Unterstützungskasse
Unterstützungskassen werden als der rechte Arm des Arbeitgebers bezeichnet. Dieser entscheidet sich, die betriebliche Altersversorgung nicht selbst abzuwickeln, sondern ein externes Versorgungswerk hinzuzuziehen.
Es handelt sich dabei um Versorgungseinrichtungen, die von einem einzigen oder auch von mehreren Unternehmen getragen werden. Diese können die Rechtsform einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder auch einer Stiftung haben. Größere Unternehmen entscheiden sich oft für die Gründung einer eigenen Unterstützungskasse, während kleinere Betriebe die Altersvorsorge ihrer Angestellten eher über Gruppenunterstützungskassen abwickeln, die zum Beispiel einer bestimmte Branche offen stehen.
Unterstützungskassen haben eine lange Geschichte. Bereits vor 160 Jahren wurden die ersten Versorgungswerke dieser Art gegründet. Auch heute noch spielen sie eine bedeutende Rolle - sie belegen mit etwa 8 % des Deckungskapitals den vierten Platz in der betrieblichen Altersvorsorge.
Unterstützungskassen können unter gewissen Bedingungen mit steuerlicher Begünstigung auf Pensionskassen und Pensionsfonds übertragen werden.
