Tilgung
Nach Ende der Auszahlungszeit beginnt eine sogenannte Karenzzeit. In dieser Periode hat man als Kreditnehmer keinerlei Rückzahlungspflicht. Darlehensnehmer haben hier zwischen sechs und 23 Monaten Zeit, bis die Rückzahlungsphase einsetzt.
Außerdem fallen in dieser Zeit nur Zinsen an, wenn kein Zinsaufschub beantragt wurde.
Die Tilgung selbst kann recht flexibel gestaltet werden. Zunächst erhält man von der KfW einen Tilgungsplan, aus dem eine Tilgungsdauer von zehn Jahren hervorgeht. Die Tilgungsrate ist aber frei zu wählen, sofern das Darlehen innerhalb von 25 Jahren zurückgezahlt wird. Ein Tilgungsplan kann somit mit der KfW verhandelt werden. Änderungswünsche müssen zum 15. März oder 15. September eines Jahres eingereicht werden.
Dabei sind kostenfreie Sondertilgungen möglich. Diese Sondertilgungen können einen Teil der Schulden (mindestens 100 €) oder sogar die gesamte Restsumme umfassen und sind jeweils zum 1. April beziehungsweise 1. Oktober möglich.
