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Diese Möglichkeiten gibt es, wenn Sie Ihren Kredit nicht zurückzahlen können

Einen Kredit nicht zurückzahlen zu können, ist keine Schande. Zahlungsschwierigkeiten entstehen oftmals unvorhergesehen und unverschuldet, wodurch Kreditnehmer von den finanziellen Schwierigkeiten umso überraschter sind. Nach dem SCHUFA Kredit-Kompass 2019 lagen Zahlungsstörungen Ende 2018 erfreulicherweise bei lediglich 2,1% aller Konsumentenkrediten in Deutschland vor.

Viele der betroffenen Kreditnehmer wissen jedoch in dieser Situation nicht, wie sie reagieren sollen und fürchten die Härte des Gesetzes. FINANZCHECK.de informiert Sie, was passieren kann und zu tun ist, wenn Sie Ihren Kredit nicht zurückzahlen können.

Das Wichtigste in Kürze

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  • Verbraucher können Kredite meist dann nicht mehr zurückzahlen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitslosigkeit eintreten.

  • Mit dem Zahlungsverzug sind Mahngebühren und zusätzliche Zinsen verbunden.

  • Nach mehreren Mahnungen kann die Kündigung des Kredits durch die Bank erfolgen.

  • Durch Umschuldung oder Ratenpausen lassen sich Kredite auch bei geringer Liquidität zurückzahlen.

Das kann eine Zahlungsunfähigkeit hervorrufen

Wer einen Bank- oder P2P-Kredit abschließt, der verfügt normalerweise über die finanziellen Mittel, das Darlehen wie vereinbart zu tilgen. Wenn Sie Ihren Kredit nicht zurückzahlen können, liegt die Ursache meist in einem von mehreren Szenarien. Diese für Zahlungsausfälle verantwortlichen Ereignisse sorgen im Allgemeinen dafür, dass die Finanzen des Kreditnehmers in Schieflage geraten: 

Verlust des Arbeitsplatzes

Plötzlich arbeitslos zu sein, führt automatisch zu der Frage, was mit dem Kredit passiert. Wenn der Großteil, des in einem Haushalt verfügbaren Einkommens wegbricht, bleibt kein Kapital übrig, um den Kredit zurückzuzahlen. Dies kann auch auf anderweitige Einkommenseinbußen zutreffen, falls diese zu hoch ausfallen. 

Sind Sie unverschuldet arbeitslos, passiert mit Ihrem Kredit erst einmal nichts. Seine Raten sind weiterhin fällig. Sie können sich jedoch mit Ihrem Kreditgeber auf eine Lösung einigen oder auf eine eventuell existierende Restschuldversicherung zurückgreifen.

Krankheitsfall

Längere Krankheiten können Ihr Einkommen ebenfalls sinken lassen, wenn der Arbeitgeber nach 6 Wochen das Gehalt nicht mehr zahlen muss. Krankengeld erhalten Sie längstens 72 Wochen lang und maximal zu 90% Ihres täglichen Nettogehalts. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihren Kredit nicht zurückzahlen können.

Unvorhersehbare Ausgaben

Unverhofft treffen Kreditnehmer häufig auch ungeplante Ausgaben. Wenn ohne Vorwarnung die defekte Waschmaschine ersetzt oder ein neues Auto gekauft werden muss, lassen sich derartige Anschaffungen nur schwer aufschieben. Zudem bringen oft auch Scheidungen und Todesfälle den häuslichen Etat ins Wanken, wodurch der Kredit oft nicht zurückgezahlt werden kann.

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Einkommenseinbußen auch durch Corona-Krise

Möglich sind Gehaltskürzungen insbesondere in Krisenzeiten. Dies wird wirtschaftlich gesehen auch durch die Corona-Pandemie deutlich: Im Q1 2020 ist das Bruttoinlandsprodukt auf -2,2% gesunken – im Q4 2019 waren es noch -0,1%. In vielen Unternehmen sinkt die Auftragsrate und Mitarbeiter müssen die Kurzarbeit antreten. Dank Kurzarbeitergeld hält sich der Verlust von monatlichem Einkommen jedoch in Grenzen. Die Bundesagentur für Arbeit gleicht 60 bis 67% des Netto-Entgelts der Beschäftigen bis zu 12 Monate aus. So werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber entlastet.

Was passiert, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann?

Wenngleich Banken oft viele Kredite gleichzeitig an Kunden vergeben, verlieren sie als Kreditgeber kein einziges Darlehen aus den Augen. Sobald Ihre Rate ausbleibt, registriert die Bank dies und leitet die für diesen Fall gängigen Maßnahmen in die Wege:

  • Mahnungen: Wenn Sie Ihren Kredit nicht zurückzahlen, schickt Ihnen der Kreditgeber nach einer gewissen Frist die erste Mahnung. Sie erhalten mehrere Wochen Zeit, um die rückständige Rate zuzüglich Verzugszinsen und Mahngebühren nachzuzahlen. Im Rahmen dieses gerichtlichen Mahnverfahrens folgt die zweite Mahnung, in der Sie schon auf die rechtlichen Folgen hingewiesen werden. Begleichen Sie die ausstehenden Zahlungen weiterhin nicht, erhalten Sie die letzte Mahnung.

  • Kündigung: Reagieren Sie auch auf die dritte Mahnung nicht, darf Ihr Kreditgeber den Vertrag kündigen.

  • Sofortige Rückzahlung: Kündigt Ihnen die Bank den Kreditvertrag, ist dies zugleich die Aufforderung, den Kredit zurückzuzahlen – inklusive Zinsen.

Den Kredit nicht zurückzahlen: Ist dies strafbar?

Es ist keine Straftat, wenn Sie Ihren Kredit nicht zurückzahlen können. Allerdings machen Sie sich durchaus strafbar, wenn Ihnen nachgewiesen wird, dass Sie das Darlehen nicht zurückzahlen wollen. Täuschen Sie beispielsweise das Vorhandensein von Sicherheiten vor und begleichen Sie die Kreditraten nicht, handelt es sich um Betrug.

Geraten Sie hingegen durch Arbeitslosigkeit oder ähnliche Szenarien in finanzielle Schieflage, stellen Ihre Schulden keine Straftat dar. Dies ist im Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgehalten:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“

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Kündigt Ihnen die Bank den Kreditvertrag, wartet ein negativer SCHUFA-Eintrag auf Sie. Jener senkt Ihren SCHUFA-Score und verschwindet erst nach drei Jahren wieder. Bis dahin ist es für Sie schwieriger, einen neuen Kredit zu erhalten oder bei Anschaffungen Ratenzahlung zu vereinbaren.

So können Sie den Kredit trotz geringer Liquidität zurückzahlen

  • Direkter Kontakt: Können Sie Ihren Kredit nicht wie vereinbart zurückzahlen, nehmen Sie idealerweise direkt mit der Bank beziehungsweise Ihrem P2P-Kreditgeber Kontakt auf. Dadurch signalisieren Sie, dass Sie nichts zu verbergen haben und mit Ihren plötzlichen Finanzproblemen offen umgehen. Die meisten Kreditgeber rechnen dies Kunden hoch an und versuchen, gemeinsam eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

  • Stundung: Diese Lösung könnte eine Ratenpause sein, die Ihnen erlaubt, mindestens eine Rate auszusetzen. Manchmal lässt sich diese Option sogar von vorneherein vertraglich fixieren, wodurch Sie keine Extrakosten haben.

  • Umschuldung: Hilfreich kann auch eine Umschuldung sein.. Ein neuer Kredit mit niedrigeren Monatsraten zu besseren Konditionen ermöglicht Ihnen, das alte Darlehen abzulösen. 

  • Restschuldversicherung: Haben Sie zuvor eine Restschuldversicherung abgeschlossen, übernimmt diese gegebenenfalls die ausstehenden Raten für ein Jahr. Meist greift die Restkreditversicherung aber nur bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod des Kreditnehmers. Eine solche Ratenschutzversicherung ist jedoch recht kostspielig und verteuert Kredite spürbar. So wird aus einem an sich günstigen Darlehen leicht eine Kostenfalle.

Jetzt Kredite vergleichen und beraten lassen

Können Sie durch persönliche Gründe Ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen, besteht kein Grund zur Sorge: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die eine Rückzahlung Ihres Kredits gewährleisten. Ob Umschuldung oder Stundung – wir bei FINANZCHECK.de beraten Sie gerne!

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Haben Sie noch Fragen, wie Sie Ihren Kredit zurückzahlen können? Unsere Kreditspezialisten sind auch persönlich für Sie da und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen – täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenfreien Hotline 0800 433 88 77 66. Rufen Sie einfach unverbindlich an!

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.