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Der Gewerbekredit

Finanzierung für Ihr Unternehmen

 


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Der Gewerbekredit: So finanzieren Sie Ihr Unternehmen

Gewerbekredite, auch als Firmenkredite bekannt, richten sich sowohl an Kapitalgesellschaften, als auch an Einzelunternehmer oder Freiberufler. Auch für Existenzgründer – selbst mit wenig oder ohne Eigenkapital – gibt es Gewerbefinanzierungen. Unabhängig vom Antragsteller gilt jedoch: Banken prüfen die Kreditanträge sehr genau und verlangen beispielsweise, dass ein Businessplan oder aktuelle betriebswirschaftliche Auswertungen (BWA) eingereicht werden.

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  • Gewerbekredite richten sich ausschließlich an Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige

  • Gewerbefinanzierungen können sowohl für Investitionen (Maschinen, Büroausstattung o. ä.) als auch laufende Kosten (Miete, Gehaltszahlungen o. ä.) verwendet werden

  • An die Vergabe eines Gewerbekredits ist in der Regel eine Ausfallbürgschaft gekoppelt

  • Auch ohne oder mit wenig Eigenkapital können Unternehmer an gewerbliche Förderkredite gelangen

Gewerbekredit-Definition: Was ist ein Kredit für Gewerbetreibende?

Der Gewerbekredit ist eine Finanzierungsmöglichkeit, wenn Sie Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger sind, und Sie ihr Gewerbe aufbauen oder erhalten wollen. Typische Finanzierungsgründe sind:

  • Anschaffung von neuen Maschinen

  • Anschaffung von Büroausstattung

  • Finanzierung von Gehältern und Mieten

  • Überbrückung von Liquiditätsengpässen

  • Vorfinanzierung von größeren Aufträgen

Zinsen für den Gewerbekredit

Die Gewerbekredit-Zinsen hängen stark von der Bonität ab. Grundsätzlich gilt: Je länger das Gewerbe schon besteht und je konstanter dabei die Erträge sind, desto günstiger fallen die Zinsen aus. Auch zusätzliche Sicherheiten – wie eine Ausfallbürgschaft durch den Unternehmer an sich – senken die Zinsen.

Genau wie herkömmliche Ratenkredite auch, sind die Darlehen als Festzinshypothek gestaltet. Dabei wird ein fester Zinssatz für eine vorher bestimmte Laufzeit und Höhe von der Bank garantiert. Das kommt gerade Kreditnehmern sehr entgegen, die als Unternehmen mit möglichst wenig schwankenden Beträgen ihre finanziellen Belastungen über längere Zeiträume kalkulieren wollen.

Welche Voraussetzungen bestehen beim Gewerbekredit?

Für den von Banken gewährten Gewerbekredit kommen grundsätzlich alle Unternehmer, Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler infrage. Sie können den Kredit mit dem Nachweis Ihrer gewerblichen Tätigkeit zu speziellen Konditionen beantragen. In der Regel sind für die Vergabe des Gewerbekredit Voraussetzung:

  • Vorlage zwei vollständiger Jahresabschlüsse mit der

  • Gewinn- und Verlustrechnung (G+V)

  • Geschäfts- oder Businesspläne

sowie insbesondere bei Selbstständigen:

  • die Vorlage der BWA aus dem laufenden Wirtschaftsjahr

  • Umsatzsteuervoranmeldungen

  • Übersicht laufender Kredite

  • Nachweise über Einkommen aus Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden etc.)

  • Übersicht laufender Zahlungen (Unterhalt, Miete, private Altersvorsorge).

Daneben wird die Bank beim Kredit für Gewerbetreibende die nötige Bonitätsüberprüfung durchführen. Dabei betrachtet sie, ob

  • wesentliche negative SCHUFA-Einträge wie zum Beispiel eine Eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Pfändung oder ähnliches vorliegen und

  • wie das Risiko sowie die Zukunftsaussichten für das Geschäft in der jeweiligen Branche sind und ob

  • die Projektierung oder Ertragsplanung realistisch bzw. nachvollziehbar ist.

Es ist sinnvoll, schon vor der Kreditanfrage, alle bonitätsrelevanten Punkte selbst kritisch zu prüfen und so weit wie möglich optimal und transparent zu präsentieren. Die kreditgebende Bank wird nicht nur wissen wollen, wie die bisherige Entwicklung und die Finanzlage des Unternehmens war. Vor allem interessiert sie die Zukunftsaussichten des Kreditnehmers. Davon hängt ganz entscheidend ab, wie wahrscheinlich die Bank das verliehene Geld wieder zurückgezahlt bekommt.

Für Sie gilt dann: Je besser die Prognose ist, um so günstiger sind meistens auch die Konditionen bei der Vergabe des Gewerbekredits. Ist die Bonität weniger gut, drohen häufig teure Risikoaufschläge bei den Zinskonditionen. Das höhere Risiko lässt sich die Bank vom Unternehmen bezahlen. Sollte die Bank sogar zu der Ansicht kommen, dass das Gewerbedarlehen zu risikoreich ist, wird sie meist gar kein Kreditangebot mitteilen.

Hintergrund: Die Einführung der Bankenregulierungsvorschriften „Basel III“ seit dem Jahr 2013 haben auch die Kreditvergabe insbesondere bei Gewerbekrediten beeinflusst. Mit den Vorschriften sollen Banken gerade nach der letzten Finanzmarktkrise noch stärker vor Schieflagen und Insolvenzen geschützt werden. Daher werden von der Bankenaufsicht noch höhere Rücklagen beim Eigenkapital der Banken für vergebene Kredite gefordert. Die dadurch je nach Kreditrisiko höheren Kapitalpuffer und Anforderungen bedeuten letztlich eine strengere Bonitätsprüfung und höhere Zinskosten Kreditnehmer.

Gewerbekredit-Bedingung: Ausfallbürgschaft

In der Regel ist die Gewerbefinanzierung an eine Ausfallbürgschaft gekoppelt. Insbesondere bei fehlendem Eigenkapital oder Sicherheiten kann die Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank helfen. Banken oder Sparkassen akzeptieren diese Ausfallbürgschaften oft als vollwertige Sicherheiten. In diesen Fällen werden Ausfallbürgschaften von Bürgschaftsbanken in den Bundesländern vergeben.

Diese Banken richten sich an kleine und mittelständische Unternehmer sowie Freiberufler ohne die erforderlichen Sicherheiten. Dabei bürgen die Bürgschaftsbanken gegenüber der Hausbank. So kann diese trotzdem einen marktüblichen Bankkredit oder Förderkredit vergeben und die Rückzahlung sicher erhalten. Hintergrund für die kreditgebende Bank: Sollten im Falle des Falles alle rechtlichen Mittel gegen einen zahlungsunfähigen Schuldner eingesetzt, aber gescheitert sein, kann die Bank als letztes Mittel auf die Ausfallbürgschaft zugreifen. Dann erfüllt die Bürgschaftsbank alle weiteren vertraglichen Verpflichtungen für den Schuldner. Aber: Gewerbekredite für Sanierungen von Unternehmen werden in aller Regel nicht von den Bürgschaftsbanken verbürgt.

Gibt es Gewerbekredite ohne Eigenkapital?

Gerade eine Gewerbefinanzierung ohne Eigenkapital oder mit nur sehr wenig eigenen Mitteln ist immer wieder ein Thema bei StartUp-Unternehmen. Auch Unternehmensgründer aus weniger traditionellen Branchen, deren zukünftige Entwicklung Kreditgeber eher als „schwierig“ oder wenig berechenbar ansehen, suchen nach entsprechenden Kreditangeboten. Immerhin gibt es in Deutschland weit mehr als 1.000 Förderprogramme für Unternehmer oder Freiberufler, die wenig oder kaum Eigenkapital einbringen können. Die dabei bereitgestellten Fördermittel können zu den unterschiedlichsten Zwecken verwendet werden. Wer also als Unternehmensgründer oder Freiberufler einen Gewerbekredit ohne Eigenkapital sucht, dem bieten sich insbesondere diese Alternativen an:

  • staatliche Fördermittel der KfW Bankengruppe

  • Bürgschaft einer Bürgschaftsbank bei zu wenig Sicherheiten

  • Darlehen der Förderkreditinstitute der Bundesländer

  • Kredit von Privatinvestoren oder das

  • Crowdfunding (Auch unter dem Begriff Schwarmfinanzierung bekannt)

Die Angebote der KfW-Bankengruppe sind hier die Bekanntesten. Dabei vergibt die Förderbank speziell an Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen das sogenannte KfW-StartGeld als Gewerbekredit. Es kann bis zu fünf Jahre nach einer Gründung in Höhe von maximal 100.000 Euro beantragt werden. Das Besondere am KfW-StartGeld: Kreditnehmer genießen eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Die Europäische Union (EU) übernimmt dabei die Garantie für die Rückzahlung der Kredite. Eine Übersicht der Förderprogramme finden Sie hier.

Ein Gewerbekredit deckt Ihren Kapitalbedarf

Gewerbekredite sind sowohl für Existenzgründer wie auch etablierte Unternehmen eine oft willkommene Fremdkapital-Spritze. Mit den eher länger laufenden Gewerbedarlehen kann ein kurzfristig bestehender hoher Kapitalbedarf auf erträgliche und gut kalkulierbare monatliche Kreditraten über eine größere Zeit verteilt werden.

Besonders wichtig sind daher günstige Konditionen und Zinsen bei der Gewerbefinanzierung, sodass die zusätzliche Kostenbelastung der Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige möglichst gering bleibt. Daher ist es besonders wichtig, Angebote und Konditionen rechtzeitig und umfassend zu vergleichen.

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