Rendite und Risiko
Der Arbeitgeber unterliegt bei Direktzusagen keiner staatlichen Anlageaufsicht. Es steht ihm frei, ob er die aufgewendeten Beiträge im Betrieb belässt, eine Rückdeckungsversicherung abschließt oder das Kapital über einen Investmentfonds anlegt.
Dies kann steuerlich gefördert werden. Er haftet aber in jedem Fall für die Rentenleistung. Dies bedeutet, dass er im Bedarfsfall, also zum Beispiel bei Renteneintritt des Begünstigten, notfalls laufende Haushaltsmittel nutzen muss, um der zugesagten Rentenleistung nachzukommen. Der Insolvenzsicherung dient der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Bis zu einer gesetzlich bestimmten Höhe werden diese Risiken abgedeckt. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber.
