Formalitäten
Für die kontinuierliche Auszahlung der monatlichen Raten müssen Studierende jeweils zum 15. März beziehungsweise 15. September eines Jahres eine aktuelle Studienbescheinigung vorlegen.
Dies geschieht auf folgendem Wege: auf der Homepage der KfW werden auf der sogenannten Kreditnehmer-Plattform die Informationen der Studienbescheinigung aktualisiert. Daraufhin erhält man ein Protokoll, das man dem Vertriebspartner, zum Beispiel dem Studentenwerk, zusammen mit der Studienbescheinigung vorlegt.
Nach dem fünften Fachsemester (nach dem sechsten Fachsemester für Universitätsstudiengänge bis auf den Bachelor) müssen Studierende bis zum 31. März beziehungsweise 30. September eines Jahres einen Leistungsnachweis vorlegen. Dieser wird der KfW über ein spezielles Formular direkt übermittelt. Dabei beträgt die Dauer der maximalen Verzögerung der Vorlage einen Monat. Wichtig dabei ist, dass bestimmte Mindestleistungen erbracht worden sein müssen, damit der Leistungsnachweis akzeptiert und der Kredit weiterhin gewährt wird. Dabei handelt es sich um eine festgelegte Anzahl von Leistungspunkten, etwa zwei Drittel der geforderten Punkte bei einem sechssemestrigen Studiengang, oder das Zwischenprüfungszeugnis.
Nach Vorlage des Leistungsnachweises ist es möglich, eine Zinsstundung bis zum Ende der geförderten Studienzeit zu beantragen (siehe auch Konditionen).
