Unfall im Ausland
Rund 150.000 Deutsche sind jedes Jahr in Verkehrsunfälle im Ausland verwickelt. Grundsätzlich gelten auch im Ausland die gleichen Verhaltensregeln wie bei einem Unfall in Deutschland.
Für die Europäische Union und einige angrenzende Länder wurden einheitliche Grundregeln eingeführt. Die Richtlinie schließt die 27 Mitglieder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen ein. Jeder Versicherer hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte ernannt. Wer zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Die Bearbeitungszeit bei einem Auslandsunfall durch den Regulierungsbeauftragten darf drei Monate nicht überschreiten. Reagiert der Regulierungsbeauftragte in dieser Zeit nicht, kann sich der Geschädigte stattdessen an die nationale Entschädigungsstelle wenden. Für Deutschland ist das der Verein Verkehrsopferhilfe.

