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Grundsätzlich erhalten Anleger Zinsen, wenn sie beispielsweise Tagesgelder bei Banken anlegen. Negativzinsen kehren diesen Zusammenhang allerdings um: Für die Spareinlage müssen die Sparer dann Zinsen an die Bank entrichten. Solche negativen Zinsen können auch bei Krediten vorkommen, sind allerdings sehr selten. In diesem Fall muss der Kreditgeber dem Kreditnehmer Geld für die Überlassung seines Kapitals bezahlen.
Statt Zinsen für Spareinlagen zu erhalten, müssen Sparer im Falle von Negativzinsen Geld an die Bank bezahlen.
Negativzinsen werden von Banken manchmal irreführend z. B. als Verwahrgeld bezeichnet.
Kreditnehmer profitieren hingegen vom niedrigen Zinsniveau.
Bei Negativzinsen kehren sich die Verhältnisse zwischen Gläubiger und Schuldner um: Der Gläubiger bezahlt Zinsen an den Schuldner, statt Zinsgutschriften für das angelegte Geld zu erhalten. Wer also Kapital bei einer Bank anlegt, bekommt hierfür keine Gutschrift, sondern muss Geld hierfür bezahlen.
Es gibt einige Banken, die für Spareinlagen ab einem definierten Mindestbetrag Zinsen in individueller Höhe oder festgesetzte Strafgebühren verlangen. Nach aktueller Lage verlangt die Deutsche Skatbank 0,5 Prozent Negativzinsen ab einem Guthaben von 100.000 Euro auf dem Girokonto. Die Volksbank Stendal verhängt ebenfalls Negativzinsen in Höhe von 0,5 Prozent, sobald auf dem Giro- oder dem Tagesgeldkonto 100.000 Euro Guthaben angespart wurden. (Stand Januar 2020, Angaben ohne Gewähr)
In der Vergangenheit waren es vorwiegend Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie einige Sparkassen, die Negativzinsen berechneten. Manche haben den Strafzins nach heftigen Protesten ihrer Kunden wieder entfernt, andere haben ihn gesenkt. Es ist ratsam zu überprüfen, ob die eigene Bank Negativzinsen auf Guthaben berechnet. Die Angaben dazu müssen im öffentlichen Preisaushang zu finden sein. Alternativ sind sie im Preis-Leistungsverzeichnis im Internet hinterlegt.
Die Formel zur Ermittlung der monatlichen Zinsbelastung lautet:
(Kapital x Negativzins) : 360 x 30 = Betrag Negativzins pro Monat
Am Beispiel der Deutschen Skatbank, die ab einem Guthaben von 250.000 Euro Negativzinsen in Höhe von 0,5 Prozent berechnet, ergibt sich bei monatlicher Berechnung folgende Belastung für 30 Tage.(250.000 Euro × 0,005) / 360 × 30 = 104,17 EuroNach einem Monat ist das Kapital um 104,17 Euro auf 249.985,83 geschrumpft.
Im Prinzip gibt es zwei Gründe, die zu Negativzinsen führen können. Der erste Grund ist, dass eine Notenbank erreichen möchte, dass ausländisches Kapital abfließt. In den 1970er Jahren geschah das beispielsweise in der Schweiz. Die Situation war so, dass viele Ausländer bei Schweizer Kreditinstituten Kapital zwischenparkten. Das hatte zur Folge, dass der Schweizer Franken massiv aufgewertet wurde. Die starke Aufwertung des Schweizer Frankens führte dazu, dass die Exporte teurer wurden. Das schlug sich negativ auf die Schweizer Wirtschaft nieder. Aus diesem Grund wurden Negativzinsen auf ausländisches Kapital erhoben. Die Ausländer zogen ihr Geld daraufhin aus dem Land ab und die Schweizer Exportbedingungen normalisierten sich wieder. Der zweite Grund für Negativzinsen kann sein, dass eine Zentralbank die Wirtschaft ankurbeln möchte. Diese Zinspolitik wurde und wird aktuell von der Europäischen Zentralbank (EZB) gefahren. Im Jahr 2014 setzte sie erstmalig einen Negativzins fest, für den Fall, dass eine Bank bei der EZB Kapital hinterlegen wollte. Die Zentralbank wollte dadurch erreichen, dass die Banken ihr Kapital stattdessen in Form von Krediten an Endverbraucher ausgaben. Im Visier stand das Vorhaben, Geschäfts- und Privatkunden einen leichteren Zugang zu Krediten zu ermöglichen, damit sie investieren und somit das Wirtschaftswachstum ankurbeln konnten. Doch stattdessen gaben und geben einige Banken den negativen Zins an ihre Kunden weiter bei gleichzeitig geringem Kreditvolumen.
Negativzinsen bezahlen zum einen Banken an die Notenbank, zum andern Kunden an ihre eigene Bank. Der Negativzins wird auf Geldanlagen erhoben und praktisch direkt kapitalmindernd einbehalten.
Negativzinsen führen dazu, dass das angesparte Kapital Stück für Stück aufgezehrt wird. Darauf reagieren Privatkunden und Gewerbekunden in der Regel, indem sie ihr Geld in andere Anlageformen investieren.
Aus Sicht der Bank ist der Negativzinsen kritisch und die meisten Kreditinstitute vermeiden es, diese an ihre Kunden weiterzureichen. Sie bemühen sich, zumindest einen minimalen Zinssatz auf Guthaben zu bezahlen oder es bei 0 % zu belassen. Zu groß ist die Gefahr, dass Kunden zu anderen Banken abwandern, die mindestens 0 % ausweisen oder einen minimalen Guthabenzins bezahlen.
Es klingt auf den ersten Blick paradox, aber für Kreditnehmer sind Negativzinsen positiv, denn fallen die Guthabenzinsen, fallen auch die Kreditzinsen. Wer jetzt einen größeren Kredit mit langer Laufzeit und zu günstigen Konditionen aufnimmt, profitiert langfristig davon.
Negativzinsen sind prinzipiell zulässig. Banken müssen sich dabei selbstverständlich an Gesetze und Vorschriften halten. Allerdings tun das nicht alle, so dass es durchaus Fälle gibt, in denen Negativzinsen rechtswidrig erhoben werden: Es ist zum Beispiel rechtswidrig, Negativzinsen auf Altersvorsorgeprodukte zu erheben. So hat die Kreissparkasse Tübingen einen Riester-Sparplan angeboten und über eine nachträgliche Zinsanpassungsklausel rechtswidrig Negativzinsen berechnet. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied rechtskräftig, dass Negativzinsen unzulässig sind, wenn sie nachträglich in geschlossene Verträge eingeführt werden. Das gilt generell und insbesondere für Finanzprodukte, die zur Altersvorsorge abgeschlossen werden. Ebenfalls rechtswidrig ist die Erhebung von Negativzinsen auf Guthaben privater Girokonten, wenn bereits Kontoführungsgebühren berechnet werden.
Tipp: Nicht jede Bank nennt den Minuszins direkt beim Namen. Das macht es Verbrauchern schwieriger, die Kostenfalle zu erkennen. Stattdessen umschreiben manche Geldinstitute den Strafzins zum Beispiel mit den irreführenden Begriffen „Aufbewahrungsvergütung“, „Verwahrgeld“ oder „Verwahrentgelt“. Im Preisleistungsverzeichnis finden sich dann Angaben wie „Verwahrgeld für Einlagen ab 100.000 Euro – minus 0,5 Prozent“.
Erhebt eine Bank Negativzinsen auf Sparprodukte, sollten Anleger entweder ihre Bank oder die Anlageklasse wechseln. Denn letztlich zahlen sie Gebühren dafür, dass sie der Bank ihr Geld überlassen. In Phasen niedriger oder negativer Zinsen entwickeln sich die Aktienmärkte tendenziell sehr gut, sodass sich hier Alternativen für Anleger bieten.
Tipp: Was die Sparer ärgert, freut die Kreditnehmer. In Niedrigzins-Zeiten sind auch die Kreditzinsen in aller Regel niedrig. Über den kostenlosen Vergleichsrechner von FINANZCHECK.de können sich Interessenten über die aktuellen Kreditzinsen informieren und ein günstiges Darlehen finden.
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