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Versicherungsschutz im Ausland

Ohne den Schutz durch eine Haftpflichtversicherung kann ein Fahrzeug nicht auf deutschen Straßen bewegt werden. Diese Tatsache ist vielen Fahrzeughaltern bewusst, jedoch wird nicht über die Umstände nachgedacht, die das Bewegen eines Fahrzeugs außerhalb der deutschen Grenzen mit sich bringt.

Autoversicherung

Schließlich ist es nicht ausgeschlossen, dass man auf Urlaubsreisen im Ausland einen Autounfall fabriziert und den einheimischen Behörden sowie dem Unfallpartner deutlich machen muss, dass durch eine Haftpflicht Auto oder Motorrad abgesichert sind. Innerhalb der europäischen Union hat sich hier die Internationale Versicherungskarte etabliert.

Die Internationale Versicherungskarte sollte von jedem Versicherungsnehmer beantragt werden, der aus privaten oder geschäftlichen Gründen mit seinem Auto ins Ausland reist. Die Karte wird in mehreren Sprachen ausgestellt und verdeutlicht, dass man als Fahrzeughalter eine Haftpflicht Auto Versicherung abgeschlossen hat. Noch wesentlicher als diese Tatsache, die auch in allen anderen, europäischen Nationen verpflichtend ist, ist die aufnotierte Höhe des maximalen Leistungsumfangs aus der Haftpflichtversicherung. Die Höhe, bis zu welcher Summe eine Haftpflicht Auto Versicherung für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden im In- und Ausland aufkommt, ist je nach Nation verschieden und kann sogar erheblich voneinander abweichen. Gerade diese Kennzahl ist es jedoch, die im Ausland besondere Wichtigkeit besitzt und die örtlichen Behörden schnell einschätzen lässt, ob es ohne Probleme zu einem Begleichen des Schadens kommen kann.

Wer sich eine Haftpflicht Auto Versicherung auch für Miet- oder Leihwagen wünscht, sollte sich für die "Mallorca Police" interessieren, die viele Versicherer dieser Tage anbieten. Durch eine solche Police wird es möglich, den einheimischen Haftpflichtschutz mit seinen entsprechenden Schadenssummen in identischer Form auch bei einem Miet- oder Leihwagen im Ausland in Anspruch zu nehmen.

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