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Rendite und Risiko

Die Anlagevorschriften, die 2001 verabschiedet wurden, geben Pensionsfonds recht weitgreifende Freiheiten bei der Kapitalanlage. Sie können direkt in Aktien investieren, ebenso aber auch in Immobilien.

Ferner können sie Genussrechte oder Anleihen von Staaten und Unternehmen erwerben. Auch ein Investment in Fremdwährungen ist möglich.

Aus dem Betriebsrentengesetz geht hervor, dass letztlich der Arbeitgeber für die eingezahlten Beiträge haften muss. Eventuelle Verluste, die ein Pensionsfonds erwirtschaftet, würden somit auf den Arbeitgeber zurückfallen. Aus diesem Grund haben Pensionsfonds in der Regel Maßnahmen zur Risikobegrenzung getroffen. Viele Pensionsfonds, vor allem solche, in die Arbeitnehmer selbst durch Entgeltumwandlung einzahlen, weisen einen Garantieanteil auf. Von Anfang an wird so kalkuliert, dass am Laufzeitende auf jeden Fall die Gesamtsumme der Beiträge zur Verfügung steht. Hierfür wird ein Teil des Kapitals sicher mit dem Garantiezins (2008: 2,25 %) angelegt, sodass am Ende mindestens die Beitragssumme verfügbar ist. Es bestehen auch Tarife mit einer höheren Garantieverzinsung.

Zerobonds und Rückdeckungsversicherung
Als Alternative zur selbstverwalteten Garantieverzinsung ist ein Investment in sogenannte Zerobonds möglich, also in abgezinste Anleihen, deren Fälligkeitsdatum zu Rentenbeginn liegt. In diesem Fall entspricht der Betrag, der durch Abzinsung am Laufzeitende verfügbar ist, genau der garantierten Rentensumme. Den Rest kann der Fonds, je nach Anlagepolitik, frei investieren und zum Beispiel zu 100 % in Aktien anlegen, um so zu versuchen, eine höhere Gesamtrendite zu erwirtschaften. Ferner ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung möglich. Hier steht dann der Überschussanteil der Garantiepolice und der Beitragsanteil, der nicht für die Rückdeckungspolice benötigt wird, zur freien Kapitalanlage zur Verfügung.

Eine Alternative zu diesem Verfahren, die einige Pensionsfonds anwenden, stellt die Aufteilung des Beitragskapitals in einen renditeorientierten und einen sicherheitsorientierten Anteil dar. Auch hier sollen die Beiträge der Versicherten stets zur Verfügung stehen.

Durch den oft niedrigeren Garantieanteil bei der Rente kann sich bei ungünstiger Renditeentwicklung durch die geringe Verzinsung des Garantieanteils eine negative Rendite aufgrund steigender Lebenshaltungskosten ergeben. Dieses Risiko hat allein der Arbeitnehmer zu tragen.

Stresstest
Als Maßnahme zur Begrenzung des Risikos wurde der sogenannte Stresstest eingeführt. Pensionsfonds, wie auch einige Direktversicherungen und Pensionskassen, werden dabei auf die Krisenfestigkeit ihres Anlagekonzepts hin überprüft. Sie müssen nachweisen, ob das investierte Kapital auch dann noch zur Deckung der Rentenansprüche ausreicht, wenn es zu einer Krise an den Aktienmärkten und starken Kursverlusten kommt. Die Aufsichtsbehörde kann gegebenenfalls intervenieren.

Als direkte Sicherungsmaßnahme müssen Arbeitgeber die Rentenanwartschaften ihrer Angestellten mit 20 % des sonstigen Beitragssatzes über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) absichern. Dies erhöht die Kosten im Vergleich zur Pensionskasse, bei denen Arbeitgeber nicht zu dieser Form der Absicherung verpflichtet sind.

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