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Flexibilität und Auszahlung

Vorteilhaft am Durchführungsweg Pensionskasse ist die Flexibilität der Beiträge. Diese sind in der Höhe variabel. Außerdem ist es möglich, einen Vertrag nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen privat weiterzuführen.

Ferner ist es problemlos möglich, den Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem derzeitigen Betrieb zu einem anderen Arbeitgeber mitzunehmen. Erleichtert wird dies auch durch ein Abkommen zwischen den Versicherungsunternehmen und Pensionskassen, die im Zentralverband der Deutschen Versicherungswirtschaft organisiert sind.

Auf Betriebsrentenansprüche hat der Arbeitnehmer im Falle der Abwicklung über Pensionskassen einen Rechtsanspruch. Dies ist formal gesehen zum Beispiel bei Unterstützungskassen nicht der Fall.

Bei Angeboten über die Altersrente hinaus, zum Beispiel Invaliditätsschutz oder Hinterbliebenenrenten, ist es ratsam zu prüfen, ob nicht ein rein privater Vertrag wirtschaftlicher ist als eine Kombination mit der betrieblichen Altersvorsorge.

Auszahlung
Im Rentenalter können Leistungen aus einer Direktversicherung in verschiedenen Formen ausgezahlt werden. Die Auszahlung in Form einer monatlichen Rente ist der Regelfall. Eine Kapitalabfindung als Einmalzahlung ist aber als Option möglich. Auch ein Auszahlungsplan mit 30 % Einmalleistung ist möglich. Das verbleibende Kapital wird in diesem Fall in gleichbleibenden oder steigenden Raten bis zum 85. Lebensjahr ausbezahlt - dann tritt eine Restrentenversicherung ein.

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