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Der Immobilienmakler vermittelt Häuser, Gewerbeimmobilien und Wohnungen an Käufer und Mieter. Er kennt sich im Immobilienrecht aus und koordiniert den Verkauf oder die Vermietung. Für diese Arbeit fallen Kosten an. Welche Maklerprovision der Immobilienmakler von seinen Kunden verlangen kann, wer die Kosten zu tragen hat und wie hoch diese ausfallen können, erfahren Sie hier.
Die Maklerprovision ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlerdienste berechnet.
Die Höhe der Maklercourtage ist nicht gesetzlich festgelegt.
Beim Kauf einer Immobilie teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklergebühren unter bestimmten Umständen.
Vermittelt der Makler ein Mietobjekt, gilt das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt, ist auch für seine Provision zuständig.
Der Gesetzgeber hat in den Jahren 2015 und 2020 einige Regelungen in Bezug auf Immobilienmakler getroffen. Dazu gehört die Bezahlung für Maklerleistungen. Bis ins Jahr 2020 war es in einigen Bundesländern üblich, dass bei einem Hauskauf der Käufer die gesamte Maklercourtage begleichen musste. Heute gibt es verschiedene Möglichkeiten.
§ 652 und § 656a – § 656d BGB behandeln die Maklerprovision im Gesetz. Im ersten Schritt muss es zu einem Maklervertrag über die Vermittlung von Immobilien kommen. Dieser muss schriftlich festgehalten werden. Dann unterscheidet der Gesetzgeber, ob der Käufer ein Verbraucher ist oder nicht. Vorgaben zur Courtage bei Vermietungen enthält dagegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG).
Wussten Sie schon, dass…
… bereits eine E-Mail oder die Unterschrift des Interessenten auf den Geschäftsbedingungen des Maklers ausreicht, um den Maklervertrag schriftlich abzuschließen?
Vermittelt der Immobilienmakler ein Haus oder eine Eigentumswohnung an einen privaten Käufer, hat er drei Möglichkeiten, seine Provision zu erhalten:
Er kann mit dem Verkäufer und mit dem Käufer einen Maklervertrag schließen und beiden denselben Betrag berechnen.
Der Vertragsabschluss findet mit dem Verkäufer statt. Dieser möchte einen Teil der Maklerkosten an den Käufer weitergeben. Das kann im Kaufvertrag vereinbart werden. Allerdings darf der Käufer nicht mehr bezahlen als der Verkäufer.
Er schließt den Maklervertrag nur mit dem Käufer oder dem Verkäufer und dieser bezahlt die gesetzte Maklerprovision in voller Höhe.
Die gesetzliche Neuordnung der Maklerprovision soll Privatpersonen dabei helfen, Wohneigentum zu erwerben. Sobald der Käufer kein Verbraucher, sondern ein Investor oder gewerblicher Interessent ist, entfällt diese Regelung. Verkäufer und Makler können die gesamten Maklerkosten auf die Schultern des Käufers abwälzen. Bedenken Sie zudem, dass die Teilung der Provision oder das Bestellerprinzip nicht für den Kauf eines unbebauten Grundstücks gelten.
Die Vermittlung von Wohnimmobilien regelt das Gesetz nach dem Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Maklerkosten. Das ist oft der Vermieter, der auf der Suche nach solventen Mietern einen Makler beauftragt. Auch Mieter können diesem einen Suchauftrag übergeben, um ein passendes Objekt für sie zu finden.
Gewerbetreibende und Unternehmen sind nicht von dieser gesetzlichen Regelung betroffen. Sie verhandeln selbst mit Verkäufern und Maklern darüber, wer die Maklerprovision zahlt und wie hoch sie ist.
Grundsätzlich gibt es für die Maklerkosten keine Obergrenze. Die meisten Unternehmen berechnen vom Kaufpreis zwischen 5,95 und 8,34 % Provision inklusive Mehrwertsteuer. Teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten, kommen zwischen 2,98 und 4,17 % Provision auf jeden zu. Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich ein wenig von Region zu Region. In den meisten Bundesländern ist eine Maklerprovision in Höhe von 7,14 % üblich.
Beispielrechnung
Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühr von 7,14 %. Dabei zahlt jeder: 500.000 € x 7,14 / 100 / 2 = 17.850 €.
Die Maklerprovision gehört zu den Kaufnebenkosten und kann meistens nicht mit dem Immobilienkredit finanziert werden.
Um die Provision des Maklers bei einer Vermietung herauszufinden, multiplizieren Sie die Kaltmiete mit dem Faktor 2,38. Das sind zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer und damit das Maximum, das der Makler von einem Mieter verlangen darf. Ist der Besteller der Vermieter, gibt es diese Höchstgrenze nicht.
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Sobald der Maklervertrag erfüllt ist, kann der Immobilienvermittler seine Rechnung stellen. Beim Hauskauf ist das nach Unterschrift des Kaufvertrages, bei Vermietung ist der Mietvertrag ausschlaggebend. Meistens geben die Unternehmen eine Zahlungsfrist von 7 bis 14 Tagen. Eine besondere Regelung besteht, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag einen Teil der Kosten auf den Käufer umlegt. Dann muss der Käufer erst bezahlen, wenn der Makler nachweist, dass der Verkäufer seinen Anteil beglichen hat.
Sie können mit Ihrem Immobilienvermittler eine geringere Provision aushandeln. Das ist sowohl beim Kauf als auch der Vermietung möglich. Vielleicht wissen Sie als Verkäufer bereits, dass Ihre Immobilie besonders begehrt ist und beim Verkauf wenig Arbeit macht. Oder als Käufer interessieren Sie sich für ein Objekt, das schon länger auf dem Markt ist und der Verkäufer kommt Ihnen mit dem Kaufpreis nicht weit genug entgegen. In diesen und anderen Fällen sind Makler bereit, für die Erfüllung Ihres Vertrags bei der Maklerprovision die Höhe zu verhandeln.
Gehen Sie die Finanzierung Ihrer Immobilie und der Nebenkosten richtig an!
Die Kreditspezialisten von FINANZCHECK.de beantworten gerne alle Fragen zur Maklerprovision und helfen Ihnen beim Immobilienkauf weiter. Rufen Sie sie uns dazu von Montag bis Freitag (8 bis 20 Uhr) unter der Telefonnummer 0800 433 88 77 kostenlos an!
Nicht, wenn es sich beim Käufer um einen Verbraucher handelt. Verzichtet der Makler gegenüber einer Partei ausdrücklich auf seine Courtage, darf er auch der anderen nichts berechnen.
Der Immobilientausch über einen Makler verursacht Maklerkosten für zwei Objekte: die gekaufte und die verkaufte Immobilie. Um die Ausgaben zu berechnen, multiplizieren Sie die regionale Courtage mit dem Kaufpreis beider Immobilien.
Das kommt auf den Maklervertrag und die bisherigen Bemühungen des Maklers an. Dem Vermittler steht unter Umständen Geld zu, wenn im Vertrag vereinbart wurde, dass er bereits für die Vermarktung einen Lohn erhält. Beauftragt der Verkäufer unberechtigt einen weiteren Makler oder verkauft entgegen dem Maklervertrag auf eigene Faust, können ebenfalls Schadenersatzansprüche entstehen.
Wenn Sie direkt von privat kaufen oder mieten, sparen sich alle Parteien die Maklerprovision. Auch der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses vom Bauträger kommt ganz ohne die Gebühr aus.
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Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.
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