Aufbau des Tarifs
Die Grundstruktur des Tarifaufbaus ist bei den verschiedenen Versicherungsunternehmen relativ einheitlich.
Der Tarif besteht in der Regel aus folgenden Bestandteilen:
- Tarifbestimmungen
- Beitragsteil
- Typklassenverzeichnis
Die Tarifbestimmungen erläutern die Anwendung des Tarifs. Dazu gehören der Geltungsbereich, die Schadenfreiheitsklassen, die Kriterien für die Zuordnung des Wagnisses in eine bestimmte Wagnisgruppe sowie die Voraussetzungen, die zur Gewährung der vielfältigen Rabatte erfüllt werden müssen.
Im Beitragsteil finden sich die Preise des Versicherers. Hierbei ist es ratsam, sich zuvor mit den Tarifbestimmungen vertraut zu machen. Das Typklassenverzeichnis dient speziell zur Berechnung der Prämie für Pkw.
Im Typklassenverzeichnis ist jedem Fahrzeugtyp eine Typklasse zugeordnet. Neben anderen Faktoren ist die Höhe der Typklasse ausschlaggebend für den zu zahlenden Versicherungsbeitrag einer Kfz Versicherung. Grundlage für die Berechnung des Versicherungsbeitrags sind objektive, das heißt sachbezogene sowie subjektive, das heißt personenbezogene Gefahrenmerkmale.
Objektive Gefahrenmerkmale sind zum Beispiel die Art des Fahrzeugs - Pkw, Lkw, Anhänger - sowie der Verwendungszweck, die Typklasse, das Fahrzeugalter und die Leistung. Zu den subjektiven Gefahrenmerkmalen gehören der Beruf, der Wohnort, das Geschlecht, die Fahrerfahrung in Form der Schadenfreiheits- oder Schadenklassen, die jährliche Fahrleistung oder die nächtliche Unterstellung in eine Garage.

