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BAföG-Rückzahlung

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Wann macht ein Kredit für die BAföG-Rückzahlung Sinn?

Der Ausdruck BAföG ist eine Abkürzung, die für Berufsausbildungsförderungsgesetz steht. Das BAföG stellt eine finanzielle Unterstützung dar, auf die Studenten und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. BAföG steht nicht nur deutschen Staatsbürgern zu. Auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten sowie anerkannte Flüchtlinge bzw. Flüchtlinge mit Niederlassungserlaubnis haben generell Zugang zu dieser staatlichen Förderung.

Allerdings muss ein Teil oder sogar die komplette BAföG-Summe auch wieder zurückbezahlt werden. Unter Umständen können Kreditnehmer viel Geld sparen, wenn sie das geliehene Geld in einer Rate zurückzahlen. Hierfür kann wiederum entweder eigenes Kapital oder aber ein regulärer Bankkredit genutzt werden. Wir zeigen, welche Variante in welchen Fällen Sinn ergibt.

Das Wichtigste in Kürze

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  • Schüler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

  • Studierende und Auszubildende erhalten in der Regel eine Zuwendung, die zu 50 % zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt.

  • Bei der BAföG-Rückzahlung gibt es weitere Erstattungen, etwa wenn die Restschuld in einer Zahlung beglichen wird.

  • Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 735 Euro pro Monat, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.

Wie sind die BAföG-Rückzahlungsbedingungen?

Schülerinnen und Schüler erhalten das BAföG in vollem Umfang als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Sie müssen das Geld also nicht zurückbezahlen. Alle anderen BAföG-Empfänger erhalten 50 % als Zuschuss. Die anderen 50 % müssen zurückbezahlt werden. Allerdings hat der Staat eine Rückzahlungs-Obergrenze von 10.000 Euro festgelegt. Selbst, wenn insgesamt mehr als 20.000 Euro BAföG geflossen sind, muss dennoch „nur” ein Betrag von 10.000 Euro zurückgezahlt werden.

Beginn der BAföG-Rückzahlung

Die Rückzahlung der BaföG beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Wer die Ausbildung in einer Akademie absolviert hat, beginnt mit der Rückzahlung erst fünf Jahre nach dem Ende der Ausbildungszeit. Die Mindestrate für die Rückzahlung beträgt 105 Euro monatlich. Der Zeitraum der Rückzahlung kann auf Antrag bis auf 20 Jahre ausgedehnt werden.

Antrag auf Ratenaussetzung möglich

Wer wenig verdient, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung der Ratenzahlung zu stellen. Die Freibetragsgrenze für das anrechenbare Einkommen liegt bei 1.145 Euro monatlich und wird in unregelmäßigen Abständen angepasst. Deshalb ist es ratsam, sich immer über den aktuellen Wert zu informieren. Die Grenze, ab der ein Antrag auf Aussetzung der Ratenzahlung gestellt werden kann, wird durch weitere Faktoren beeinflusst. Wenn ein eingetragener Lebenspartner oder Kinder zusätzlich zu versorgen sind, steigt der Grenzwert an.

So viel kann durch eine Einmalrückzahlung gespart werden

Falls BAföG-Empfänger in der Lage sind, frühzeitig größere Beträge zurückzuführen, profitieren sie von einem weiteren Rabatt. Dieser liegt je nach Höhe des vorzeitig getilgten Darlehens zwischen 8 % (bei 500 Euro) und 28,5 % (bei 10.000 Euro). Die Obergrenze des maximal zurückzuzahlenden Betrags ist auf 10.000 Euro gedeckelt. Alle Beträge darüber hinaus werden komplett erlassen.

Rechenbeispiel zur Festsetzung des BAföG-Betrags

Das folgende Beispiel zeigt eine Modellrechnung für die Studentin Mia. Anhand des Beispiels soll das Prinzip deutlich werden, nach dem die Einkommensverhältnisse der Eltern und Mias Einkommensverhältnisse angesetzt werden. Das Rechenbeispiel stellt lediglich ein Modell dar. Es ist in jedem Fall erforderlich, die individuellen Einzelheiten mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu klären.

Rechenbeispiel: Studentin Mia (28) wohnt auswärts, mit Nebenjob

Mia (28) studiert im sechsten Semester an einer Hochschule in Berlin Business Administration. Sie lebt mit einer Freundin in einer WG. Über den Nebenverdienst kommen jeden Monat brutto 400 Euro zusammen. Sie zahlt in die Riester-Rente ein, die sie bereits aus der vorhergehenden Berufsausbildung mit ins Studium genommen hat. Mia ist selbst kranken- und pflegeversichert.

Mias Mutter geht einer Teilzeitbeschäftigung nach und verdient 15.000 Euro pro Jahr. Der Vater verdient Vollzeit 35.000 Euro jährlich. Beide zahlen in die Riester-Rente ein. Für das BaföG werden die Einkommensverhältnisse der Eltern und Mias Einkommensverhältnisse geprüft. Folgende Parameter kommen dabei zur Anrechnung:

Einkommensverhältnisse MiaBetrag
Bruttoeinkommen aus Nebenjob
400 Euro
Abzüge
anteilige Werbungskostenpauschale
83,33 Euro
Sozialpauschale 21,2%
67,13 Euro
Riester-Rente
5 Euro
Zwischenstand Einkommen Mia
244,53 Euro
Grundfreibetrag
290 Euro
anrechenbares Einkommen von Mia
0 Euro

Einkommensverhältnisse MutterBetrag
Einkommen aus Teilzeitbeschäftigung anteilig
1.250 Euro
Abzüge
83,33 Euro
anteilige Werbekostenpauschale
83,33 Euro
Sozialpauschale 21,2%
247,33 Euro
Riester-Rente
37,17 Euro
gezahlte Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soldiaritätszuschlag
194,65 Euro
anrechenbares Einkommen Mutter
687,52 Euro

Einkommensverhältnisse VaterBetrag
Einkommen anteilig
2.916,67 Euro
Abzüge
anteilige Werbekostenpauschale
83,33 Euro
Sozialpauschale 21,2%
600,67 Euro
Riester-Rente
88,42 Euro
gezahlte Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
209,71 Euro
anrechenbares Einkommen Vater
1.934,54 Euro

Aus obenstehenden Zahlen wird nun der Anrechnungsbetrag ermittelt.

Errechnung AnrechnungsbeitragBetrag
Einkommen der Eltern
2.622,06 Euro
Grundfreibetrag für Eltern
1715 Euro
Einkommen vor Abzug des Zusatzfreibetrages
907,06 Euro
abzüglich Zusatzfreibetrag (50% von 907,06 Euro)
435,53 Euro
anrechenbares monatliches Einkommen der Eltern
453,53 Euro

Mias BAföG ermittelt sich unter Berücksichtigung des Elterneinkommens wie folgt:

Ermittlung BAföGBetrag
Grundbedarf einer Studentin pauschal
399 Euro
Wohnungskosten
250 Euro
Erhöhungsbetrag für eigene Kranken- und Pflegeversicherung
86 Euro
Mias Gesamtbedarf pro Monat
735 Euro
Abzüge
50% des anrechenbaren monatlichen Einkommens der Eltern (435,53 Euro)
266,77 Euro
Förderungsbetrag
508,23 Euro
gerundeter Förderungsbetrag
508 Euro

Mias monatlicher BAföG-Betrag beläuft sich nach obenstehender Rechnung auf 508 Euro. Da sie über ihren Nebenjob regelmäßig 400 Euro im Monat dazuverdient, stehen ihr monatlich 908 Euro insgesamt zur Verfügung. Wie genau Mia den Betrag zurückzahlen kann, zeigt der folgende Absatz.

Wann sich eine Kreditaufnahme zur BAföG-Rückzahlung lohnt

Die Aufnahme eines Kredits zur Rückzahlung des BAföG-Betrags lohnt sich immer dann, wenn durch die vorzeitige Rückzahlung eine Ersparnis realisiert werden kann. Wie oben bereits erwähnt erlässt der Staat bei einer vorzeitigen Rückzahlung einen Teil der Schulden. Ergibt sich aus dem aufzunehmenden Kredit zuzüglich Zinsen und sämtlicher Nebenkosten eine geringere Gesamtbelastung, lohnt sich die Kreditaufnahme. Das folgende Beispiel verdeutlicht den Zusammenhang:

Die Studentin Mia hat während ihres Studiums 60 x 508 Euro, also insgesamt 30.480 Euro erhalten. Davon muss sie lediglich 10.000 Euro zurückbezahlen. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung erhält sie einen Nachlass von 28,5 Prozent auf den Betrag. Das heißt, ihre Schuld beläuft sich nur noch auf 7.150 Euro. Mia holt verschiedene Kreditangebote ein und vergleicht diese miteinander. Sie hat drei Varianten in die engere Auswahl gezogen.

Bei einer Rückzahlung über 80 Monate würde die monatliche Belastung knapp 105 Euro betragen. Mia würde also insgesamt 80 × 105 Euro = 8.400 Euro aufbringen. Die Gesamtersparnis zu den ursprünglich geschuldeten 10.000 Euro liegt damit bei 1.600 Euro. Das entspricht einem Vorteil von 16 Prozent.

Bei einer Rückzahlung über 60 Monate würde die monatliche Belastung bei knapp 135 Euro liegen. Damit würde Mia insgesamt 8.100 Euro zurückbezahlen. Die Gesamtersparnis liegt damit bei 1.900 Euro, was 19 Prozent Gesamtersparnis bedeutet.

Bei einer Rückzahlung über 36 Monate hat sie eine Belastung von 213 Euro pro Monat. Damit würde Mia insgesamt 7.668 Euro BAföG zurückzahlen und auf diesem Weg 2.332 Euro sparen. Das entspricht einer Minderung von 23,32 Prozent.

Oft lohnt sich die Kreditaufnahme, um BAföG-Schulden vorzeitig zurück zu bezahlen. Der Dreh- und Angelpunkt ist der Schuldenerlass, den der Staat gewährt. Dieser liegt zwischen 8 und 28,5 Prozent in Abhängigkeit von der Gesamtsumme.

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Tipp: BAföG-Bezieher und andere Kreditnehmer können sich mit einem erfahrenen Kreditberater von FINANZCHECK.de in Verbindung zu setzen. Dieser bespricht im Detail die Rückzahlungsmöglichkeiten und hilft dabei, den passenden Umschuldungskredit auszuwählen.

Wann von einer Kreditaufnahme Abstand genommen werden sollte

Von einer Kreditaufnahme ist Abstand zu nehmen,

  • wenn die BAföG Schulden über 16.500 Euro liegen und das Studium nach dem 28.2.2001 aufgenommen wurde. In diesem Fall hat der Gesetzgeber die beschriebene Deckelung auf 10.000 Euro vorgesehen. Für Betroffene heißt das, dass eine Umschuldung keine finanzielle Entlastung bringen würde.

  • wenn Betroffene nicht sicher sind, ob sie die monatlichen Raten des Umschuldungskredits tatsächlich leisten können. Fallen Kreditraten aus, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass der Kreditgeber die aufgenommene Kreditsumme kurzfristig fällig stellt. In der Konsequenz drohen dann unangenehme rechtliche und damit auch finanzielle Konsequenzen.

Diese Kredite kommen zur BAföG-Rückzahlung infrage

Als Umschuldungskredit eignen sich je nach Summe ein Kleinkredit oder ein herkömmlicher Ratenkredit. Wichtig ist, die Konditionen der Darlehen miteinander zu vergleichen, um das passende Angebot aus der Vielzahl der Optionen herauszufiltern. Mit der Unterstützung eines Beraters von FINANZCHECK.de lassen sich die aufkommenden Fragen rasch und zuverlässig beantworten.

BAföG: Vorzeitige Tilgung sorgt in den meisten Fällen für hohe Ersparnisse

BAföG ist eine staatliche Unterstützung, deren Rückzahlungsmodalitäten sehr attraktiv sind. Zusätzlich können BAföG-Empfänger durch die vorzeitige Ablösung der Schulden weiteren Erlass bekommen. Damit sind die Vorteile dann aber auch ausgeschöpft: Die BAföG-Rückzahlung ist steuerlich nicht absetzbar.

Es ist wesentlich, vorab den individuellen Fall zu prüfen, um die genauen Werte zu ermitteln. Nur auf dieser Basis lässt sich feststellen, wie hoch die Einsparung bei vorzeitiger Rückzahlung ist. Besteht Unsicherheit darüber, ob ein Umschuldungskredit regelmäßig getilgt werden kann, sollte dieser nicht aufgenommen werden. In diesem Fall ist es sinnvoller, den Staat weiterhin als Gläubiger zu bedienen. Dieser ist nämlich dazu bereit, Raten auszusetzen und den Rückzahlungszeitraum auf 20 Jahre auszudehnen. Diese Option besteht bei gewerblichen Kreditanbietern nicht.

Weitere Kreditarten von Finanzcheck

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.

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