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Antrag und Auszahlung

Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt beantragt. Dieses prüft die eingesandten Unterlagen und stellt fest, ob ein Anspruch vorliegt. Erst wenn die Entscheidung positiv ist, kann ein Vertrag mit der KfW-Förderbank zustande kommen (KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Wichtig bei der Vergabe des Bildungskredits ist, dass selbst Studierende, welche die Voraussetzungen für den Erhalt des Darlehens erfüllen, die also etwa bereits die Zwischenprüfung bestanden haben und auch die Altersgrenze nicht überschreiten, keinen Rechtsanspruch auf den Kredit haben. Die Zusage des Kredits richtet sich in erster Linie nach den verfügbaren Kapazitäten der KfW-Bank.

Die Auszahlung des Darlehens ist flexibel. Die Höchstauszahlung pro Monat beträgt 300 € und kann für maximal zwei Jahre geleistet werden. Dies ergibt eine Höchstsumme von 7.200 € insgesamt, die in keinem Fall überschritten werden kann.

Es ist möglich, den Kredit auch für eine kürzere Zeit ab drei Monaten oder auch, bei Nachweis eines erhöhten Bedarfs, bis zu sechs Raten als Einmalzahlung zu erhalten. Somit ist es denkbar, Investitionen für das Studium in bis zu einer Höhe von 1.800 € durch den Bildungskredit zu finanzieren.

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