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Die SCHUFA

Wer einen Kredit oder eine neue Kreditkarte beantragt, wird von den Banken vorab auf seine Kreditwürdigkeit überprüft. Dazu fragen die Kreditgeber bei der SCHUFA an und überprüfen die dort gespeicherten Informationen über den Antragsteller. Hinterlegt sind hier etwa Informationen über eröffnete Konten oder bereits beantragte Kreditkarten. Problematisch für Bankkunden wird die SCHUFA-Abfrage immer dann, wenn hier sogenannte Negativeinträge vorliegen. Dazu kommt es, wenn Verbraucher Rechnungen oder Kreditraten nicht pünktlich bezahlen und auf mehrfache Mahnungen ebenfalls nicht reagieren.

Das Wichtigste in Kürze

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  • Ein SCHUFA-Eintrag muss nicht negativ sein: In der Mehrzahl werden laut SCHUFA positive Daten gespeichert.

  • Den SCHUFA-Negativeintrag gibt es nur bei einem längerfristigen Zahlungsverzug nach erfolglosen Mahnungen.

  • Banken erhalten nicht alle bei der SCHUFA gespeicherten Daten: Es sind nur die bankenbezogenen sowie Negativmerkmale aus anderen Branchen.

  • Die SCHUFA-Selbstauskunft ist für jeden Bürger kostenlos und kann seit 2018 mehrmals jährlich gestellt werden.

Was ist die SCHUFA?

Immer noch denken viele beim Begriff SCHUFA, dass es sich um eine Behörde handelt. Das stimmt jedoch nicht, da die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ein privates Unternehmen ist. Die auch als Wirtschaftsauskunftei bezeichnete SCHUFA Holding AG stellt im Wesentlichen auf Kredite bezogene Informationen für ihre rund 9.000 Vertragspartner in Deutschland zur Verfügung. Zu diesen zählen vor allem Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen und Telekommunikationsanbieter.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit speichert die SCHUFA die von den Partnern gelieferten Daten aus Finanz-, Handels- und Telekommunikationsgeschäften mit Verbrauchern. Hinzu kommen die aus öffentlichen Verzeichnissen gesammelten Daten über insgesamt 67,5 Millionen Privatpersonen.

Was ist ein SCHUFA-Eintrag?

Immer dann, wenn die SCHUFA relevante Daten von ihren Vertragspartnern gemeldet bekommt, nimmt sie einen sogenannten SCHUFA-Eintrag vor. Dazu gehört jede Eintragung in die Bonitätsauskunft oder die Bonitätsdaten der jeweiligen Privatpersonen oder Unternehmen. Das sind, wie die SCHUFA selbst betont, eher ausnahmsweise die allgemein gefürchteten Negativeinträge. Vielmehr ist der „überwiegende Teil aller Einträge“ laut SCHUFA positiv.

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So gibt es vielfach eher neutral zu bewertende Einträge immer dann, wenn zum Beispiel ein neues Girokonto eröffnet oder der Handyvertrag abgeschlossen worden ist. Ganz allgemein wird aber zwischen negativen und positiven Einträgen unterschieden.

Was ist ein negativer SCHUFA-Eintrag?

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Zu einem Negativeintrag führen in der Regel:

  • Zahlungsausfälle

  • ein von der Bank gekündigter Kredit

  • fällige und trotz mehrfacher Mahnung offen gebliebene Forderungen

  • Einträge aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen

Ein Negativeintrag darf bei Zahlungsausfällen nur unter diesen Bedingungen erfolgen:

  • Mindestens zwei schriftliche Mahnungen nach Fälligkeit, denen der Schuldner nicht widersprochen hat

  • Zeitlicher Abstand der Mahnungen: vier Wochen

  • In den Mahnbriefen muss der negative SCHUFA-Eintrag angekündigt sein

  • Nach erfolglosem letzten Fristablauf ist die Forderung offengeblieben

Danach kann ein negativer SCHUFA-Eintrag ausgelöst werden.

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Bedingung für einen Negativeintrag ist, dass mindestens ein längerfristiger Zahlungsverzug vorliegen muss. Geringfügige Zahlungsstörungen wie bei einer Überziehung des Girokontos, bei Rücklastschriften oder Mahnungen zählen nicht dazu. Sie werden nicht bei der SCHUFA gespeichert.

Was ist ein positiver SCHUFA-Eintrag?

Von einem positiven SCHUFA-Eintrag wird gesprochen, wenn es sich um sogenannte Positivmerkmale handelt. Zu diesen gehören zum Beispiel:

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  • regulär und ohne Störungen zurückgezahlter Kredit (Ratenkauf, Anschaffungskredit)

  • Laufende wie pünktlich bezahlte Raten aus Kredit-, Mobilfunk- oder Leasingverträgen.

  • Vertragsverhalten ohne Störungen

  • zuverlässige Zahlung von Rechnungen.

Wann bekommen Verbraucher einen SCHUFA-Eintrag?

Nicht die SCHUFA wird aktiv, wenn ein Eintrag erfolgen soll, sondern ihre Vertragspartner. Die ihr angeschlossenen Vertragspartner liefern die Daten zum Eintrag. Dabei melden sie je nach Branche und vertraglicher Vereinbarung Informationen für den SCHUFA-Datenpool. Zuvor haben die Kunden der Vertragspartner jeweils der Übermittlung der Daten zugestimmt.

Klassische Vertragspartner sind zum Beispiel Kreditinstitute, Versandhändler, Kreditkarten- und Leasingfirmen, Versorgungsunternehmen. Dabei unterschreibt der jeweils betroffene Kunde im Vertrag mit ihnen einen oft im Kleingedruckten stehenden Passus und gibt so sein Einverständnis. Deswegen werden diese Vertragspassagen auch allgemein als __SCHUFA-Klausel bezeichnet.

Wann werden SCHUFA-Einträge wieder gelöscht?

Allgemein gilt: Negative SCHUFA-Einträge werden in der Regel nach drei Jahren aus den Bonitätsdaten entfernt. Damit sind sie auch nicht mehr in einer Bonitätsauskunft. Daneben gelten weitere Löschfristen, wie die folgende Übersicht zeigt.

Löschfristen für SCHUFA-Einträge – Beispiele

  • Abgezahlte Kredite - 3 Jahre nach Rückzahlung (taggenau)

  • Kreditkartenkonten - 3 Jahre nach Vertragsauflösung (taggenau)

  • Abgeschlossene Mahnverfahren - Nach Abschluss des 3. Kalenderjahres

  • Gerichtsdaten wie Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherungen, Nichtabgabe der Vermögensauskunft, ausgeschlossene Gläubigerbefriedigung - taggenau nach 3 Jahren

  • SCHUFA-Anfragen / Bonitätsabfragen anderer Unternehmen - Nach 12 Monaten

  • Laufende Vertragskonten (wie Handyverträge, Girokonten und Ähnliches) Nach Kontoauflösung - sofort

  • Falsche, unvollständige, veraltete Einträge - sofort

SCHUFA-Auskunft: So holen Verbraucher Informationen über ihre Daten ein

Die SCHUFA erteilt ihren Vertragspartner im Rahmen der Vereinbarungen jederzeit Auskünfte. Auch Privatpersonen haben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen das Recht auf Auskunft. Die von der SCHUFA gegebenen Auskünfte enthalten dann sowohl Informationen für den eigenen Gebrauch wie auch zur Weitergabe an Dritte. Stets gilt: Eine vollständige Auskunft über die vorhandenen Daten werden immer nur an die Personen herausgegeben, über die die Informationen auch gespeichert worden sind.

SCHUFA-Auskunft kostenlos beantragen

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) steht jeder Privatperson mehrmals im Jahr das Recht zu, eine kostenlose Selbstauskunft bei allen deutschen Auskunfteien zu erhalten. Dazu gehört auch die SCHUFA, die seit 2018 mehrmals im Jahr Auskunft in einer kostenlosen Variante gibt. Dazu können Interessierte über das Onlineportal www.meineSCHUFA.de die Auskünfte bestellen. Die kostenlose Variante wird dort als „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ bezeichnet und bietet eine Übersicht der gespeicherten Daten auf Papier. Dabei sind die Daten für den Eigengebrauch und jene zur Weitergabe an Dritte zusammen aufgelistet. Die Datenkopie wird aus Sicherheitsgründen per Post an den Antragsteller geschickt.

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Schnell und unkompliziert bekommen Sie Ihre SCHUFA-Auskunft über unser Portal FINANZCHECK.com. Hier können Sie die Selbstauskunft beantragen:

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Was steht darin?

Welche Informationen die SCHUFA-Auskunft enthält, hängt in erster Linie vom Anfragesteller ab. Kommt zum Beispiel eine Anfrage aus einer bestimmten Branche, so werden von der SCHUFA neben den branchenbezogenen Daten nur diejenigen aus anderen Branchen über „nicht vertragsgemäßem Verhalten“ mitgeteilt. Ansonsten enthalten die Auskünfte immer Name, aktuelle Anschrift sowie frühere Adressen und Geburtsdatum bzw. -ort sowie alle laufenden Verträge, die gemeldet worden sind.

Wer kann welche Daten abfragen?

Erteilt die SCHUFA Auskünfte, unterscheidet sie danach, von wem die Anfrage gestellt wird. So hängt Art und Umfang der mitgeteilten Daten davon ab, zu welcher der folgenden Gruppen der Antragsteller gehört:

A-Vertragspartner

Zu den „A-Vertragspartnern“ zählen insbesondere Banken und Sparkassen. Die Kreditinstitute erhalten demnach für eine Kontoeröffnung oder einen Kreditantrag speziell für alle A-Vertragspartner vorgesehenen Informationen aus dem Datenbestand herausgefiltert. In der Regel sind diese Informationen recht umfangreich, damit die Kreditwürdigkeit des Kunden sehr genau eingeschätzt werden kann.

B-Vertragspartner

“B-Vertragspartner” sind beispielsweise Versandhändler oder Telekommunikationsanbieter. Sie erhalten ebenfalls bonitätsbezogene, allgemeine Informationen. Zudem wird der branchenspezifische SCHUFA-Scorewert des Kunden mitgeteilt. Verbraucher Im Rahmen der sogenannten SCHUFA-Selbstauskunft erhalten Verbraucher die jeweils über sie gespeicherten Informationen einschließlich der personenbezogenen Daten. Darin enthalten sind Daten zu:

  • Vertragskontonummern sowie der Name des gegenseitigen Vertragspartners

  • Höhe des gewährten Kreditrahmens

  • Ratenkredite: Kreditbetrag, Laufzeit sowie Monatsraten

  • Negativ-Merkmale (Räumungsklagen, Pfändung, Mahnverfahren usw..)

  • ein allgemein gehaltener persönlicher Score-Wert.

Vermieter Im Rahmen einer Bonitätsauskunft kann ein Vermieter bestimmte Daten von der kostenlosen Datenauskunft seines zukünftigen Mieters verlangen. Sie können auch die sogenannte Verbraucherauskunft anfordern. Dort finden sich insbesondere Angaben zur Zahlungshistorie des potenziellen Mieters. Es sind also jene Daten, die zur Weitergabe an Dritte aufgelistet werden und Informationen enthalten, um Vertrauen aufzubauen.

SCHUFA-Abfrage durch Banken

Wenn sich Kreditinstitute bei der SCHUFA melden, fragen sie zunächst alle bankenbezogenen Daten ab. Dazu zählen:

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  • vorhandene Girokonten

  • laufende und gekündigte Kreditkarten

  • bankbezogene Negativmerkmale (z.B. gekündigte Kredite)

  • Negativmerkmale aus anderen Branchen (Telekommunikation, Versandhandel etc.)

  • Anfragen anderer Unternehmen in den letzten zehn Tagen.

Es werden aber nicht nur negative Einträge abgefragt: Zum Beispiel gehören Eintragungen zu vorhandenen und laufenden Konten, Kreditverträgen oder Kreditkarten zu den Positivmerkmalen.

SCHUFA-Abfrage von Banken bei Kreditanfrage

Fakt ist, dass alle Banken grundsätzlich den gleichen Scorewert vom Kreditsuchenden erhalten. Die Banken melden sich in diesen Fällen bei der SCHUFA mit dem Hinweis „Konditionenanfrage”. Dieses Merkmal fließt nicht in die vorhandenen Score-Berechnungen ein. Außerdem wird es nicht an andere Bankinstitute weitergemeldet. Erst wenn die Bank den angefragten Kredit genehmigt und auszahlt, erfolgt eine Meldung des Ratenkredits bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien.

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Wer über FINANZCHECK.de nach dem Kreditvergleich eine Kreditanfrage startet, kann sicher sein: Die Anfrage wirkt sich nicht negativ auf die bei der SCHUFA geführten Scoresysteme aus.

Datenspeicherung: Was passiert mit falschen Daten?

In der täglichen Praxis kann es schon einmal passieren, dass Vertragspartner Daten nicht korrekt melden oder streichen lassen. Das kann dazu führen, dass veraltete oder sogar falsche Daten gespeichert bleiben. Daher ist zu empfehlen, durch eine Selbstauskunft von Zeit zu Zeit die gespeicherten Daten zu überprüfen. Stellen sich dann falsche Angaben heraus, sind das die möglichen weiteren Schritte:

  • Schriftlich die betreffenden Daten reklamieren und entweder eine Berichtigung einfordern oder den SCHUFA-Eintrag löschen lassen.

  • Bei Negativmerkmalen ist die vorzeitige Löschung genau unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. die angemahnte, offene Forderung ist aktuell nicht höher als 2.000 Euro;

  2. Sie ist innerhalb von sechs Wochen nach der zuletzt gesetzten Frist bezahlt worden.

Jeder schriftlichen Reklamation nicht korrekter Daten oder Eintragungen sollten unbedingt die beweiskräftige Belege (Einzahlungsbelege, Quittungen, amtliche Dokumente) beigelegt werden.

SCHUFA-Daten: Vor der Kreditaufnahme Selbstauskunft beantragen

Durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahre 2018 hat sich für jeden Bürger gerade mit Blick auf die bei der SCHUFA gespeicherten Daten die Lage verbessert. Schließlich können Verbraucher bei der SCHUFA - und allen anderen Wirtschaftsauskunfteien - mehrmals im Jahr kostenlos eine Selbstauskunft anfordern. Sinnvoll ist das insbesondere vor der Beantragung eines Darlehens. So können Verbraucher noch einmal überprüfen, ob keine negativen oder fehlerhaften Einträge bei der SCHUFA gespeichert sind.

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Wer weitere Fragen zum Thema SCHUFA im Zuge der Kreditaufnahme hat, kann auch den kostenlosen Telefonservice von FINANZCHECK.de nutzen. Unter der Nummer 0800 433 88 77 erreichen Sie uns täglich von 8 bis 20 Uhr – für Sie selbstverständlich 100% kostenlos und unverbindlich.

Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.