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Formen der Insassenunfallversicherung

Nach § 16 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gibt es vier Formen der Insassenunfallversicherung:

  • Insassenunfallversicherung nach dem Pauschalsystem
  • Insassenunfallversicherung für eine bestimmte Zahl von Personen oder Plätzen
  • Berufsfahrerversicherung
  • Namentliche Versicherung sonstiger Personen
Autoversicherung

Pauschalsystem
Das Pauschalsystem ist die am häufigsten gewählte Variante. Im Pauschalsystem sind alle berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Dazu gehören nicht die Berufsfahrer, die beim Versicherungsnehmer in dieser Position angestellt sind. Die volle Versicherungssumme steht einem Insassen zu, der sich allein im Fahrzeug befindet. Bei mehr als einer Person im Fahrzeug erhöht sich die Versicherungssumme um 50 %. Jeder Insasse ist, unabhängig davon ob er verletzt wurde oder nicht, nach dem Pauschalsystem mit dem Teilbetrag versichert, der sich aus der Anzahl der Insassen zum Unfallzeitpunkt ergibt.


Beispiel
Der Versicherungsnehmer hat eine Insassenunfallversicherung über 100.000 € abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Unfalls befanden sich drei Personen im Fahrzeug. Dadurch erhöht sich die Versicherungssumme um 50 % auf 150.000 €. Die Versicherungssumme wird dann durch die Anzahl der Insassen geteilt, um die Versicherungssumme für jeden verletzten Insassen zu erhalten. Dies ergibt für jeden verletzten Insassen eine maximale Versicherungssumme von 50.000 €. Wäre der Versicherungsnehmer der einzige Insasse, dann würde seine maximale Versicherungssumme 100.000 € betragen.


Platzsystem
Beim Platzsystem wird jeder einzelne Platz mit der gleichen Versicherungssumme versichert. Den Platz des Fahrers kann man gar nicht versichern, auch nicht mit einer höheren oder niedrigeren Versicherungssumme. Das Platzsystem wird häufig bei Omnibussen gewählt.


Berufsfahrerversicherung
Da die Insassenversicherung bei Berufsfahrern nicht greift, gibt es speziell für diese Kundengruppe die Berufsfahrerversicherung. Die Versicherung kann speziell auf einen Fahrer für ein bestimmtes Fahrzeug, einen oder mehrere Fahrer unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug oder für alle Fahrer unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug abgeschlossen werden.


Namentliche Insassenunfallversicherung
Zusätzlich ist es möglich, eine namentliche Insassenunfallversicherung abzuschließen. Der Versicherungsnehmer ist versichert - unabhängig davon, in welchem Fahrzeug er unterwegs ist, und unabhängig davon, ob er Fahrer oder Insasse ist.


Leistungen
Nach § 16 AKB richten sich die Leistungen des Versicherers nach den Versicherungssummen, die im Vertrag für folgende Fälle vereinbart sind:

  •     Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)
  •     Tagegeld
  •     Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
  •     Tod

Nach dem Pauschalsystem wird die vereinbarte Versicherungssumme durch die Anzahl der versicherten Personen geteilt, sodass jede den entsprechenden Teilbetrag der Summe erhält. Bei zwei oder mehr Versicherten erhöhen sich die Versicherungssummen um 50 %. Sind bei der Versicherung für eine bestimmte Zahl von Personen oder Plätzen zur Zeit des Unfalls mehr Personen versichert als Personen oder Plätze angegeben sind, wird die Entschädigung für den Einzelnen entsprechend gekürzt.

Versicherte Personen
Sowohl bei der Insassenunfallversicherung nach dem Pauschalsystem als auch bei der Insassenunfallversicherung für eine bestimmte Anzahl von Personen und Plätzen handelt es sich bei den berechtigten Insassen des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs um die versicherten Personen. Nicht dazu zählen Kraftfahrer und Beifahrer, die beim Versicherungsnehmer als solche angestellt sind und somit zu den Berufsfahrern gehören. Berechtigte Insassen sind Personen, die sich mit Wissen und Willen des Verwendungsberechtigten in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder im ursächlichen Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden. Die Berufsfahrerversicherung bezieht sich entweder

  •     auf den jeweiligen Kraftfahrer oder Beifahrer des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs oder
  •     unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug auf namentlich bezeichnete Kraftfahrer und Beifahrer oder
  •     unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug sowie ohne Namensnennung auf sämtliche beim Versicherungsnehmer angestellten Kraftfahrer oder Beifahrer.

Die namentliche Versicherung sonstiger Personen ist unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug. Namentlich versicherte Personen können ihre Versicherungsansprüche selbständig geltend machen. Weitere Informationen finden sich auch hier.

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