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Besondere Arten des Leasings

Full-Service-Leasing
Hat der Leasingnehmer einen Vertrag über Full-Service-Leasing abgeschlossen, so deckt er mit seinen Leasingraten meist alle Kosten ab, die für die Nutzung des Leasingfahrzeugs anfallen.

Abhängig vom Leasingvertrag und vom Angebot des Leasinggebers kann Folgendes durch die Leasingraten abgedeckt sein: Kraftfahrzeugsteuer, Beiträge der Vollkaskoversicherung, Kosten, die durch Reparaturen und Wartungen (Verschleiß) entstehen. Außerdem ist es möglich, durch das Zahlen der Leasingraten auch einen Reifen- und Felgenservice und Kraftstoffmanagement in Anspruch zu nehmen. Leasinggeber bieten auch Kompaktservices an, bei denen der Leasinggeber selbst die GEZ-Gebühren des Leasingnehmers für Rundfunk-, Fernseh- und gebührenpflichtige Navigationsgeräte übernimmt.

Sale-and-lease-back
Das Sale-and-lease-back-Prinzip besteht darin, dass der Leasingnehmer ein Leasingfahrzeug an den Leasinggeber verkauft, es aber von diesem direkt wieder zurückleast. Der Leasingnehmer hat bei diesem Prinzip die Vorteile, dass er das gewünschte Fahrzeug fahren und selbst liquide bleiben kann, weil er vom Leasinggeber zum einen einmalig einen größeren Betrag für das Fahrzeug erhält, zum anderen sich jedoch die Zahlungen der Leasingraten über einen längeren Zeitraum erstrecken. Eine lange Vertragslaufzeit kann aber auch nachteilig sein.

Operating-Leasing
Das Besondere am Operating-Leasing stellt das Kündigungsrecht des Leasingnehmers dar, von dem dieser zu jeder Zeit Gebrauch machen kann, wenn zumindest für eine kurze Zeit Leasingraten gezahlt worden sind. Diese Form des Leasings trägt zu einer äußerst hohen Flexibilität des Leasingnehmers bei. Sie birgt den Vorteil, den Leasingvertrag bei Bedarf, zum Beispiel bei Umstrukturierungen des Unternehmens, schlechter Auftragslage oder Insolvenz, kündigen und damit die Zahlungen der Leasingraten auch direkt einstellen zu können. In einigen Fällen muss sich der Leasingnehmer an eine kurze Kündigungsfrist halten.

Das Operating-Leasing kann sich als Geschäfts- und Leasingstrategie nur tragen, weil das Leasingobjekt von verschiedenen Leasingnehmern mehrmals geleast wird. Deshalb spielen bei dieser Form des Leasings auch nur die Instanzen des Leasingnehmers und Leasinggebers eine Rolle. Der Hersteller bleibt hingegen außen vor.

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