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Erben bedeutet nicht immer einen finanziellen Zuwachs. Kommt es bei einem laufenden Kredit zum Todesfall des Kreditnehmers, wird auch die Restschuld zur Erbmasse gezählt. War der Verstorbene für den Großteil des Einkommens zuständig, kann dies dem anderen Ehepartner Probleme bei der Rückzahlung bereiten. Hier erfahren Sie, wie Sie sich für die genannten Szenarien absichern.
Kommt es bei einem Kredit zum Todesfall, bleiben Schulden bestehen. Diese werden auf den Ehepartner oder die nächsten Erbkandidaten übertragen.
Bei Gemeinschaftskrediten ist immer der Mitunterzeichner für die Rückzahlung verantwortlich.
Eine Restschuldversicherung sowie eine Risikolebensversicherung in Höhe der Kreditsumme dienen als Absicherung bei einem Kredit. Denn im Todesfall kann der verbleibende Betrag über die Versicherung beglichen werden.
Kredite, die bei einem Todesfall noch nicht beglichen wurden, gehen an Hinterbliebene über. Um sich nicht finanziell zu belasten, gibt es jedoch einige Möglichkeiten dieses Erbe zu umgehen. Sie können die Erbschaft bis zu sechs Wochen nachdem Sie davon erfahren haben ablehnen. Hierzu müssen Sie eine förmliche Verzichterklärung an das betreffende Amt senden, da eine mündliche Verweigerung nicht ausreicht. Durch eine Ablehnung gehen alle Ansprüche an den nächsten Erbschaftskandidaten über.
Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, wie Sie verhindern können, die Schulden Ihres Ehepartners zu erben:
Um eine beschränkte Haftung auf die Nachlassbestände zu erwirken, können Sie einen Antrag auf Nachlassverwaltung einreichen. Dadurch trägt die Nachlassverwaltung die Verantwortung für die Aufklärung der Finanzlage. Dies ist besonders bei unüberschaubaren Finanzverhältnissen des Verstorbenen vorteilhaft.
Wenn Sie nicht in der Lage sind den restlichen Kredit zu begleichen, stehen Sie als Erbe in der Pflicht unmittelbar ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen. Tun Sie dies frühzeitig, gilt für das Erbe eine beschränkte Haftung. Lassen Sie sich hingegen zu viel Zeit, könnten die Gläubiger einen Schadensersatz von Ihnen verlangen.
Wie der Name bereits verrät, wird ein Gemeinschaftskredit von zwei Personen zusammen aufgenommen. Dabei sind die Schuldner unabhängig voneinander für die Tilgung des Darlehens in der Pflicht und können einzeln vom Gläubiger belangt werden. Das wohl gängigste Beispiel eines Gemeinschaftskredits ist ein mit dem Ehepartner aufgenommenes Darlehen. Wenn einer der zwei Kreditnehmer stirbt, überträgt sich die Finanzierung direkt auf den Ehepartner, der zum verbleibenden Schuldner wird. Das ist selbst dann der Fall, wenn das Erbe zur Hälfte an die Kinder geht, da der Kredit hiervon ausgenommen ist.
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Wurde ein Kredit via Bürgschaft abgeschlossen, gerät der Bürge bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptkreditnehmers in die Zahlungspflicht. Dies gilt auch für den Todesfall des Hauptschuldners. In diesem Fall kann sich der Bürge an die Erben wenden und sie um eine Begleichung bitten. Dies wird erschwert, wenn es sich um ein überschuldetes Erbe mit Haftungsbeschränkung handelt.
Mithilfe einer Restschuldversicherung können sie die Folgen einer unerwarteten Zahlungsunfähigkeit – verursacht durch den Kredit (z. B. im Todesfall) – abwenden . In einer derartigen Situation tritt die Versicherung für die Restschuld ein. Bedenken Sie jedoch, dass eine solche Police für zusätzliche Kosten beim Kreditabschluss sorgt. In der Regel lohnt sich dies vor allem bei höheren Krediten mit langer Laufzeit. Als alternative Absicherung können Sie auch eine Risikolebensversicherung abschließen. Diese muss in mindestens der Höhe des Kreditbetrags entsprechen, damit die Erben eine Ausgleichszahlung bekommen, um den Kredit des Verstorbenen zu begleichen.
Die Restschuld des Kredits erlöscht nicht. Stattdessen wird Sie dem Erben übertragen. Dieser kann das Erbe zwar ausschlagen, verzichtet damit aber auch auf die Besitztümer.
Der Kredit geht grundsätzlich auf die Erben über. Hinterlässt ein Ehepartner nach seinem Tod Schulden, zählt dies wie auch das gesamte Vermögen zur Erbmasse des Verstorbenen. Davon ausgenommen sind Gemeinschaftskredite, bei denen die Mitunterzeichner für die Begleichung verantwortlich werden und das unabhängig vom Erbe.
Bei einer Bürgschaft muss grundsätzlich der Bürge für einen Zahlungsausfall des Hauptschuldners aufkommen. Dies gilt auch für Todesfälle.
Wenn der Kreditpartner nach Eintritt eines Todesfalls den Kredit frühzeitig ablösen möchte (z.B. durch einen Verkauf einer finanzierten Immobilie), wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Es ist aber auch ratsam das Gespräch mit der Kreditbank zu suchen, da einige wenige Banken gar auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten.
Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.