Kappungsgrenzen
Auch wenn Studierende offensichtlich dazu bereit sind, sich für den Erwerb ihrer Bildung erheblich zu verschulden, so ist doch auf staalicher Ebene geregelt, dass diese Schulden ein bestimmtes Maß nicht überschreiten dürfen.
Die sogenannte Kappungsgrenze greift hier ab einem bestimmten Höchstbetrag an Verschuldung.
Diese Kappungsgrenze bzw. Schuldenobergrenze ergibt sich, wenn die gesamten (zurückzuzahlenden) Bezüge von Leistungen aus dem BaföG und aus einem Studienbeitrags-darlehen addiert werden. Andere nicht staatlich geförderte Studienfinanzierungsarten wie Studienkredite oder Bildungsfonds bleiben von der Kappungsgrenze unberührt.
In NRW ist dieser Betrag bundesweit der niedrigste und liegt bei 10.000 Euro Höchstgrenze an Gesamtverschuldung. Die höchste Kappungsgrenze wurde in Hamburg angesetzt und liegt aktuell bei 17.000 Euro.
Die Kappungsgrenzen der fünf Bundesländer im Überblick:
- Baden-Württemberg: 15.000 Euro
- Bayern: 15.000 Euro
- Hamburg: 17.000 Euro
- Niedersachsen: 15.000 Euro
- Nordrhein-Westfalen: 10.000 Euro
Ein Beispiel zum besseren Verständnis der Kappungsgrenze:
Ein Studierender in Nordrhein-Westfalen hatte Anspruch auf Leistungen nach dem BaföG und hat dementsprechend während eines Zeitraums von vier Jahren (acht Semester) 16.000 Euro an BaföG-Geldern erhalten.
Hier ist anzumerken, dass der Student sich in diesem Fall mit 8.000 Euro verschuldet hat, da die Hälfte des BaföGs als kostenloser Zuschuss vom Staat gewährt wird.
Da ihm diese Zahlungen nicht zur Studienfinanzierung gereicht haben, hat er für sechs Semester das Studienbeitragsdarlehen der NRW Bank wahrgenommen.
Dieses Kreditinstitut hat sechs Semester lang jeweils 500 Euro – insgesamt 3.000 Euro – Studiengebühren an die Universität für den Student vorfinanziert.
Nach erfolgreichem Studienende ist der Absolvent vermeintlich mit 11.000 Euro Gesamtschulden belastet. Die Kappungsgrenze von 10.000 Euro in NRW ermöglicht es jedoch, dass alles was über diese 10.000 Euro hinausgeht, dem Bezieher von staatlichen Fördergeldern erlassen wird.
