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Auszahlungsdauer

Die Auszahlung kann höchstens für sieben Jahre erfolgen. Diese Zeitspanne setzt sich aus einer Regelzeit von zehn Semestern sowie vier weiteren Semestern zusammen.

Um den Kredit über zehn Semester hinaus zu bekommen, muss der Studierende über eine Bestätigung der Hochschule nachweisen, dass er das Studium in diesen vier Semestern erfolgreich beenden kann. Wichtig ist dabei, dass bereits geförderte Semester, zum Beispiel nach einem Fachrichtungswechsel, auf die Höchstdauer angerechnet werden. Auch die Anzahl der Fachsemester spielt eine Rolle. Wer also zum Beispiel zum dritten Fachsemester ein Darlehen beantragt, befindet sich damit auch im dritten Fördersemester.

Nach einem Fachrichtungswechsel, zum Beispiel nach dem zweiten Fachsemester, werden die bereits absolvierten Hochschulsemester angerechnet, sofern es bereits zu einer Förderung durch den Studienkredit gekommen ist. Eine Förderung bis zum zehnten Fachsemester, in den angesprochenen Ausnahmen bis zum vierzehnten Fachsemester, ist möglich. Zusammen mit der maximalen Auszahlungsdauer ergibt sich eine maximale Darlehenssumme von 54.600 €. Diese Summe wird jedoch nicht zur Gänze ausgezahlt, sondern zum Teil mit den anfallenden Zinsen verrechnet.

Wichtig ist die Regelung der Urlaubssemester: Wer aus wichtigem Grund bis zu zwei Urlaubssemester in Anspruch nimmt, was von der Hochschule genehmigt werden muss, kann die Auszahlung des Darlehens und auch die Zählung der Fördersemester stoppen. Wird das Studium allerdings länger unterbrochen, beginnt die Karenzphase und darauffolgend die Rückzahlungspflicht. Ein Zweitantrag und somit das Wiederaufnehmen des „alten“ Vertrags ist möglich.

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