Zurück zum Start

Höhe der Entgeltumwandlung

Damit es nicht zum Aufbau von Renten minimalen Umfangs kommt, besteht eine Mindesthöhe der Beiträge, die man vom Bruttogehalt umwandeln kann.

Dabei handelt es sich um den 1/160 Teil der Bezugsgröße der Sozialversicherung. Dies ergab im Jahr 2008 eine Summe von 186,38 € pro Jahr (Alte Bundesländer) und 157,50 (Neue Bundesländer). Der geförderte Höchstbetrag hingegen lag 2008 bei 2.544 € im Jahr. Dies sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Betrag ist vom individuellen Einkommen des Arbeitnehmers unabhängig. Dass bedeutet, jeder Arbeitnehmer hat das Recht, bis zu 2.544 € (im Jahr 2008) umzuwandeln.

Wenn man mehrere Durchführungswege zusammen verwendet, werden die einzelnen umgewandelten Beträge zusammengerechnet. Entgeltumwandlung über 2.544 € hinaus ist durchaus möglich, sofern hierüber mit dem Arbeitgeber Einigkeit erzielt werden kann. Bei Direktzusagen und Unterstützungskassen kann auch der Einsatz höherer Summen nachgelagert besteuert werden.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay