Kilometerabrechnung
Das Autoleasing mit Kilometervertrag stellt die meist gewählte Variante des Autoleasings dar. Sie ist besonders gut geeignet, wenn der Leasingnehmer die Laufleistung des Leasingfahrzeugs sehr genau im Voraus bestimmen kann.
Die Kilometerangabe wird nach Abstimmung mit dem Leasinggeber am Ende des Leasings zur Kalkulation herangezogen. Denn später wird ermittelt, wie viel mehr oder weniger an Kilometern der Leasingnehmer mit dem Fahrzeug gefahren ist als ursprünglich erwartet.
Bei diesem Leasingmodell unterscheidet man zwischen Mehrkilometern und Minderkilometern. Erstere sind die vom Leasingnehmer über die erwartete Anzahl hinaus gefahrenen Kilometer, letztere liegen unter der erwarteten Anzahl. Diese Differenzierung ist nötig, da für beide unterschiedliche Kilometersätze gelten. Pro Mehrkilometer zahlt ein Leasingnehmer etwa 0,08 € nach, für jeden Minderkilometer zahlt der Leasinggeber an den Leasingnehmer circa 0,05 €. Die Kilometerpauschalen für Mehr- und Minderkilometer sind veränderlich und müssen nicht die genannten Werte annehmen. In einzelnen Fällen unterscheiden sich die Pauschalen für Mehr- und Minderkilometer nicht. Über sie lässt sich mit dem Leasinggeber auch verhandeln.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass den zu viel gefahrenen Kilometern in der Regel eine höhere Kilometerpauschale zugewiesen wird als den zu wenig gefahrenen. Der Leasingnehmer erhält weniger Geld zurück, als er im Falle eines Ausgleichs von Mehrkilometern nachzahlen müsste. Falls also eine äußerst ungenaue Laufleistung im Voraus festgesetzt wurde, die am Ende der Vertragslaufzeit nicht in den Toleranzbereich der zu erwartenden Laufleistung fällt, so wird dem Leasingnehmer eine Nachzahlung abgefordert.
Die monatlichen Raten des Leasings mit Kilometerabrechnung orientieren sich an dem Wert des Fahrzeugs, den dieses nach der geschätzten Kilometerleistung aller Voraussicht nach noch haben wird. Das Risiko der Verwertung übernimmt beim Leasing mit Kilometervertrag der Leasinggeber.
