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Mit einer Restschuldversicherung (RSV) können sich Kreditnehmer und ihre Familie bei möglichen Zahlungsausfällen für den laufenden Kredit absichern. Sie springt beispielsweise dann ein, wenn der Kreditnehmer vor Ende der Kreditlaufzeit verstirbt und zahlt die Restschuld ab. Allerdings ist diese Versicherung nicht immer die beste Lösung und oft ziemlich teuer. Worauf es ankommt und wann welche Alternative besser ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Eine Restschuldversicherung verhindert unverschuldete Zahlungsausfälle und bietet daher Sicherheit besonders für langfristige Kredite.
Mit der Restschuldversicherung können auch Lebensrisiken wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, Unfall oder Tod abgesichert werden.
Bei den Versicherungsleistungen sollte unbedingt auf vertragliche Warte- und Karenzzeiten, Bedingungen sowie Einschränkungen geachtet werden.
Die Versicherung ist in der Regel freiwillig, weshalb die Zusatzkosten
nicht auf den Effektivzins aufgerechnet werden.
Verbraucherschützer kritisieren, dass die Versicherung die Kosten eines Kredit deutlich erhöht und nicht immer ausreichend Transparenz bei vorzeitiger oder außerordentlicher Kündigung herrscht.
Die Restschuldversicherung (oft auch Restkredit-, Kreditlebens- oder auch Ratenschutzversicherung genannt) ist eine spezielle Variante der Risikolebensversicherung. Mit dem Abschluss dieser Versicherung sichert sich ein Kreditnehmer gegen bestimmte Lebensrisiken ab, um einen Kredit auch unter diesen Umständen in vollem Umfang zurückzahlen zu können. Tritt der Versicherungsfall (bspw. Tod, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit) ein, ist die Bank die begünstigte Person. Dann übernimmt die Restschuldversicherung die weitere Ratenzahlung beim Kredit und verhindert so einen Ausfall.
In der Regel wird die Restschuldversicherung als freiwillige Leistung und nicht verbunden mit einem Kredit angeboten. Es bleibt dem Kreditnehmer also freigestellt, ob er die Versicherung abschließt. Die Versicherung wird jedoch von den Banken als zusätzliche Kreditsicherheit betrachtet, die vor eventuellen Zahlungsausfällen des Kunden schützen soll. So kommt es in einigen Fällen vor, dass Banken auf den Abschluss einer solchen Police drängen. Nicht zuletzt wegen dieser Praxis und den zusätzlichen Kosten, steht die Versicherung bei Verbraucherschützern in der Kritik.
Restschuldversicherungen werden in den meisten Fällen als Risikolebensversicherung oder in einer Kombination mit Zusatzversicherungen angeboten. Dabei können insbesondere die folgenden Risiken abgedeckt werden:
Krankheit
Arbeitslosigkeit
Berufsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit
Scheidung
Unfall
Tod
Die am häufigsten ausgewählten Leistungen der Restschuldversicherungen sind die gegen die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit des Versicherten. Der Leistungsumfang kann sich aber je nach Versicherer deutlich unterscheiden. Allerdings sollten die Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags vorher genau geprüft werden. Oft sind bestimmte Risiken und Szenarien in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Zudem kommen spezielle Regelungen für Karenz- und Wartezeiten hinzu.
Für viele kann trotz der Kritik an der Restschuldversicherung eine entsprechende Absicherung sinnvoll sein. Vor allem dann, wenn Kredite
über einen sehr langen Zeitraum laufen und
die Kreditsummen sehr hoch sind.
In aller Regel trifft das bei größeren Baufinanzierungen zu. Wenn diese über mehrere Jahrzehnte laufen, kann es durchaus vernünftig sein, sich je nach persönlicher Lage gegen bestimmte Risiken abzusichern. So können bei großen Kreditbeträgen von mehreren hunderttausend Euro stets die Ratenzahlungen gewährleistet werden, auch wenn beispielsweise der Hauptverdiener einer Familie arbeitsunfähig wird.
Nicht zu vergessen ist der Aspekt einer eventuell aus Sicht der Banken nicht ausreichenden Bonität des Kunden. In diesen Fällen kann die Restschuldversicherung als Kreditsicherheit dienen. Ohne diese würde es wahrscheinlich nicht zu einer Kreditzusage für den Kunden kommen. Dann sollten sich Kreditnehmer überlegen, ob die Kosten dieser Versicherung im richtigen Verhältnis zur Höhe und der Dringlichkeit der Finanzierung stehen.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Schutz vor Zahlungsausfällen | Hohe Kosten (insbesondere bei kleinen & kurzlaufenden Krediten) |
Absicherung von Lebensrisiken | Karenz- und Wartezeiten, Leistungsbeschränkungen |
Verbesserung der Bonität | Günstigere Alternativen bleiben ungenutzt |
Zugang zu Krediten | Schränkt finanziellen Spielraum ein |
Die jeweiligen Kosten für eine Restschuldversicherung hängen in der Regel von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten sind:
die Kreditsumme
die Vertragslaufzeit
der Leistungsumfang inklusive Nebenleistungen
das Alter des Versicherten
die Bonität des Versicherten
Allgemein kann gesagt werden: Eine Restschuldversicherung erhöht die Kreditkosten spürbar und kostet teilweise zwischen 10 und 20 Prozent der Kreditsumme. Wer ein Darlehen über 10.000 Euro aufnimmt, zahlt so etwa 1.000 bis 2.000 Euro nur für die Versicherung.
Besonders werden die Kosten auch bei den sogenannten Kombinations-Restschuldversicherungen in die Höhe getrieben: Zum Beispiel bei Risikolebensversicherungen mit Zusatzversicherungen wie gegen Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. So kritisiert die Zeitschrift „Finanztest“ (Nr. 08/2017) der Stiftung Warentest, dass diese Versicherungen „sehr teuer“ sind:
Bei einem Immobiliendarlehen in Höhe von 200.000 Euro würden Kosten während der Kreditlaufzeit von mehr als 10.000 Euro entstehen.
Andere Branchendienste warnen, dass mit einer Restschuldversicherung die Kosten teilweise über 20 Prozent des Nettodarlehensbetrages ausmachen könnten.
Daher sollte jeder Kreditnehmer vor Abschluss einer freiwilligen Restschuldversicherung unbedingt prüfen, in welchem Verhältnis die tatsächlichen Kosten zur Kreditsumme stehen. Das bedeutet auch: Je länger der Kredit läuft und je höher der Nettodarlehensbetrag ist, desto vertretbarer sind die Kosten.
Banken bieten ihre Kredite und die Restschuldversicherungen durchgängig in nicht verbundener Weise an. Wer einen Kredit beantragt, bekommt in der Regel die Versicherung nur getrennt angeboten. Auch wird stets betont, dass die Gewährung des Darlehens nicht zwingend den Abschluss einer Restschuldversicherung voraussetzt. Somit müssen die Banken die Kosten der Restschuldversicherung nicht in den Effektivzins einrechnen.
Damit fallen die Angebote auch nicht unter die Vorschrift des § 6, Absatz 7 der Preisangabenverordnung (PAngV). Denn diese schreibt das ausdrücklich für Verbraucherdarlehen vor, wenn für das Darlehen der Abschluss einer Restschuldversicherung „zwingende Voraussetzung“ ist. In diesem Fall müsste die Bank „in klarer, eindeutiger und auffallender Art und Weise darauf hinweisen“ und die Höhe des effektiven Jahreszinses benennen.
Die GfK-Markstudie „Konsum- und Kfz-Finanzierung 2018“ von Ende Oktober 2018 untersucht das Finanzierungsverhalten von Verbrauchern. Der Kauf eines Autos, ob Neuwagen oder gebrauchter PKW, bleibt dabei mit Abstand der häufigste Grund für die Finanzierung. Außerdem ist der Ratenkredit auch die häufigste Finanzierungsart (24 Prozent).
Nach dieser Studie haben zuletzt 4,0 Prozent mehr dieser Ratenkreditnutzer eine Restkreditversicherung abgeschlossen:
Aktuell sind es 32 Prozent der Befragten (VJ 2017: 28 Prozent). Eine Zwei-Drittel-Mehrheit (68 Prozent) schließt aber keine Restkreditversicherung ab. Außerdem: Ist die Entscheidung für eine Restschuldversicherung gefallen, so sind nach der jüngsten GfK-Marktstudie 68 Prozent, und damit 8,0 Prozent mehr als im Vorjahr (2017: 60 Prozent), „sehr bzw. äußerst zufrieden“ mit dieser.
Tipp: Wer sich schnell einen Überblick über die aktuellen Konditionen bei einem Ratenkredit verschaffen möchte, kann bei FINANZCHECK.de einen Vergleich starten. Die Angebote in der Ergebnisliste enthalten immer Angaben zum Gesamtbetrag des Kredits. So lässt sich nach den gewählten Konditionen das jeweils passende Angebot ermitteln.
Viele Restschuldversicherungen werden auch mit der Absicht abgeschlossen, um zukünftig bei Arbeitslosigkeit den laufenden Kredit zahlen zu können. Für diesen Fall soll eine entsprechende Restschuldversicherung einspringen und die Zahlung für den Versicherten übernehmen.
Allerdings ist der Schutz vor Arbeitslosigkeit in Wirklichkeit begrenzt. In der Regel leistet die Versicherung erst nach einer Wartezeit von ein bis sechs Monaten. In den meisten Fällen wird auch erst nach einer Karenzzeit von drei Monaten gezahlt. Weitere Voraussetzung: Der Versicherte muss vorher sechs oder gar zwölf Monate mehr als wöchentlich 15 Stunden beschäftigt gewesen sein. Tritt der Fall ein und sind die Bedingungen erfüllt, übernimmt die Restschuldversicherung oft nur bei betriebsbedingten oder „unverschuldeten“ Arbeitgeber-Kündigungen die Kreditraten. Diese werden aber maximal für 12 bis 18 Monate gezahlt. Wird ein Arbeitsvertrag selbst gekündigt oder erhält der Versicherte trotz Arbeitslosigkeit selbst noch geringfügig Einnahmen, muss die Restschuldversicherung nichts leisten.
Tipp: Es sollte also vor Abschluss einer Restschuldversicherung genauestens auf die Versicherungsbedingungen geachtet werden. Mit Blick auf die Regelungen bei Arbeitslosigkeit kann auch ein Vergleich helfen, für sich persönlich passende Konditionen zu finden.
Generell kann eine Restschuldversicherung immer dann gekündigt werden, wenn der dazugehörige Kredit wie vorgesehen zurückgezahlt worden ist. Auch gleich zu Beginn haben Kunden das Recht, eine abgeschlossene Versicherung zu kündigen: Und zwar im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist. Nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) besteht eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen per Post.
Ist die Restschuldversicherung als eine Lebensversicherung mit Todesfallschutz abgeschlossen worden, können Versicherte nach Vertragsschluss sogar innerhalb von 30 Tagen den Vertrag widerrufen. Diese erweiterte Widerrufsfrist gilt auch dann für andere Komponenten wie Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, wenn sie in der Restschuldversicherung mit der Lebensversicherung kombiniert worden sind.
Während der Kreditlaufzeit gibt es für Kunden unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Restschuldversicherung zu kündigen:
Bei einer vorzeitigen Rückzahlung oder Umschuldung dürfen Versicherte die Police außerordentlich kündigen. Dann können sie auch die gezahlten Prämien anteilig zurückfordern, da der eigentliche Versicherungszweck entfallen ist.
Auch eine ordentliche Kündigung ist während der Kreditlaufzeit in einigen Versicherungsverträgen gestattet. Es kommt also auf den jeweiligen Vertrag und die Kündigungsbedingungen an.
Außerdem kann eine Restschuldversicherung nachträglich widerrufen
werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2011 entschieden. Das gilt aber nur für die Fälle, in denen der Kredit und die Versicherung quasi gebündelt an den Kunden verkauft wurde.
Mit Änderung des Verbraucherschutzes müssen Banken ihre Kunden seit dem 23. Februar 2018 eine Woche nach Vertragsschluss nochmals in schriftlicher Form über das Widerrufsrecht belehren. Auch das Produktinformationsblatt mit allen wichtigen Informationen über die Restschuldversicherung muss erneut mit verschickt werden, nachdem es bereits zusammen mit der Belehrung zum Vertragsschluss dem Kunden erstmals übergeben worden ist.
War die Restschuldversicherung freiwillig abgeschlossen worden, ist mit dieser schriftlichen Information darauf hinzuweisen. Ebenso müssen die Kosten der Versicherung benannt werden. Die Bankkunden haben auch das Recht, nach Abschluss einer Restschuldversicherung wie Versicherte beraten zu werden.
Wenn die Restschuldversicherung vertragsgemäß gekündigt worden ist, können Verbraucher unter Umständen Rückerstattungskosten geltend machen. Manche Versicherungen erlauben keine Beitragsrückerstattung. In vielen Fällen ist dagegen eine anteilige Beitragsrückerstattung vorgesehen. Dann können die Versicherten die nicht verbrauchte Prämie zurückverlangen.
Allerdings ist nicht immer klar und verständlich, wie die anteilige Beitragsrückerstattung oder die nicht verbrauchte Prämie berechnet wird. Dabei lassen sich die Versicherungen nicht immer in die Karten schauen. Ein Zustand, der sowohl von Verbraucherschützern wie auch der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) kritisch gesehen wird.
Eine Restschuldversicherung ist oft eine Kombination von Risikolebensversicherungen mit einer Versicherung zum Schutz vor Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Dabei kann es sein, dass privat bereits Versicherungsschutz durch eine eigene Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung besteht. Der Vorteil der privat abgeschlossenen Alternativen ist: die Versicherungssumme besteht unabhängig vom Kredit oder nimmt nicht wie in einigen Fällen mit dessen Restlaufzeit permanent bis gegen Null ab.
Daher sollte genau überprüft werden, welche Risiken bereits privat alternativ durch entsprechende Versicherungen abgedeckt sind. Darüber hinaus kann es sich lohnen, statt der Restschuldversicherung auf Alternativen zurückzugreifen, die mit weniger Kosten die gleichen Risiken abdecken:
Risikolebensversicherung:
Sie ist die bekannteste Alternative zu einer Restschuldversicherung und lässt sich als Kreditsicherheit auch für andere Kredite einsetzen. Mit ihr wird gewährleistet, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod des Versicherten ohne Probleme neben Beerdigungskosten auch die verbleibenden Kreditraten bezahlen können. Je nach Alter, Versicherungssumme, Laufzeit sowie Gesundheitszustand des Versicherten ist der Versicherungsschutz hier bereits für wenige Euro pro Monat zu haben.
Berufsunfähigkeit und Unfall:
Da die Restschuldversicherungen für Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit in der Regel sehr viel Geld kosten und bei sechsstelligen Immobiliendarlehen schon einmal fünfstellige Summen verschlingen, drängen sich die Suche nach Alternativen schnell auf. Zudem bieten auch hier private Versicherungen zu Berufsunfähigkeit oder Unfall über den Kredit hinaus Sicherheit. Nicht nur, dass die Beschränkungen und Karenzzeiten entfallen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gibt auch Schutz bei nahezu allen Krankheiten. Voraussetzung: Der Versicherte kann nur noch weniger als 50 Prozent seiner beruflichen Tätigkeit ausüben. Mit den Leistungen der Versicherungsalternativen können auch im Fall des Falles die Kreditraten weiterbezahlt werden.
Wenn Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abschließen wollen, sollten sie sorgfältig die Vor- und Nachteile abwägen: Einerseits den gegebenen Schutz bei nicht absehbaren Einkommensausfällen, um dadurch jederzeit die Raten für einen Kredit zahlen zu können. Andererseits ist die Versicherung nicht zum Nulltarif zu erhalten. Im Gegenteil: Sie kann einen Kredit erheblich verteuern, auch wenn sie freiwillig und nicht zwingend mit ihm zusammenhängt.
Hier können unter Umständen private Risikolebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Berufsunfähigkeitspolicen die kostengünstigere Alternative sein. Sind diese bereits vorhanden, stellt sich die Frage: Reichen sie aus, um für den länger laufenden Kredit genügend Sicherheit zu bieten? Wer aber hier unsicher ist, sollte sich weiter informieren oder fundiert beraten lassen. Für eine allgemeine Kreditberatung steht auch der kostenlose Telefonservice von FINANZCHECK.de zur Verfügung.
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