frühzeitiges Gespräch mit der Bank. Berichten Sie Ihrem Kreditgeber von Ihrer finanziellen Situation, um eine neue Rückzahlungsvereinbarung zu treffen.

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FINANZCHECK.de Kreditberater Tipp:

 Von der Umschuldung über die Senkung der Kreditraten bis hin zum Ratenkredit gibt es mehrere Möglichkeiten, einer Kreditkündigung vorzubeugen. Informieren Sie sich jetzt auf FINANZCHECK.de und vergleichen Sie alternative Kredite!“

So können Sie den Kredit kündigen

Können Sie bereits voraussehen, dass eine Kredittilgung in Zukunft nicht mehr möglich ist? Dann ist die Kreditkündigung Ihrerseits eine Möglichkeit, die Verschuldung vorzubeugen. Welche Regelungen es dafür gibt, hängt von dem Kredit und dem Abschlusszeitpunkt des Kredits ab. So können Sie einen Ratenkredit mit Vertragsdatum nach dem 11. Juni 2010 beispielsweise mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. In manchen Verträgen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Hier kann jedoch die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. 

Kreditverträge, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten; Jedoch mit der Bedingung, dass der Kredit mindestens sechs Monate getilgt wurde. Die Bank kann in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

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Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird immer dann fällig, wenn Kreditnehmer ihren Kredit vor Ablauf der Laufzeit tilgen möchten. Diese darf jedoch bei Ratenkrediten nicht mehr als 1% der Restschuld des Kredits betragen.

Vergleichen Sie alternative Kredite, um eine Kündigung Ihres Kredits vorzubeugen oder abzufangen

Eine Kündigung Ihres Kredits durch die Bank ist für den Darlehensnehmer oft mit finanziellen Engpässen verbunden. Doch diese Situation lässt sich vermeiden: Können Sie die Raten nicht mehr begleichen, ist ein Gespräch mit dem Bankberater unerlässlich. Dieser kann eine Lösung finden, das Darlehen mit anderen Möglichkeiten zu tilgen oder die Restschuld sorgenfrei zu begleichen. 

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Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: Möchten Sie Ihren Kredit umschulden und eine Kündigung durch die Bank verhindern, finden wir für Sie das passende Angebot – täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenfreien Hotline 0800 433 88 77.

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.

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