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"In nur drei Tagen wurde mein Kredit bei der Scotland Bank genehmigt, wobei mich ein sehr engagierter Berater durch den gesamten Prozess begleitet hat. Meiner Erfahrung nach ist Finanzcheck im Vergleich zu anderen Kreditvergleichsportalen überlegen. S …"
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"Sollte ich meine Bewertung in drei einfachen Adjektiven zusammenfassen, dann so: Sehr schnell, sehr freundlich (und dabei beratend ;-) und sehr schnell erreichbar für Rückfragen."
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FINANZCHECK.de
4.9/5
353 Kundenbewertungen
Mit einem Autokredit zahlen Sie Ihren Traumwagen bequem in Raten ab und genießen dabei unter Umständen steuerliche Vorteile. Ob die Autofinanzierung absetzbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind und wie Sie Ihren Autokredit steuerlich geltend machen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wenn das finanzierte Auto geschäftlich genutzt wird, können Sie die Kreditzinsen und die damit verbundenen Kosten für die Autofinanzierung von der Steuer absetzen.
Wenn Sie Ihr Privatfahrzeug für Dienstfahrten nutzen, können Sie pro gefahrenem Kilometer 30 Cent für diese Fahrten geltend machen.
Selbstständige können die Kreditzinsen als Betriebsausgaben absetzen, wenn das finanzierte Auto zum Betriebsvermögen gehört.
Beim Autokredit können Sie die anfallenden Kreditzinsen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Entscheidend ist dabei der Zweck, warum Sie das Fahrzeug gekauft haben und wie Sie es nutzen. Grundsätzlich können die Zinsen für den Autokredit nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug zur Erzielung von Einkünften geführt hat. So einfach es auch klingen mag, die Gesetzeslage ist komplizierter als das. Hier spielt es zum Beispiel auch eine Rolle, ob Sie Privatperson oder selbstständig tätig sind.
Als Privatperson können Sie die Zinsen von Ihrem Autokredit nur dann absetzen, wenn Sie nachweisen können, dass das finanzierte Fahrzeug Ihr finanzielles Einkommen sichert. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie als Bauunternehmer oder Außendienstmitarbeiter arbeiten oder wenn Sie Kundentermine und Schulungen außerhalb Ihres Büros haben. Um das zu nachzuweisen, kann das Finanzamt von Ihnen die Vorlage einer Fahrten-Dokumentation verlangen – das sogenannte Fahrtenbuch. Die Einträge darin belegen, dass Sie das Fahrzeug nur für dienstliche Zwecke nutzen.
Beachten Sie: Wenn Sie das Fahrzeug verwenden, um zur Arbeit zu fahren und umgekehrt, gilt dies als private Nutzung. In diesem Fall geht der Steuervorteil der Kreditzinsen verloren. Sie können dann ausschließlich die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Sie sind unzufrieden mit Ihrem derzeitigen Autokredit? Oftmals können Sie sich mit einer Umschuldung des aktuellen Kredites günstigere Zinsen sichern und somit langfristig sparen.
Selbstständige können die Kosten von Autofinanzierungen von der Steuer absetzen, wenn das Fahrzeug als Betriebsvermögen eingestuft wird. Für die Klassifizierung gelten die folgenden Grundregeln:
Privatfahrzeug: Ein Auto gilt als Privatfahrzeug, wenn es zu weniger als zehn Prozent für Geschäftsreisen genutzt wird. Wenn Sie ein privat genutztes Fahrzeug für geschäftliche Zwecke verwenden, können Sie 0,30 € pro gefahrenem Kilometer als Geschäftskosten geltend machen.
Geschäftswagen: Dagegen wird ein Fahrzeug als Geschäftswagen eingestuft, wenn es zu mehr als 50 % für dienstliche Zwecke gefahren wird. Sowohl die Kreditzinsen als auch die mit dem Autokredit verbundenen Kosten können von der Steuer abgesetzt werden.
Nutzt ein Selbständiger den finanzierten Firmenwagen jedoch für private Zwecke, muss dieser Privatanteil versteuert werden. In diesem Fall gibt es zwei Berechnungsmethoden, die Sie anwenden können: die 1-Prozent-Regelung und das Fahrtenbuch.
Bei der 1-Prozent-Regelung wird der geldwerte Vorteil als Pauschalbetrag berechnet. Der Pauschalbetrag beinhaltet den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung und die Zusatzausstattung für das finanzierte Auto. Er wird mit einem Prozent multipliziert, um den fiktiven steuerpflichtigen Mehrertrag zu erhalten. Darüber hinaus werden für jeden privat gefahrenen Kilometer 30 Cent berechnet.
Hier ist eine Beispielberechnung:
Bruttolistenpreis: €30,000
Zusätzliche Ausstattung: €5,000
Gesamtpreis des finanzierten Fahrzeugs bei der Zulassung: €35,000
davon 1 % pro Monat: €350
Dieser Betrag wird als fiktives Einkommen betrachtet und muss entsprechend versteuert werden.
Im Gegensatz zur 1-Prozent-Regelung sorgt das Führen eines Fahrtenbuchs für deutlich mehr Aufwand. In diesem Fall werden nur die Fahrten, die Sie privat unternommen haben, als geldwerter Vorteil besteuert. Diese Berechnungsmethode ist deutlich günstiger, vor allem, wenn es nur wenige Privatfahrten gibt. Außerdem können Sie das Fahrtenbuch nutzen, um Ihre Autokosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.
Wenn Sie ein Fahrzeug mittels Autokredit finanziert haben, können Sie sowohl die Zinsen als auch andere Finanzierungskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass das finanzierte Auto nur für Dienstfahrten genutzt wird. Darüber hinaus können Sie auch den Vorsteuerbetrag aus dem Kaufpreis des Autos geltend machen.
Wenn Sie hingegen ein Auto für geschäftliche Zwecke leasen, können Sie die gesamten Leasing-Raten als monatliche Betriebsausgaben absetzen. Das macht es im Vergleich zur Autofinanzierung deutlich günstiger. Außerdem fallen keine zusätzlichen Kosten in Bezug auf die Abschreibung an, da der Händler immer noch der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Das größte Problem beim Leasing ist jedoch, dass Sie sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit wieder ein neues Fahrzeug anschaffen müssen.
Übrigens: Wie Sie Ihren Autokredit so berechnen, dass er optimal auf Ihre Bedürfnisse passt, haben wir einmal übersichtlich zusammengefasst.
Unter Umständen sind die Kreditzinsen und die damit verbundenen Kosten für die Autofinanzierung steuerlich absetzbar, wenn das finanzierte Auto für betriebliche Zwecke genutzt wird. Um dies nachzuweisen, verlangt das Finanzamt üblicherweise ein Fahrtenbuch, in dem alle Fahrten mit dem Auto festgehalten werden.
Neben den Zinsen des Autokredits können Sie auch die Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Pflege, Reparaturen und Abschreibung als Teil der Betriebsausgaben geltend machen. Auch hier gilt als Voraussetzung, dass Sie das Auto nur für Dienstfahrten nutzen.
Sie können den Kaufpreis des Fahrzeugs nicht steuerlich absetzen, wenn er nicht in Ihrem Betriebsvermögen enthalten ist. Dazu müssen Sie nachweisen, dass das Auto zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird.
In Sachen Steuern ist Autoleasing für Selbstständige oft günstiger als die Autofinanzierung. Beim Leasing können Sie die gesamte monatliche Autorate als Betriebsausgabe geltend machen. Bei der Autofinanzierung hingegen können Sie nur die Kreditzinsen als Betriebsausgaben absetzen, ebenso wie die etwaigen Gebühren für den Autokredit.
Finanzcheck bietet viele unterschiedliche Arten von Krediten an. Ob für ein Auto, eine Umschuldung oder Ihr Gewerbe – hier gibt es günstige Kredite für jeden Verwendungszweck. Darüber hinaus ist unser Kreditangebot auf verschiedene Personengruppen ausgerichtet. Ob Angestellte, Rentner oder Azubis – nutzen Sie unseren Kreditvergleich, um den passenden Kredit zu finden.
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Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.