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Arbeitgeberdarlehen

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Das sollten Sie beim Aufnehmen eines Arbeitgeberdarlehen beachten

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein Arbeitgeberdarlehen an. Es kann unbürokratisch die schnelle Finanzspritze mit günstigen Zinsen sein. Vor allem dann, wenn am Haus, im Garten oder für das Auto dringend Geld ohne die banküblichen Sicherheiten mit dem SCHUFA-Eintrag gebraucht wird. Dennoch sollte sich jeder vor Abschluss eines Mitarbeiterdarlehens genau über die Konditionen, Vertragsklauseln und alternative Kreditangebote informieren.

Das Wichtigste in Kürze: Arbeitgeberdarlehen

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  • Arbeitgeberdarlehen sind oft eine günstige Alternative zu klassischen Ratenkrediten.

  • Zinsvorteile gegenüber klassischen Ratenkrediten müssen aber unter Umständen als geldwerter Vorteil versteuert werden.

  • Rückzahlungsbedingungen und Sonderklauseln für den Fall, dass der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, sollten vorher geprüft werden.

  • Nicht immer sind Arbeitgeberdarlehen die bessere Finanzierungmöglichkeit. Auch hier gilt: Alternative Angebote beim Ratenkredit oder klassischen Bankkredit vorher vergleichen.

Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Beim Arbeitgeberdarlehen gewährt ein Unternehmen für seine Mitarbeiter ein Darlehen. Diese Mitarbeiterdarlehen werden häufiger in Großunternehmen vergeben. Weniger üblich sind sie dagegen in kleinen und mittleren Unternehmen.

Mit dem Arbeitgeberkredit sollen den Mitarbeitern oft teure Konsumausgaben oder ein Teil der Baufinanzierung ermöglicht werden. Damit zeigt sich der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern fürsorglich und will sie an sein Unternehmen binden. Auch kann er sie dadurch zusätzlich motivieren. Daher sind Mitarbeiterdarlehen oft zinsgünstiger als übliche Bankdarlehen. Der Mitarbeiterkredit ist ein eigenständiger Darlehensvertrag, der für seine Beendigung auch einer separaten Kündigung bedarf.

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Hinweis: Beim Arbeitgeberkredit handelt es sich um ein herkömmliches Darlehen, das in der Regel in Form von Annuitäten (monatlich gleichbleibenden Raten) wieder abbezahlt wird. Teilweise werden aber auch Gehaltszahlungen direkt mit den Kreditraten verrechnet.

Der Organkredit

Wird ein Mitarbeiterdarlehen nicht an abhängig Beschäftigte eines Unternehmens vergeben, sondern speziell an deren Führungskräfte, wird es als Organkredit bezeichnet. Zu den begünstigten Personen zählen in der Regel:

  • Leitende Angestellte

  • Prokuristen

  • Vorstandsmitglieder

Eingeschlossen werden häufig auch ihre Ehepartner und deren minderjährige Kinder. Allerdings muss nach § 89 Aktiengesetz (AktG) der Aufsichtsrat dieser besonderen Form des Arbeitgeberdarlehens zugestimmt haben.

In der Finanzdienstleistungsbranche müssen dem Organkredit in der Regel mehrheitlich der Aufsichtsrat sowie auch alle Geschäftsleiter geschlossen zustimmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) kann jeweils Höchstgrenzen für die einzelnen Organkredite festlegen.

Voraussetzungen für das Arbeitgeberdarlehen

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeberdarlehen an alle Beschäftigten vergeben werden. Allerdings wird das Darlehen in der Regel nicht an folgende Berufsgruppen vergeben:

  • Beschäftigte in der Probezeit

  • Befristet Beschäftigte

  • Auszubildende

Ebenso können Arbeitgeber es ablehnen, das Mitarbeiterdarlehen an verschuldete Beschäftigte oder mit laufender Lohnpfändung zu vergeben.

Anders verhält es sich bei Teilzeitbeschäftigten: Entsprechend des Diskriminierungsverbots nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) können diese nicht von der Vergabe ausgeschlossen werden. Das würde gegen den gesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Ist das Darlehen zweckgebunden?

Wenn Arbeitgeberdarlehen vergeben werden, dann sind sie oft für einen bestimmten Zweck bestimmt. Zweckbindungen können sein:

  • Qualifikationen oder Fortbildungen

  • Kauf einer Immobilie

  • Anschaffung eines privates Fahrzeugs

Allerdings ist es nicht gestattet, solche Darlehen Mitarbeitern zum Zweck des Kaufs unternehmenseigener Produkte zu gewähren. Eine Ausnahme sind Darlehen an Mitarbeiter, wenn diese damit den Kauf von Aktien ihres Unternehmens bei einem geplanten Börsengang finanzieren wollen. Dann muss der Arbeitgeber aber ausdrücklich auf die möglichen finanziellen Gefahren hinweisen.

Steuerliche Aspekte: Wann kann es zu einer Besteuerung des Arbeitgeberdarlehens kommen?

Wird ein Arbeitgeberdarlehen mit günstigen Zinsen oder ohne Zinsen gewährt, kann es ein Fall für die Steuer werden. Das Finanzamt prüft dann genau, ob ein sogenannter geldwerter Vorteil nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn es einen zu versteuernden Zinsvorteil durch das Arbeitgeberdarlehen gibt. Der liegt in der Regel zwischen dem marktüblichen Zins und dem vom Arbeitnehmer zu zahlenden Zinssatz aus dem Arbeitgeberdarlehen. Ist der geldwerte Vorteil aus dem Darlehen größer als der monatliche Freibetrag von 44 Euro (Bagatellgrenze), hat der Arbeitnehmer den Zinsvorteil mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Zinsen von Arbeitgeberdarlehen

Wollen Unternehmen für das Arbeitgeberdarlehen einen Zins festlegen, richten sie sich oft nach dem sogenannten Maßstabszinssatz. Das ist in der Regel der marktübliche Zinssatz, der auch steuerlich unschädlich ist. Marktüblich ist demnach der günstigste Zinssatz eines Darlehens zu vergleichbaren Bedingungen am Abgabeort. Es können dafür auch allgemein zugängliche Internetangebote zum Beispiel von Direktbanken berücksichtigt werden.

Rückzahlung des Darlehens

Wie das Arbeitgeberdarlehens vom Mitarbeiter zu tilgen ist, vereinbaren beide Seiten in einem Darlehensvertrag. Oft aber ist die Rückzahlung des Darlehens so geregelt, dass der Arbeitgeber die Raten mit den laufenden Gehaltszahlungen verrechnet.

Was ist, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?

Das Arbeitgeberdarlehen ist ein eigenständiges Kreditgeschäft. Dem Darlehen liegt ein Vertrag zugrunde, den beide Seiten, Arbeitgeber wie Mitarbeiter, unabhängig vom Arbeitsverhältnis abgeschlossen haben. Daher muss der Vertrag auch getrennt von der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Mitarbeiter extra gekündigt werden.

Soll der Vertrag auch nach einer Kündigung weiter bestehen, muss darauf geachtet werden, ob dieser Fall ebenfalls Bestandteil des Darlehensvertrags ist und was dazu im Vertrag für das Darlehen vom Arbeitgeber genau geregelt ist. Es kann sein, dass dann der effektive Jahreszins des Arbeitgeberdarlehens an den aktuell gültigen Marktzins angepasst werden darf. Dieses Vorgehen eines Arbeitgebers ist zulässig. In der Regel ist es auch erlaubt, den Mitarbeiterkredit mit dem Fortbestand oder der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu verbinden. Das Darlehen könnte dann bei einer Kündigung durch den Mitarbeiter zur Zahlung fällig werden.

Vergleich Arbeitgeberdarlehen & Bankkredit (Ratenkredit)

In der Regel sind die Zinssätze und Kosten für ein Arbeitgeberdarlehen niedriger als die bei einem marktüblichen Ratenkredit. Der Vorteil für den Mitarbeiter zeigt sich dann in einem günstigeren effektiven Jahreszins. Weitere Pluspunkte des Arbeitgeberdarlehen gegenüber einem Bankkredit können auch sein:

  • unbürokratischere Bewilligung sowie Ratenzahlung

  • Verzicht auf Sicherheiten

  • ohne bankübliche Bonitätsprüfungen

  • Kredit ohne Schufaeintrag

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Aber: Nicht immer bedeutet ein Arbeitgeberdarlehen, dass es die bessere Finanzierung ist. Einerseits gibt es vielleicht Gründe, warum ein Beschäftigter damit in nicht zu große und zu lange Abhängigkeit vom Arbeitgeber geraten möchte. Außerdem können sich für Mitarbeiter auch durch einen sorgfältigen Kreditvergleich gerade in folgenden Punkten interessante, alternative Optionen ergeben:

  • Kreditsumme

  • Kreditart und Zweckbestimmung

  • Laufzeit sowie

  • Dauer der Zinsbindung

So kann zum Beispiel mit dem kostenlosen Online-Kreditvergleichsrechner von FINANZCHECK.de nach entsprechenden Kriterien schnell und bequem ein Vergleich durchgeführt werden. Hier wird eine Vielzahl an Ratenkrediten oder Darlehen in nur wenigen Sekunden miteinander verglichen.

Arbeitgeberdarlehen eine interessante Alternative, aber …

Wenn ein Unternehmen ein Arbeitgeberdarlehen gewährt, kann das für Beschäftigte interessant sein. In jedem Fall ist es ein wenig bürokratischer, schufafreier und oft zinsgünstiger Kredit, der auch einer Mitarbeiterbindung sowie der Unternehmenskultur dient. Allerdings sollten Beschäftigte auf steuerliche Freigrenzen achten, wenn der günstige Zins zu einem geldwerten Vorteil geworden ist.

In jedem Fall ist es ratsam, den angebotenen Kreditvertrag genau überprüfen: Die Punkte zum effektiven Jahreszins, der Zinsbindung, eventueller Rückzahlungsbedingungen oder der Fälligkeit beim Ausscheiden aus dem Betrieb sind besonders wichtig. Und natürlich sollte der angebotene Arbeitgeberkredit auch mit anderen, marktüblichen Kreditangeboten verglichen werden.

Hinweis: Wer weitere Fragen allgemein zum Thema Arbeitgeberdarlehen hat, kann auch den kostenlosen Telefonservice von FINANZCHECK.de nutzen.

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.