Selbstbeteiligung
Ist bei Vertragsschluss eine Selbstbeteiligung vereinbart worden, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Die Höhe der zu zahlenden Prämie wird dadurch beeinflusst, ob eine Selbstbeteiligung im Schadenfall abgeschlossen wurde oder nicht.
In der Vollkaskoversicherung sind Selbstbeteiligungen von 150 €, 300 €, 500 €, 1.000 € oder 2.500 € üblich, in der Teilkaskoversicherung lediglich 150 €. Gleichgültig welche Selbstbeteiligung der Versicherungsnehmer für einen bestimmten Tarif gewählt hat, gelten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Autoversicherung im Versicherungsfall die Bedingungen des Versicherungsvertrages.

