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Vollamortisation

Unter Vollamortisation ist zu verstehen, dass der Leasinggeber durch das Leasinggeschäft mit dem Leasingnehmer alle Ausgaben, die ihm entstanden sind, durch Leasingraten decken kann.

Die Vollamortisation trägt sich finanziell nur deswegen, weil es die Gesamtzahl der Leasingraten und andere Zahlungen durch das Leasing möglich machen, dem Leasinggeber zu den nötigen Einnahmen zu verhelfen.

Vollamortisation im eigentlichen Sinne kommt eher selten vor, denn Leasingverträge mit Privatpersonen sind nur in Ausnahmefällen als wirkliche Vollamortisationsverträge angelegt. Wenn Leasingnehmer auf konventionelle Art, als Verbraucher leasen, kann keine Vollamortisation im strikten, engeren Sinne vorliegen. Vollamortisation kann bedeuten, dass das Leasingfahrzeug keinen Nutzwert mehr besitzt, wenn es sich vollständig amortisiert hat.

Selbst wenn sich erste Abnutzungsspuren und Verschleißerscheinungen am Leasingfahrzeug zeigen, so kann dieses durchaus ein weiteres Mal, unter Umständen auch mehrmals, geleast, weiter verkauft und ohne Einschränkung weiter gefahren werden. Leasingsachen, die sich in ihrer Gesamtleasingzeit vollständig amortisieren, werden dagegen von Gewerbetreibenden oder Unternehmern genutzt und zwar derart intensiv, dass ein weiterer Gebrauch nach dieser Zeit zwangsläufig ausgeschlossen ist. In dieser Hinsicht unterscheiden sich Vollamortisations- von Teilamortisationsverträgen grundlegend.

Bei bestimmten Fahrzeugen
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass nicht ausschließlich die Abnutzung des Fahrzeugs oder eventuelle irreparable Mängel einen weiteren Gebrauch verhindern. Meist sind es auch nur bestimmte Arten von Fahrzeugen, für die ein Vollamortisationsvertrag abgeschlossen wird, oder aber Fahrzeuge, die für spezielle Zwecke hergestellt worden sind. Das heißt also, dass derartige Fahrzeuge aus dem einen oder auch der Kombination mehrerer Gründe nicht mehr weiter genutzt werden. Entweder hat der Verschleiß während der Leasingzeit dazu geführt hat, dass das Fahrzeug nicht mehr die eigentliche, erforderliche Leistung erbringen kann oder aber es besteht bei anderen potentiellen Leasingnehmern, aus den verschiedensten Gründen, kein Interesse an einem Fahrzeug jener Bauart und jenes Typs.

Bei Vollamortisation im engeren Sinne lässt sich das Fahrzeug faktisch keinem anderen Leasingnehmer mehr für eine weitere Nutzung anbieten.

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