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Rückzahlung

Der Rückzahlungszeitpunkt steht beim Bildungskredit bereits mit Beginn der Auszahlung fest. Genau vier Jahre, nachdem die erste Rate geleistet wurde, beginnt die Tilgung.

Dabei muss die monatliche Tilgungsrate mindestens 120 € betragen, wobei jederzeit kostenlos zusätzliche Tilgungen bis zur Gesamthöhe der Schulden möglich sind. Es besteht somit keine Verpflichtung zur Leistung von Vorfälligkeitsentschädigungen beziehungsweise zur Zahlung von Gebühren, die bei vorzeitiger Tilgung von Kreditverträgen anfallen.

Wichtig bei der Rückzahlung des Bildungskredits ist, dass der Staat als Bürge eintritt. Sollten ehemalige Empfänger des Bildungskredits also ihrer Tilgung dauerhaft nicht mehr nachkommen können, tritt der Bund ein. Allerdings sind die Schulden damit nicht getilgt, sondern der Bund übernimmt die Rolle des Gläubigers und wird das Geld nach einer bestimmten Zeit über das Bundesverwaltungsamt einfordern.

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