Um Ihnen einen Kredit aushändigen zu können benötigen Kreditgeber bestimmte Unterlagen, um Ihre Kreditfähigkeitzu ermitteln. Diese Dokumente können sich je nach Berufsstand und Kreditart unterscheiden. Erfahren Sie, welche Dokumente Sie für Ihren Kreditantrag benötigen.
Kreditunterlagen dienen dem Kreditgeber als Beweis Ihrer Kreditfähigkeit.
Die benötigten Dokumente hängen ab vom Berufsstand des Antragsstellers (Privatpersonen, Gewerbetreibende, Selbstständige) und der Kreditform (Umschuldungskredit, Autokredit, Immobilienkredit).
Für die Aufbewahrung der Kreditdokumente gibt es keine grundsätzliche Regelung. Dennoch sollten Sie bei Finanzierungsprodukten Ihre Dokumente bis zur Begleichung des Darlehens aufbewahren.
Der § 18 des Kreditwesengesetzes verpflichtet Banken, vor der Kreditvergabe eine Prüfung durchzuführen. Dadurch können sie sich vor einem möglichen Kreditausfallrisiko schützen. Um die Beurteilung durchzuführen, prüft der Kreditsachbearbeiter Ihre Bonität basierend auf den Unterlagen, die Sie für den Antrag eingereicht haben. Das Ergebnis dieser Prüfung hat einen großen Einfluss auf die Kreditvergabe.
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Hinweis: Achten Sie auf die Richtigkeit der Angaben, wenn Sie die Kreditunterlagen ausfüllen. Findet die Bank fehlerhafte Daten, kann sie Kredite zurückziehen, obwohl sie bereits bewilligt wurden. Teilen Sie Ihrem Kreditgeber außerdem sofort mit, wenn sich Änderungen in den Kreditunterlagen ergeben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie umziehen oder den Arbeitsplatz wechseln.
Die Bank kann unterschiedliche Kreditunterlagen von Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Selbständigen verlangen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Unterlagen je nach beruflicher Einordnung:
Bei Privatpersonen kann die Bank die folgenden Dokumente verlangen:
Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
in manchen Fällen eine Kopie der Meldebescheinigung
Kopie des Arbeitsvertrags
Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung der letzten zwei bis fünf Monate
Kontoauszüge der letzten vier Wochen
letzte Änderungsmitteilung des Einkommens für Rentner und Beamte
Beachten Sie: Weitere Einnahmen wie Kindergeld, Renten, Mieteinnahmen oder Unterhaltszahlungen müssen ebenfalls angegeben werden.
Gewerbetreibende müssen die oben aufgeführten Dokumente sowie die folgenden Unterlagen einreichen:
Handelsregisterauszug
Auswertungen zum Branchenvergleich bzw. Betriebsvergleich
Finanzplanung & Finanzierungsplan
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Kapitalflussrechnung
Beachten Sie: Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gibt der Bank Auskunft über die aktuelle Finanzlage des Unternehmens.
Gültige Ausweisdokumente
Gewerbeanmeldung
Einkommenssteuernachweise
Überschussrechnungen oder eine Verlust- und Gewinnrechnung
betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
in manchen Fällen Umsatzsteuervoranmeldung
Beachten Sie: Banken verlangen von Selbständigen oft höhere Zinssätze, da sie in ihnen ein höheres Risiko für Zahlungsausfälle sehen.
Abhängig von der Art des Kredits kann die Bank noch zusätzliche Kreditunterlagen verlangen.
Umschuldung: Um einen Umschuldungskredit zu beantragen, müssen Sie alle Vertragsunterlagen Ihrer alten Kredite einreichen. Außerdem benötigt die Bank den aktuellen Kontoauszug des Tilgungskontos sowie die Ablösevollmacht.
Autokredit: Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) als Sicherungsübereignung einreichen, sobald Sie das Fahrzeug gekauft haben.
Immobilienkredit: Die Kreditunterlagen können hierbei von der Art der Immobilie (neu, alt, Haus oder Wohnung) abhängen. Neben den Unterlagen, die Sie zum Nachweis Ihrer finanziellen Situation benötigen, kann Ihre Bank Sie auch um die Vorlage folgender Dokumente bitten:
Aktueller Grundbuchauszug
Baubeschreibung
Baugenehmigung
Wohnflächenberechnung
Brandversicherungspolice
bei Eigentumswohnung: Teilungserklärung
Entwurf des Kaufvertrages
Es gibt keine allgemeine Regel für die Aufbewahrungsfrist von Kreditunterlagen. Bei Finanzprodukten müssen jedoch alle Unterlagen mindestens bis zum Ende der Laufzeit aufbewahrt werden. Wenn Sie den gesamten Kredit vorzeitig abbezahlen, können Sie die dazugehörigen Unterlagen entsorgen.
Für Gewerbetreibende können andere Aufbewahrungspflichten gelten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Gewinn von 600.000 Euro pro Jahr haben. Hier müssen Sie die Unterlagen zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahren.
Wenn es sich um einen Online-Kredit handelt, kann das Ausfüllen der Kreditunterlagen bequem von der Couch aus erfolgen. Sobald Sie sich für einen Kreditanbieter entschieden haben, müssen Sie den Basisantrag ausfüllen. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten prüft das System Ihren Angaben und Sie erhalten in wenigen Minuten ein unverbindliches Angebot.
Danach werden Ihnen alle benötigten Kreditunterlagen online zur Verfügung gestellt. Je nach Anbieter können Sie die Dokumente entweder auf der Website hochladen oder Sie drucken sie aus und bringen sie zur Postfiliale. Dort wird der Mitarbeiter Sie auffordern, sich mit Ihren Ausweisdokumenten auszuweisen. Neben dem Postident-Verfahren bieten einige Banken auch das sogenannte Videoident-Verfahren an. Hier benötigen Sie nur ein Handy, Tablet, Laptop oder PC mit Kamera und Mikrofon. Über einen Videochat verifiziert ein Mitarbeiter des Kreditanbieters Ihre Identität. Die weiteren benötigten Dokumente können dann eingescannt und per E-Mail verschickt werden.
Die meisten Kreditanbieter ermöglichen es ihren Kunden, die Kreditunterlagen einfach online hochzuladen. Einige bieten sogar eine komplett digitale Kreditbeantragung an, bei der Sie die Dokumente elektronisch unterschreiben können. Wenn Sie möchten, können Sie die Unterlagen aber auch persönlich bei der Bank vorbeibringen.
Jeder Kreditanbieter in Deutschland ist verpflichtet vor der Kreditvergabe zunächst eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Zu diesem Zweck werden die Kreditunterlagen im Kreditantrag angefordert.
Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, die auf jeden anwendbar ist. Dennoch sollten Sie Ihre Kreditunterlagen immer bis zur völligen Begleichung aufbewahren.
Neben gängigen Unterlagen wie Personalausweis und Gehaltsnachweisen benötigen Sie Ihre Gewerbeanmeldung, Einkommenssteuernachweise und Überschuss- oder Verlust- Gewinnrechnungen. Hinzu kommen in manchen Fällen die Umsatzsteuervoranmeldung und Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung.
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