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Wohnungsbauprämie

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Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die das Erschaffen von Wohnraum in Deutschland vorantreiben soll. Bausparer, die ihr Kapital für das Eigenheim oder für vermietete Immobilien aufwenden, können unter bestimmten Voraussetzungen von Zuschüssen profitieren. Dieser Ratgeber zeigt, welche Kriterien die Antragsteller erfüllen müssen, in welcher Höhe die Wohnungsbauprämie ausgezahlt wird und was es bei der Beantragung zu beachten gilt.

Das Wichtigste zusammengefasst:

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  • Die Wohnungsbauprämie ist ein Mittel zur Förderung des Bausparens und des Vermögensaufbaus.

  • Bausparer erhalten einen staatlichen Zuschuss, wenn sie ihre Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen.

  • Der Staat bezuschusst den Ausbau von Wohnraum jährlich mit 45,06 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 90,11 Euro (Verheiratete).

  • Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, gelten familienstandabhängige Einkommensgrenzen.

  • Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben grundsätzliche alle Personen ab 16 Jahren.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Der Staat möchte den Ausbau von Wohnraum in Deutschland unterstützen. Dafür stehen ihm verschiedene Mittel zur Verfügung, von denen die Bürger profitieren. Eine Möglichkeit ist die Wohnungsbauprämie, kurz WoP, die sich an Bausparer richtet. Vielen ist diese Fördermöglichkeit auch als Bausparprämie bekannt.

Die Wohnungsbauprämie ist seit 1952 ein wesentlicher Bestandteil des Bausparens und der Vermögensbildung. Bausparverträge sind eine der wichtigsten Sparmöglichkeiten in Deutschland. Die Kunden zahlen über einen festgelegten Zeitraum monatlich Geld in ihren Vertrag ein. Dieses Geld verzinsen die Bausparkassen. Sobald ein bestimmtes Kapital erreicht ist, gilt der Vertrag als zuteilungsreif. Es erfolgt die Auszahlung der Bausparsumme und/oder die Kunden können ein zinsgünstiges Darlehen bei ihrer Bausparkasse aufnehmen. Um den Abschluss von Bausparverträgen lukrativer zu gestalten und um gleichzeitig die Nutzung des Kapitals für den Wohnungsbau anzukurbeln, wurde die Bausparprämie entwickelt.

Was fördert der Staat mit der Wohnungsbauprämie?

Der Staat möchte mit Bausparverträgen den Aus- und Aufbau von Wohnraum fördern. Die Bausparer erhalten die Zuschüsse deshalb nur dann, wenn sie das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Darunter fallen Renovierungs-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten am Eigenheim oder an vermietetem Eigentum. Bezuschusst wird zudem der Erwerb oder Bau einer Immobilie. Demzufolge können alle Verbraucher die Wohnungsbauprämie beantragen, die ihr Bausparkapital in ein Wohnhaus investieren. Die Förderung ist unabhängig davon, ob sie bereits eine Immobilie besitzen oder nicht.

Bürger, die von der WoP Gebrauch machen, müssen einen Nachweis über die erbrachten Bauleistungen bringen. Dazu sind Handwerkerrechnungen, Kaufverträge oder anderweitige Belege notwendig.

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Hinweis: Bei Bausparverträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, muss das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke aufgewendet werden. Diese Verträge sind förderberechtigt, wenn die Kunden mindestens sieben Jahre lang eingezahlt haben.

Wie funktioniert die staatliche Förderung der WoP? (mit Beispiel)

Der Staat belohnt jeden, der bereits frühzeitig an seine Zukunft denkt und einen Bausparvertrag abschließt. Insgesamt können Verbraucher zehn Jahre lang die Wohnungsbauprämie erhalten. Sofern die Bausparer alle Voraussetzungen erfüllen, bezuschusst der Staat ihr Bausparguthaben mit 8,8 Prozent ihrer Jahreseinzahlung – unter Berücksichtigung einer Höchstgrenze. Ein Beispiel:

Ein Bausparer zahlt monatlich 30 Euro in einen Vertrag ein, was einer Jahreseinzahlung von 360 Euro entspricht. Der Staat fördert die Vermögensbildung mit 8,8 Prozent. Der Bausparer erhält jährlich einen Zuschuss von 31,68 Euro.

Sollten die Kunden während der Laufzeit die Einzahlung erhöhen oder verringern, passt sich die Bausparprämie entsprechend an. Für die Berechnung der Zulagen ist der Kontostand des Bausparvertrages am Ende des Jahres relevant.

Wohnungsbauprämie: Höhe und Einkommensgrenze

Der Staat bezuschusst Bausparverträge nicht in unbegrenzter Höhe. Die Einkommensgrenze der Wohnungsbauprämie richtet sich nach dem Familienstand der Versicherungsnehmer:

PrämienAlleinstehende Verheiratete
max. förderbare Jahreseinzahlung
512€
1.024€
max. Höchstprämie
45,06€
90,11€

Im Klartext bedeutet dies: Zahlen ledige Versicherungsnehmer mehr als 512 Euro im Jahr in ihren Bausparvertrag ein, erhalten sie maximal 45,06 Euro Zuschüsse. Bei Verheirateten liegt die förderbare Jahreseinzahlung bei 1.024 Euro, was 90,11 Euro Zuschuss im Jahr entspricht.

Zielgruppe: Wer hat Anspruch auf die WoP?

Jeder Steuerzahler in Deutschland hat ab dem 16. Lebensjahr ein Anrecht auf die Wohnungsbauprämie. Interessant ist das Konzept vor allem für junge Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und für junge Familien. Die folgenden Voraussetzungen zur Zulageberechtigung machen deutlich wieso:

Einkommensgrenze der Wohnungsbauprämie für Verheiratete und Singles

Die Förderberechtigung der Wohnungsbauprämie unterliegt einer Einkommensgrenze. Dies bedeutet, dass nur Verbraucher die Zulagen erhalten, deren zu versteuerndes Einkommen unter der vorgeschriebenen Höchstgrenze liegt:

AlleinstehendeVerheiratete
max. 25.600€ / Jahr zu versteuerndes Einkommen
max. 51.200€ / Jahr zu versteuerndes Einkommen

Bei der Berechnung der Einkommensgrenze von Arbeitnehmern sind die jeweiligen Pausch- und Freibeträge zu berücksichtigen. Darunter fallen beispielsweise Sparerfreibeträge und Werbungskosten. Verbraucher dürfen von ihrem Jahresbruttoeinkommen die Aufwendungen entsprechend abziehen.

Einkommensgrenze der Wohnungsbauprämie für Familien

Der Wohnraum für Familien hat in Deutschland besonders hohe Priorität, weshalb diese Zielgruppe spezielle Förderungen erhält. Bei der Wohnungsbauprämie liegt die Einkommensgrenze für Personen mit einem oder mehreren Kindern deutlich höher:

Header 1AlleinstehendeVerheiratete bei einem Arbeitnehmer
1 Kind
37.942€ / Jahr
68.699€ / Jahr
2 Kinder
42.593€ / Jahr
76.660€ / Jahr
3 und mehr Kinder
47.243€ / Jahr
84.178€ / Jahr

Sind beide Elternteile berufstätig, fällt die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie bei der gemeinsamen Veranlagung entsprechend höher aus.

Die Bausparprämie ist für Auszubildende, junge Erwachsene und junge Familien besonders lukrativ. Grund dafür ist, dass sie meist unter der Einkommensgrenze liegen. Das geringe Gehalt erlaubt ihnen häufig nur einen kleinen Sparbetrag, der sich durch die Zulagen des Staates erhöhen lässt.

Tipp: Wohnungsbauprämie und vermögenswirksame Leistungen

Alleinstehende mit einem Einkommen von maximal 17.900 Euro beziehungsweise 35.800 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten, können die Wohnungsbauprämie für ihren vermögenswirksamen Bausparvertrag beantragen. Werden die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers zum Wohnungsbau genutzt, bezuschusst der Staat den Vertrag bis zu einer Höchstgrenze von 470 Euro mit neun Prozent. Dies entspricht 42,30 Euro Zulagen im Jahr, wenn die Angestellten zu den 40 Euro vermögenswirksamen Leistungen drei Euro dazuzahlen, um die vorgeschriebene Höchstgrenze zum Erhalt der vollen Förderung zu erreichen.

Wohnungsbauprämie beantragen: So funktioniert es in der Praxis

Im Regelfall senden die Bausparkassen ihren Versicherten Anfang des Jahres den Antrag auf Wohnungsbauprämie zu. Sofern dies nicht geschieht, müssen sich die Kunden mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen und einen Antrag anfordern. Das Dokument gilt für das vorherige Jahr: 2019 beantragen die Kunden Zulagen für 2018, 2020 für 2019 und so weiter.

Antrag auf Wohnungsbauprämie korrekt ausfüllen

Die folgenden Informationen müssen die Versicherten beim Ausfüllen des Antrags für die Wohnungsbauprämie angeben:

  • Allgemeine Informationen: Adresse und Steuernummer. Änderungen wie ein Umzug sind entsprechend zu notieren.

  • Bruttojahreseinkommen: Im Dezember erhalten Angestellte eine Lohnmitteilung ihres Arbeitgebers über den Jahresbruttolohn. Pausch- und Freibeträge sind von dem Gehalt abzuziehen.

  • Familienstand: Der Familienstand wirkt sich auf die Einkommensgrenze der Wohnungsbauprämie aus. Daher ist eine Änderung entsprechend zu vermerken.

  • Weitere Förderungen: Verbraucher können mehrere Bausparverträge abschließen, allerdings erhalten sie die Wohnungsbauprämie nur einmalig. Sofern die Zulage bereits bei einem anderen Anbieter beantragt wurde, müssen die Versicherten dies angeben.

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nur mit einer Unterschrift gültig.

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Tipp: Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen. Sollten Bausparer einmal vergessen, ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie zu stellen, können sie dies nachholen. Rückwirkend lässt sich die Bausparprämie bis zu zwei Jahre beantragen. Dafür ist dasselbe Formular wie bei einer regulären Beantragung auszufüllen.

Wofür darf die WoP genutzt werden?

Eine Auszahlung der Bausparprämie findet bei Verträgen, die nach 2009 geschlossen wurden, nur statt, wenn das Geld zu wohnwirtschaftlichen Zwecken dient. Die Kunden können beispielsweise folgende Investitionen tätigen:

  • Erwerb einer Immobilie

  • Bau eines Hauses

  • Renovieren oder Sanieren des Eigenheims

  • Renovieren oder Sanierung von vermieteten Immobilien

  • Modernisierungsmaßnahmen

  • Erwerb einer Einbauküche oder einer neuen Heizung

Nicht einsetzen dürfen Verbraucher das Geld für den Kauf von Einrichtungsgegenständen wie einer neuen Couch. Sollten sie ihr Bausparguthaben für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke wie einen Neuwagen aufwenden, entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Auszahlung der Wohnungsbauprämie

Die Bausparprämie erhalten die Kunden nicht auf ihr Girokonto überwiesen. Nachdem der Antrag auf Wohnungsbauprämie gestellt ist, erhält die Bausparkasse den Zuschuss vom Staat. Voraussetzung ist, dass Antragsteller die beschriebenen Bedingungen erfüllen.

Die Bausparkasse schreibt die WoP dem Bausparvertrag der Kunden gut. Ersichtlich ist die Förderung auf dem Kontoauszug, den die Vertragsnehmer jedes Jahr erhalten. Die Prämie erhöht das Bausparguthaben und wird gesondert ausgewiesen. Grund dafür ist, dass sie bei einer Verwendung ohne wohnwirtschaftliche Zwecke nicht zur Auszahlung kommt.

Für die Auszahlung der Wohnungsbauprämie sind zusammengefasst folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Das Geld wird für den Immobilienkauf, für Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen verwendet.

  • Der Bausparvertrag lief mindestens sieben Jahre lang.

  • Die Kunden haben keine Ansprüche aus ihrem Bausparvertrag abgetreten.

  • Die Zulagen wurden jährlich beantragt.

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Hinweis: Verbraucher, deren Bausparvertrag vor Vollendung des 27. Lebensjahres zuteilungsreif ist, können einmalig über den Betrag inklusive Wohnungsbauprämie verfügen, auch wenn das Guthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke gedacht ist. Dennoch müssen die oben genannten Voraussetzungen mit Ausnahme des Verwendungszwecks erfüllt sein.

Wohnungsbauprämie vor allem für junge Menschen interessant

Grundsätzlich lohnt sich der Abschluss eines Bausparvertrages für jeden Personenkreis. Die Versicherungsnehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihr Guthaben in ein Eigenheim zu investieren. Wer allerdings heute schon weiß, dass er in der Zukunft Besitzer einer Immobilie sein möchte, profitiert von einem Bausparvertrag auch ohne staatlichen Zuschuss.

Die Wohnungsbauprämie ist vor allem für jüngere Personen interessant, deren Einkommen nicht über der Einkommensgrenze liegen. Wenn sie die Mindestspareinlage einzahlen, können sie von den höchstmöglichen Förderungen profitieren.

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Tipp: Da Bauspardarlehen häufig mit einer kurzen Laufzeit und hohen Raten verbunden sind, ist die Immobilienfinanzierung über die Bausparkasse nicht immer sinnvoll. Mit dem Vergleichsrechner von FINANZCHECK.de lassen sich verschiedene Angebot von Immobiliendarlehen vergleichen. So finden Kreditsuchende unkompliziert einen Anbieter mit einem passenden, günstigen Kredit.

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.