Zurück zum Start

Indirektes Leasing

Man spricht immer dann von indirektem Leasing, wenn das Leasing insgesamt drei verschiedene Instanzen umfasst. Diese spiegelt das Leasingdreieck wider.

Leasinggeber, Hersteller und Leasingnehmer werden als eigenständige Instanzen betrachtet.

Beispielsweise kann eine Bank alleine oder auch in Kooperation mit einer Leasinggesellschaft an die Stelle des Leasinggebers treten. Der Leasinggeber bringt die finanziellen Mittel auf, um das Fahrzeug zu erwerben, und tätigt die Zahlung. Er agiert als Käufer und Eigentümer des Fahrzeugs und gilt als Empfänger der Leasingraten einschließlich Sonder- und Ausgleichszahlungen, wenn solche vertraglich vereinbart worden sind.

Der Leasingnehmer zahlt Genanntes an den Leasinggeber. Folglich zahlt er auf direktem Weg kein Entgelt an den Hersteller, auch wenn dieser ihm sein Wunschfahrzeug fertigt. Die Auswahl des Fahrzeugs findet in aller Regel bei einem Autohändler statt, der auch die Lieferung veranlasst. Auf diese Weise kann das Leasing von Neuwagen ablaufen. Seinen Vertrag schließt der Leasingnehmer lediglich mit dem Leasinggeber als zwischengeschalteter Instanz ab. Die geschäftliche Beziehung zwischen Leasinggeber und Hersteller tangiert den Leasingnehmer nicht.

Dass beim indirekten Leasing weitere Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Instanzen bestehen können, beweist die Variante des herstellerabhängigen Leasings. Der Leasinggeber fokussiert beim Abschluss von Leasingverträgen auf die Modelle eines bestimmten Herstellers.

In der Praxis wird der Leasinggeber als Instanz, die nicht mit der des Herstellers zusammenfällt, äußerst häufig zwischengeschaltet und ist bei allen Arten des Finanzierungsleasings anzutreffen.

Der Vertrag ist beim indirekten Leasing ein langfristiger und für 40 % der Nutzungsdauer unkündbar. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten gekündigt werden.

Abgrenzung zu Pachten und Mieten
Das indirekte Leasing von Autos ist wie das Leasing von Immobilien keineswegs gleichbedeutend mit dem Pachten oder Mieten. Das Kriterium der Langfristigkeit und die Art der Nutzung begründen beispielsweise die Differenzierung zwischen Pacht, Miete und Leasing. Beim Leasing zahlt der Leasingnehmer keine Pacht für die mit der Leasingsache erwirtschaften Erträge an einen Pächter. Außerdem wird meist nur für eine bestimmte Laufzeit geleast. Im Gegensatz dazu haben zum Beispiel Mietverträge für Wohnungen unbefristete Laufzeiten.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay