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Autokredit nach Unfall

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Autokredit nach einem Unfall – was kommt auf Sie zu?

Ein Autounfall ist immer ein Ärgernis, dass Sie aber vor weitere Herausforderungen stellen kann, wenn Sie das Unfallfahrzeug noch finanzieren. Was dabei auf Sie zukommen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die auch bedingen, welche Schritte Sie einleiten müssen. Sie erhalten einen Überblick, welche Faktoren Sie berücksichtigen müssen und wie sich diese auf den Ausgang der Situation auswirken können.

Das Wichtigste im Überblick

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  • Bei einem Autounfall, der mit einem Wagen mit Finanzierung passiert, müssen verschiedene Aspekte beachtet werden.

  • Je nach Konstellation des Unfalls und der Ausgangslage müssen Sie verschiedene Wege beschreiten, um das Problem aus dem Weg zu räumen.

  • Die Schadenshöhe, die Art der Versicherung, die Kreditart sowie die Schuldfrage sind ausschlaggebend für den Ausgang.

  • Entscheidend ist auch, welche Art von Autokredit für die Finanzierung des Wagens verwendet worden ist.

So gehen Sie vor,  wenn Sie ein Unfall mit Ihrem finanzierten Auto haben

Unabhängig von der Schuldfrage gibt es Schritte, die Sie unbedingt einhalten sollten, um später Probleme zu vermeiden. Diese sind nicht nur notwendig, um den Sachverhalt und den Schaden zu klären, sondern auch, damit Sie Ihre Pflichten gegenüber Ihrem Kreditgeber erfüllen.

1. Lassen Sie den Unfall rechtssicher dokumentieren und sichern Sie die Daten des Unfallgegners. Im Idealfall rufen Sie dafür die Polizei, da deren Stellungnahme rechtssicher ist.

2. Informieren Sie Ihre Autoversicherung darüber, dass ein Unfall passiert ist und leiten Sie die Klärung des Sachverhaltes ein.

3. Setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung bei der Sie den Autokredit aufgenommen haben, wenn es sich um einen zweckgebundenen Autokredit handelt. Denn unabhängig von der Schuldfrage wird der Wert des Fahrzeuges reduziert.

Mit diesen Kostenfaktoren müssen Sie bei einem Autounfall rechnen

Bei einem Unfall mit einem Auto, dass Sie über einen Autokredit finanzieren, kommen verschiedene Kosten auf Sie zu. Dabei hängen die Art der Kosten davon ab, ob Sie die Schuld am Autounfall tragen oder schuldlos sind. Wenn Sie keine Schuld am Autounfall tragen, dann übernimmt die Auto-Unfallversicherung der Gegenpartei alle anfallenden Kosten. Ist das nicht der Fall dann müssen Sie, je nach Autokredit, mit diesen Folgen rechnen:

Ratenkredit

Wenn Sie Ihr Auto über einen Ratenkredit finanziert haben und am Autounfall die (Mit-)Schuld tragen, dann müssen Sie oder Ihre Auto-Unfallversicherung für die Reparaturkosten aufkommen. Die Schäden am gegnerischen Auto werden von Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Allerdings decken Ihre Versicherungen nicht den Wertverlust ab, den das Fahrzeug durch den Autounfall erleidet. Wichtig ist, dass Ihr Ratenkredit, unabhängig von dem Zustand Ihres Wagens, weiter bedient werden muss.

Zweckgebundene Autokredit

Anders verhält es sich, wenn Sie sich für die Finanzierung für einen zweckgebundenen Kredit entschieden haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet den Schaden unverzüglich Ihrem Kreditgeber mitzuteilen. Da Sie bei diesem Autokredit auch immer eine Vollkaskoversicherung abschließen müssen, entfallen die Kosten für die Reparatur. Hinsichtlich des Verlustes des Fahrzeugwertes gibt es verschiedene Möglichkeiten, die der Kreditgeber in den Konditionen Ihres Autokredites festhält.

Wenn unerwartete Kosten entstehen, können Sie Ihren Autokredit auch umschulden. Wie das im Einzelnen funktioniert erfahren Sie hier.

Wertverlust des Wagens - mögliche Abhilfe erhalten durch die Sonderregelung

Auch wenn Sie eine Teilschuld am Unfall tragen, muss es nicht sein, dass Sie auf den Kosten des Wertverlustes sitzen bleiben. Denn der Gesetzgeber hat eine Sonderregelung eingeführt, die zwei Bedienungen an Ihr Fahrzeug stellt:

1. Das Auto muss vor weniger als 5 Jahren zum ersten Mal zugelassen worden sein

2. Der Kilometerstand muss unter 100.000 Kilometern liegen

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, dann muss der Unfallgegner beziehungsweise die Auto-Unfallversicherung dessen, Ihnen den Wertverlust erstatten.

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  •  Sie sollten immer die Bank ihres Autokredites informieren, wenn Sie einen Unfall haben.

  • Ein Ratenkredit läuft auch weiter, wenn Sie einen Totalschaden am Fahrzeug haben.

  • Bei jedem Autounfall stellt der Wertverlust des Fahrzeuges ein Problem für Sie dar, da diese nicht durch eine Auto-Unfallversicherung abgedeckt wird.

  • Die Höhe der Kosten, die auf Sie zukommen, hängt von der Schuldfrage des Unfalls ab.

Das Problem des Totalschadens beim zweckgebundenen Autokredit

Wenn Sie sich für einen zweckgebundenen Autokredit entschieden haben, dann dient das Fahrzeug selbst Ihrer Bank als Sicherheit. Trifft der Umstand ein, dass das Auto durch einen Totalschaden wertlos ist, dann verliert die Bank den Aspekt, der den Autokredit absichert. In diesem Fall kann Ihre Bank darauf bestehen, dass Sie den Autokredit vollständig ablösen. Ist das nicht möglich, dann kann eine neue oder gleichwertige Sicherheit verlangt werden:

  • Die Fahrzeugpapiere eines gleichwertigen Fahrzeuges.

  • Miteigentümerschaft an einem neuwertigen Wagen, bei dem die Bank erst dann aus dem Fahrzeugbrief ausgetragen wird, wenn Sie beide Darlehen vollständig beglichen haben.

  • Sie lassen einen Bürgen in den bestehenden Autokreditvertrag eintragen, der die Schuld übernimmt, wenn Sie der Tilgung nicht nachkommen.

 Auswirkungen des Unfalls bei einem Autokredit mit Schlussrate 

Eine solche Art des Autokredites kennen Sie auch unter dem Namen Ballonfinanzierung oder auch Drei-Wege-Finanzierung. Dabei bieten diese Finanzierungsarten eine hohe Fallhöhe, wenn Sie mit diesem Wagen einen Unfall erleiden. Gerade wenn Sie sich für einen Autokredit entschieden haben, der mit einer hohen Schlussrate versehen ist, dann kann das Sie vor hohe Kosten stellen. Dabei können Sie diese Probleme erwarten:

  • Bei einem Totalschaden können Sie den Wagen nicht mehr weiterverkaufen oder an den Händler zurückgeben.

  • Auch bei einem Wertverlust ist der Händler nicht mehr verpflichtet, den Wagen zurückzunehmen oder einen entsprechenden Ausgleich zu finanzieren.

  • Auch im Falle eines Totalschadens müssen Sie die Raten für den Autokredit weiter bedienen sowie die Schlussrate zahlen.

  • Alternativ müssen Sie einen zweiten Kredit aufnehmen, um die Schlussrate zu finanzieren.

Häufig gestellte Fragen

Wann müssen Sie den Kreditgeber informieren, wenn Sie einen Autounfall haben?

Sie müssen den Kreditgeber umgehend informieren, wenn Sie sich für einen zweckgebundenen Autokredit entschieden haben. Denn dieser ist, vor dem vollständigen Ausgleich des Kredites, der Eigentümer des Fahrzeuges.

Wer gleicht den Wertverlust an Ihrem Fahrzeug aus?

Wenn Sie nicht unschuldig an dem Unfall sind, müssen Sie den Wertverlust an dem Fahrzeug selbst tragen. Sollte Ihr Unfallgegner die Gesamtschuld zugesprochen bekommen, dann trägt dessen Auto-Unfallversicherung auch den Wertverlust Ihres Fahrzeuges.

Entfällt bei einem Totalschaden die Pflicht zur Ratenzahlung?

Der Bank ist es, außer bei einem zweckgebundenen Ratenkredit, egal, ob das Fahrzeug nutzbar ist oder nicht. Sie müssen die Raten regelmäßig bedienen und auch bei einer Ballonfinanzierung die Schlussrate begleichen.

Welche Möglichkeiten habe ich bei einem Totalschaden bei einem zweckgebundenen Autokredit?

In diesem Fall ist die Bank der Eigentümer des Unfallwagens. Durch den Umstand, dass das Fahrzeug durch einen Totalschaden wertlos wird, müssen Sie der Bank entweder die volle Darlehenssumme umgehend zurückerstatten oder eine alternative, aber gleichwertige Sicherheit anbieten.

Weitere Kreditarten von Finanzcheck

Finanzcheck bietet viele unterschiedliche Arten von Krediten an. Ob für ein Auto, eine Umschuldung oder Ihr Gewerbe – hier gibt es günstige Kredite für jeden Verwendungszweck. Darüber hinaus ist unser Kreditangebot auf verschiedene Personengruppen ausgerichtet. Ob Angestellte, Rentner oder Azubis – nutzen Sie unseren Kreditvergleich, um den passenden Kredit zu finden.

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.