Katzenversicherung
Freilaufende Katzen sind oft tagelang unterwegs, ohne dass der Halter weiß, wo sie sich gerade aufhalten. Dabei sind sie den täglichen Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt und können schnell Opfer eines Unfalls werden oder sogar dessen Verursacher sein.
Auch Raufereien mit anderen Katzen können das Tier unter Umständen schwer verletzen. Kommen Dritte zu Schaden, haftet, anders als bei Pferden und Hunden, die private Haftpflichtversicherung des Halters. Wird jedoch die Katze selbst verletzt und muss zum Tierarzt oder sogar in eine tierärztliche Klinik, können die Kosten für diese Behandlungen auch bei einem Kleintier schnell mehrere Hundert Euro betragen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Katze für einen Schadensfall abzusichern, die Krankenversicherung und die reine Operations-Versicherung. Die Angebote und Leistungsumfänge der einzelnen Anbieter weichen zum Teil stark voneinander ab. Es empfiehlt sich, vor Vertragsabschluss folgende Kriterien zu beachten:
- Höchsteintrittsalter des Tiers
- Wartezeit. Je nach Anbieter kann diese zwischen einem und drei Monaten nach Versicherungsbeginn liegen
- Einschränkungen in der Kostenübernahme
- Entschädigungshöchstgrenzen
- Abrechnung nach den Sätzen der Gebührenordnung für Tierärzte
Krankenversicherung für Katzen
Die Krankenversicherung für Katzen ist eine Vollversicherung und deckt in der Regel alle Kosten ab, die durch eine ärztliche Behandlung entstehen können. Einige günstigere Tarife schließen jedoch die Kostenübernahme für stationäre Behandlungen aus. Dafür muss entweder ein höherer Tarif gewählt oder eine separate OP-Versicherung abgeschlossen werden. Anbieterabhängig werden üblicherweise folgende Leistungen eingeschlossen:
- eine bis zu einhundertprozentige Kostenübernahme für stationäre und ambulante Behandlungen und Operationen zum einfachen oder zweifachen Satz der Gebührenordnung
- Medikamente und Verbandmaterialien
- Labor- und Röntgenuntersuchungen
- Wurmkuren, Impfungen, Floh- und Zeckenmittel bis zu einem gewissen Betrag
Begrenzungen bezüglich der Kostenübernahme sind meist in jeder Police verankert und liegen ganz unterschiedlich zwischen 300 € und 3.000 € pro Jahr. Kosten, die oberhalb dieses Deckungsbetrags liegen, müssen vom Versicherungsnehmer selbst geleistet werden. Je älter die Katze, desto niedriger fallen üblicherweise die Rückerstattungskosten aus. Auch die Beiträge können sich mit fortschreitendem Alter des versicherten Tiers erhöhen.
Katzen-OP-Versicherung
Ist die Operations-Versicherung nicht ohnehin schon in der Police der Katzen-Krankenversicherung enthalten, kann sie zusätzlich abgeschlossen werden. Sie ist meist zu einem relativ günstigen Beitragssatz erhältlich und deckt die Kosten für Operationen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung des Tieres vorgenommen werden, meist zu 100 % ab. Darüber hinaus werden die Kosten für den letzten Untersuchungstag vor der Operation sowie die Nachbehandlung abgedeckt. Arzneimittelkosten werden für bis zu zehn Tage nach der OP zurückerstattet.
Einige Anbieter einer OP-Versicherung behalten sich eine jährliche Kostenbegrenzung im Schadensfall von etwa 1.500 € und 3.000 € je nach Anbieter vor. Bleibt die versicherte Katze während eines Versicherungsjahres schadenfrei und gesund, bieten die Versicherer in der Regel einen Leistungszuwachs an.
