Auszahlung
Auszahlungen aus Direktzusagen gelten steuerlich als Entgelt aus nicht selbständiger Arbeit. Die Auszahlung kann als Rente oder Kapital erfolgen und wird nachgelagert besteuert.
Die Aufteilung von Kapitalleistungen auf mehrere Teilsummen ist möglich, was steuerliche Vorteile bringt, da die persönliche Steuerprogression weniger stark steigt als bei einer Einmalleistung, bei der im entsprechenden Jahr eine hohe Kapitaleinkunft besteuert werden muss. Kapitalleistungen können als Einkünfte für eine mehrjährige Tätigkeit besteuert werden. Hier fällt eine geringere Steuerlast an. Dies ist neben der Direktzusage nur noch bei Unterstützungskassen möglich und auch nur dann, wenn die Kapitalleistung nicht auf mehrere Jahre verteilt wird.
