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Konditionen

Der Zinssatz des Studienkredits ist variabel. Er richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres aktualisiert (EURIBOR, Euro Interbank Offered Rate).

Derzeit liegt der Zinssatz bei nominal 7 % per annum und ist ab Vertragsabschluss für 15 Jahre mit einem Höchstzinssatz versehen. Danach kann es zur Vereinbarung neuer Konditionen kommen. Dieser Maximalsatz liegt derzeit bei 9,2 % pro Jahr (Quelle: KfW-Förderbank, Stand: 10/08).

Eine Belastung des Budgets ergibt sich über die Zinsen hinaus durch die Gebühren, die bei Abschluss des Vertrags entstehen. Im Zuge der Antragstellung fallen Abschlusskosten an, die derzeit bei 238 € liegen.

Wichtig im Bereich der Verzinsung des Darlehens ist die Regelung der Zinsverrechnung und Zinsstundung. Sobald Zinsen anfallen, werden diese zur Vermeidung eines Zinseszinseffekts mit den ausgezahlten Raten verrechnet. Dies bedeutet: Die Summe, die monatlich auf dem Konto eingeht, sinkt mit steigender Kreditlaufzeit. Vorteil dieser Regelung ist aber, dass sich die Schuldensumme nicht zusätzlich durch den Zinseszins erhöht.

Zinsstundung
Mit Auslaufen des fünften beziehungsweise sechsten Fachsemesters an einer Fachhochschule / Universität (nicht für Bachelor-Studiengänge, dort gilt ebenfalls das fünfte Fachsemester) müssen Studierende einen Leistungsnachweis vorlegen, um weiter in den Genuss der Kreditzahlungen zu kommen. Nach Anerkennung des Nachweises ist es möglich, einen Antrag auf Aufschub der Zinsen zu stellen. Die ab diesem Zeitpunkt entstehende Zinslast wird also erst zum Ende des Studiums oder der Förderzeit fällig.

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