Restwertabrechnung
Beim Restwertleasing wird zu Vertragsbeginn der Wert geschätzt, den das Fahrzeug nach ein- oder mehrjähriger Nutzung durch den Leasingnehmer noch haben wird.
Der prognostizierte Restwert dient als rechnerische Größe für die Restwertabrechnung zu Vertragsende, wenn die Verwertung des Autos stattfindet. Der Restwert sollte auf einer möglichst realistischen Schätzung beruhen und weder zu hoch noch zu niedrig ausfallen. So bleiben unerwünschte Folgen für den Leasingnehmer aus.
Zu Ende der Vertragslaufzeit wird der tatsächliche Restwert ermittelt. Beide Restwerte werden nach der Zeit des Leasings miteinander verglichen. Ist der tatsächliche Restwert geringer als der prognostizierte, muss der Leasingnehmer die Restwertedifferenz tragen. Dies kann den Leasingnehmer möglicherweise vor eine unvorhersehbar hohe Ausgabe stellen.
Erzielt das Fahrzeug bei seiner Verwertung zu Vertragsende höhere Einnahmen als die mit dem prognostizierten Restwert veranschlagten, wird dem Leasingnehmer ein anteiliger Mehrerlös zugewiesen. Er erhält 75 % des erzielten Mehrerlöses. Die restlichen 25 % fallen, basierend auf einer steuerrechtlichen Regelung, dem Leasinggeber zu.
Um zu verhindern, dass für den Leasingnehmer hohe Zahlungen am Ende der Vertragslaufzeit folgen, sollte er auf jeden Fall auf die prognostizierte Restwerthöhe achtgeben. Auch wenn ein niedrig prognostizierter Restwert häufig in Verbindung mit höheren monatlichen Raten steht, ist dies einer allzu hohen Prognose vorzuziehen.
Ein transparenter Leasingvertrag mit einem offengelegten prognostizierten Restwert und verständlich formulierten Details zum Verhältnis beider Restwerte sollte - im Interesse beider Seiten - die Ausgangsbasis für den Vertragsschluss bilden. Außerdem sollte der Leasingnehmer wissen, dass der Leasinggeber grundsätzlich anstrebt, seine Kosten zu decken. Der Gewinn des Leasinggebers ist dieser Summe noch hinzuzurechnen. Beim Restwertleasing wird die Kostendeckung durch einen Betrag, der sich wie folgt zusammensetzt, zu erzielen versucht:
- monatlich fällige Leasingraten
- Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs
- eventuell Zahlung einer Ausgleichssumme (Schlusszahlung) nach Schätzung des tatsächlichen Restwerts
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eine zusätzlich mögliche Sonderzahlung (Anzahlung)
