Versicherungspflicht
Für nahezu alle Fahrzeuge im deutschen Straßenverkehr sind Autohaftpflichtversicherungen zwingend vorgeschrieben. Noch bevor es überhaupt zur Anmeldung eines Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt der heimischen Gemeinde kommen kann, muss durch die Haftpflichtversicherung Auto , LKW oder Motorrad abgesichert werden.
Liegt eine entsprechende Versicherung nicht vor, kann auch keine Nutzungsgenehmigung und kein Nummernschild ausgeteilt werden, so dass ein Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr eine illegale Aktion wäre. Die meisten Autohaftpflichtversicherungen können durch Dokumente wie eine Versicherungskarte belegt werden, in Zeiten des Internet hat es sich zudem in manchen Gemeinden eingebürgert, dass Mitteilungen online von einer Versicherung an das Straßenverkehrsamt versendet werden.
Autohaftpflichtversicherungen sind in erster Linie von privaten oder gewerblichen Fahrzeugnutzern abzuschließen, der Bund, alle Bundesländer sowie Städte und Gemeinden sind von dieser Form der Versicherungspflicht befreit. Als Grund für diese Befreiung gilt die Tatsache, dass es sich bei diesen Instanzen um Körperschaften öffentlichen Rechts handelt, die über eigene Mittel zur Bewirtschaftung verfügen. Kommt es hier zu einem Schaden, wird dieser nicht in klassischer Weise über eine Haftpflichtversicherung Auto , sondern durch die Staatskasse bzw. den finanziellen Mitteln von Ländern und Gemeinden beglichen.
Doch auch für den Privatbürger kann es möglich werden, dass eine Haftpflichtversicherung Auto nicht abgeschlossen werden muss. Die Entscheidung hierüber hängt im Regelfall vom Fahrzeugtyp ab und umfasst zu einem großen Teil landwirtschaftliche Maschinen. Autohaftpflichtversicherungen werden z.B. nicht für Fahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von sechs Stundenkilometern benötigt, ebenso-wenig wie für selbstfahrende Maschinen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern, wobei es hier auf das jeweiligen Zulassungsverfahren ankommt. Auch Anhänger sind von der Haftpflicht befreit, da es sich bei ihnen nicht um eigenständige Gefährte handelt.

