Genesungsgeld
Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage, und nur anteilig in Höhe des Krankenhaustagegelds:
- Für den 1. bis 10. Tag 100 %
- Für den 11. bis 20. Tag 50 %
- Für den 21. bis 100. Tag 25 %
Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte aufgrund eines Unfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus. Genesungsgeld wird häufig als Ergänzung zum Krankenhaustagegeld gezahlt. Von vielen Versicherern wird beides zusammen angeboten.
Krankenhaustagegeld bei angelegtem Sicherheitsgurt
Die Leistung „Krankenhaustagegeld bei angelegtem Sicherheitsgurt“ stammt noch aus dem Jahre 1974. Um die Leistung zu erhalten, muss der Versicherte beim Unfall einen Sicherheitsgurt angelegt haben. Der Versicherer belohnt mit dieser Leistung das schadenmindernde Verhalten des Versicherten. Pro stationärem Behandlungstag beträgt das Krankenhaustagegeld ein Drittel Promille der für den Invaliditäts- und Todesfall vereinbarten Versicherungssumme und ist auf maximal 100 € pro Tag und Person begrenzt.

