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Verwendungszweck

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Verwendungszweck: Alles was Sie darüber wissen müssen

Mit einem Verwendungszweck werden Verbraucher im Rahmen verschiedener finanzieller Angelegenheiten konfrontiert. So kommen Verwendungszwecke nicht nur bei Überweisungen und Lastschriften, sondern auch in Zusammenhang mit der Vergabe und Verwendung von Krediten vor. Üblicherweise dient der Verwendungszweck in beiden Fällen dazu, schriftlich festzuhalten, dass die zur Verfügung gestellte oder überwiesene Summe exklusiv für den angegebenen Zweck zu verwenden ist.

Das Wichtigste in Kürze

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  • Der Verwendungszweck dient bei Überweisungen und Lastschriften allein der Übersichtlichkeit. Die Angabe eines Verwendungszwecks ist darum nicht zwingend notwendig.

  • Im Rahmen einer Spende kann der Spender sein Geld zurückverlangen, falls es nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet worden ist.

  • Im Rahmen eines Kredits hängen bonitätsabhängige Zinssätze sowie die Vergabewahrscheinlichkeit direkt mit dem Verwendungszweck zusammen.

  • Verbraucher, die im Verwendungszweck lustige Sprüche verwenden möchten, sollten sich über die Konsequenzen und den Verwaltungsaufwand der Bank bewusst sein.

Verwendungszweck bei Überweisungen und Lastschriften

Im Zusammenhang mit Lastschriften und Überweisungen werden nicht nur Verbraucher oft mit einem Verwendungszweck konfrontiert:

Im Rahmen einer Überweisung kann der Absender einen selbstgewählten Verwendungszweck hinzufügen. Insbesondere dem Empfänger des Geldbetrages hilft der angegebene Verwendungszweck dabei, die Überweisung zuzuordnen. Der Verwendungszweck bei Überweisungen privater Art ist dabei nicht allzu wichtig. Hilfreich ist jedoch, ihn anzugeben, um bestimmte Zahlungen auch Monate später noch nachvollziehen zu können.

Gerade bei Überweisungen an ein Unternehmen ist es zwecks Erleichterung der Zuordnung sinnvoll, etwa eine Bestell- oder Rechnungsnummer als Verwendungszweck für die Überweisung anzugeben.

Im Rahmen des Lastschriftverfahrens hingegen hat der Verwendungszweck genau die umgekehrte Aufgabe: Erlaubt eine Person einer anderen (etwa ein Kunde einem Unternehmen) Geld von ihrem Konto abzubuchen, ist nach erfolgter Abbuchung anhand des Verwendungszwecks nachzuvollziehen, warum die Lastschrift erfolgt ist und was genau mit dem Betrag bezahlt wurde.

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Obwohl die Angabe eines Verwendungszwecks die Zuordnung von Lastschriften und Überweisungen erleichtert, ist die Angabe dennoch keine Pflicht. Zu bedenken ist jedoch, dass es gerade bei Überweisungen an ein Unternehmen zu einer deutlich verlängerten Bearbeitungszeit kommen kann, wenn auf die Angabe eines Verwendungszwecks bei der Überweisung verzichtet wird.

Verwendungszweck bei Spenden

Neben privaten und geschäftlichen Überweisungen und Lastschriften kommt dem Verwendungszweck insbesondere bei Spenden-Überweisungen eine wichtige Bedeutung zu. In diesem Fall dient der Verwendungszweck nicht nur der leichteren Zuordnung. Vielmehr haben Spender, sofern sie einen Verwendungszweck angeben, einen Anspruch darauf, dass ihr Geld für den angegebenen Zweck verwendet wird. Spenden Sie beispielsweise einer Hilfsorganisation Geld, um Opfern einer bestimmten Katastrophe zu helfen, ist die Organisation dazu verpflichtet, das Geld im Sinne der Spender zu verwenden. Tut sie das nicht, können die Spender die Rückzahlung ihres Geldes verlangen.

Lustiger Verwendungszweck - Harmlos oder riskant?

Gerade bei Überweisungen privater Natur erlaubt sich der ein oder andere gerne einen Scherz und versieht die Überweisung mit einem außergewöhnlichen oder lustigen Verwendungszweck. Das ist rechtlich zulässig – allzu oft sollte sich der Überweisende solche Späße allerdings nicht erlauben. Grund ist der Verwaltungsaufwand, der damit im Zusammenhang steht. Außerdem können Wörter von der Schwarzen Liste zeitintensive Prozesse in Bewegung bringen.

  • Grund 1: Verwendungszwecke wie „Bitteschön, du alter Kapitalist“ oder „Kauf’ dir ein Pfund Bananen“ bedeuten für Banken durchaus einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Wer sich allzu derbe Scherze erlaubt und in das Verwendungszweckfeld „Späße“ wie „Für den Bombenbau“ oder „Plutonium“ einträgt, könnte außerdem ernsthafte Konsequenzen zu befürchten haben.

  • Grund 2: Banken verfügen über Programme, die Verwendungszweckangaben auf verdächtige Begriffe scannen. Insbesondere dienen diese Programme der Abwehr von Terror- und Geldwäschegefahren. Ernsthafte Konsequenzen drohen darum dann, wenn die Bank den Vorgang aufgrund eines verdächtigen Verwendungszwecks an die Zollbehörde oder sogar die Kriminalpolizei weiterleiten muss.

  • Grund 3: Da Banken dazu verpflichtet sind, verdächtige Vorgänge zu melden, ergibt sich für sie ein großer Verwaltungsaufwand. Scherzt ein Kunde besonders oft mit der Bank, kann diese darum zur Kündigung des Kontos berechtigt sein.

Der Verwendungszweck bei Krediten

Bei der Vergabe von Krediten ist der Verwendungszweck besonders wichtig. Schließlich legt er nicht nur fest, wofür die Kreditsumme später verwendet werden darf. Zusätzlich beeinflusst der Verwendungszweck hier die Vergabewahrscheinlichkeit sowie den Zinssatz eines Kredits.

Das hängt insbesondere damit zusammen, dass die Bank, je nach Verwendungszweck des Kredits, eventuell zusätzliche Sicherheiten erhält:

Im Falle eines Immobilienkredits fungiert die erworbene Immobilie als Kreditsicherheit. Zahlt der Kreditnehmer die Darlehenssumme nicht zurück, kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern. Ähnlich sieht es im Falle eines Kfz-Darlehens aus. Dementsprechend ist es der Bank möglich, bessere Konditionen anzubieten, wenn sie beispielsweise eine Immobilie oder das Recht, ein Fahrzeug zu pfänden, als Kreditsicherheit erhält. Allerdings kann es auch ohne Gegensicherheiten sinnvoll sein, einen Verwendungszweck mit der Bank festzulegen. Bei einem Wohnkredit kann somit zum Beispiel sichergestellt sein, dass das Geld nur für den angegebenen Zweck verwendet wird.

Verwendungszwecke zusammengefasst

Bei Überweisungen und Lastschriften ist die Angabe eines Verwendungswecks keine Pflicht und insbesondere bei privaten Überweisungen auch nicht unbedingt erforderlich. Geht es allerdings um das Bezahlen von Rechnungen und sonstige geschäftliche Überweisungen, ist die Angabe eines Verwendungszwecks durchaus sinnvoll. Schließlich erleichtert sie die Zuordnung und beschleunigt gerade bei Unternehmen die Bearbeitungsvorgänge. Überaus wichtig ist der Verwendungszweck außerdem bei der Kreditvergabe. Ist der Kredit nämlich zweckgebunden und verschafft der Bank Sicherheiten, sind günstigere Kreditkonditionen zu erwarten.

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.