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Aufnahme

Der Förderung durch einen Bildungsfonds geht bei nahezu allen Angeboten ein individuelles Auswahlverfahren voraus. Außerdem muss oft ein Motivationsschreiben verfasst werden oder ein Empfehlungsschreiben vorliegen.

Bei dem Auswahlverfahren werden fachliche, aber auch persönliche Aspekte der Bewerber geprüft. Schließlich geht es den Kapitalgebern nicht zuletzt um einen erfolgreichen Berufseinstieg der Geförderten nach dem Studienabschluss.

Während bei hochschuleigenen Fonds nur Studierende der entsprechenden Bildungsstätte in Frage kommen, haben die allgemeinen Bildungsfonds im Prinzip keine Beschränkungen. Dennoch richten sich nicht wenige Angebote speziell an Studierende von Fächern, denen gute Berufsaussichten nachgesagt werden. Dies sind im Moment vor allem naturwissenschaftlich-technisch oder wirtschaftlich ausgerichtete Disziplinen. Darüber hinaus werden oft Doktoranden oder Studierende gefördert, die eine Zusatzqualifikation, wie etwa einen MBA (Master of Business Administration), erwerben.

Voraussetzung für die Förderung ist bei einigen Bildungsfonds eine bestandene Zwischenprüfung oder ein bestimmter Notendurchschnitt. Es kommt bei dem Auswahlverfahren jedoch nicht allein auf die Studienleistungen, sondern auch auf außeruniversitäres oder ehrenamtliches Engagement an.

Die Unterstützung durch einen Bildungsfonds ist in der Regel unabhängig vom Einkommen der Eltern. Auch der Erhalt von BAföG oder Stipendien stellt bei den meisten in Deutschland verbreiteten Bildungsfonds kein Ausschlusskriterium dar. Darüber hinaus sind nur selten Sicherheiten nachzuweisen.

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