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Teilnahmebedingungen für die Aktion „Top-Zins-Garantie“

§1 Aktionsinhalt und Zeitraum

  1. Die Werbeaktion „Top-Zins-Garantie“ wird von der FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH (nachfolgend „FINANZCHECK“) veranstaltet.

  2. Im Rahmen der Aktion gewährt FINANZCHECK den Berechtigten einen einmaligen Cash Back Betrag, wenn der jeweilige Berechtigte nachweist, dass er über einen anderen Anbieter als FINANZCHECK einen günstigeren Ratenkredit abschließen könnte oder hätte abschließen können. Die näheren Voraussetzungen und den Inhalt der Prämien regeln die §§ 2 bis 4 dieser Teilnahmebedingungen.

§2 Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kunden von FINANZCHECK und damit volljährige Privatpersonen.

  2. Teilnahmevoraussetzung ist, dass der Kunde

    1. Vermittlung von FINANZCHECK den genehmigungsfähigen Antrag mit dem niedrigsten effektiven Jahreszins auf Abschluss eines Ratenkredits bei der kreditgebenden Bank einreicht,

    1. den beantragten Ratenkredit abgeschlossen und nicht widerrufen hat und

    2. gemäß § 4 nachweist, dass er einen identischen Ratenkredit über einen anderen Vermittler oder Anbieter mit einem günstigeren Effektivzinssatz abgeschlossen hätte bzw. hätte abschließen können ("Alternativangebot"). Alternative Angebote, die über FINANZCHECK eingeholt wurden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

  3. Grundvoraussetzung ist somit, dass die kreditgebende Bank mit dem Kunden den über Vermittlung von FINANZCHECK beantragten genehmigungsfähigen Ratenkreditvertrag mit dem niedrigsten effektiven Jahreszins schließt. Auf diese Entscheidung hat FINANZCHECK keinen Einfluss.

  4. Das Alternativangebot muss verbindlich, genehmigungsfähig und mit dem von FINANZCHECK vermittelten Ratenkredit inhaltlich identisch sein, insbesondere in Bezug auf sämtliche Angaben über den/die Kreditnehmer als auch deren Reihenfolge, den Nettodarlehensbetrag, die Währung, die Laufzeit, den Verwendungszweck und seine übrigen Leistungsbestandteile (z.B. Versicherungsprämien).

  5. Das Alternativangebot muss dem Kunden

    1. von einer inländischen Bank

    2. frühestens eine Woche vorher bis spätestens zwei Wochen nach Abschluss des von FINANZCHECK vermittelten Ratenkredits unterbreitet worden sein. Maßgeblich ist das Datum des schriftlichen Kreditangebots

    3. Alternativangebote, die vor dem Abschluss des über FINANZCHECK vermittelten Ratenkredits datieren, müssen auch vor dessen Abschluss eingereicht worden sein.

  6. Von der Top-Zins-Garantie ausgenommen sind alternative Angebote für Immobiliendarlehensverträge, Händler- oder Herstellerzinsen und sonstige Sonderkonditionen der jeweiligen Anbieter und/oder Vermittler.

  7. Sollte der beantragte Ratenkredit und damit auch das Alternativangebot mehrere Kreditnehmer beinhalten, wird die Prämie nur einmal und gemeinschaftlich gewährt.

  8. Im Rahmen eines beantragten Ratenkredits kann nur ein Alternativangebot berücksichtigt werden. Bei Vorlage mehrerer Alternativangebote gilt das zeitlich Erste eingereichte Alternativangebot. 

  9. Es ist möglich ein Alternativangebot im Zusammenhang mit mehreren Kreditanträgen über FINANZCHECK zu verwenden.

§3 Inhalt und Wert der Prämie

  1. FINANZCHECK gewährt dem Berechtigten einen Cash Back im wirtschaftlichen Gegenwert der Zinsdifferenz zwischen dem vom Berechtigten über FINANZCHECK abgeschlossenen Ratenkredit und dem Alternativangebot. Der Wert der Zinsdifferenz berechnet sich aus der Differenz der Gesamtrückzahlungsbeträge der beiden Darlehen. FINANZCHECK wird dabei den Effektivjahreszins des Alternativangebotes um 0,1 Prozentpunkte unterbieten.

  2. Eventuell mit dem Kredit abgeschlossene Restschuldversicherungen sind nicht Gegenstand der Garantie und werden deshalb in der Berechnung der Einmalzahlung nicht berücksichtigt.

  3. FINANZCHECK gewährt den Cash Back gemäß den Ziffern 1 jeweils in der Form einer Überweisung auf das im Rahmen der Kreditbeantragung hinterlegte Konto. Der Anspruch auf Gewährung der Auszahlung ist nicht übertragbar. Eine Auszahlung in Bar ist nicht möglich.

  4. Der Cash Back Betrag ist begrenzt auf 3% der Kreditsumme pro Kreditabschluss.

§4 Nachweis des Alternativangebots

  1. Der Nachweis gemäß § 2 Ziffer 2. c) ist zu erbringen durch Zusendung des schriftlichen Alternativangebots der kreditgebenden Bank. Die Zusendung muss erfolgen per E-Mail an den zuständigen Kreditberater. Eine Zusendung per Post kann nicht berücksichtigt werden.

  2. Das Alternativangebot muss FINANZCHECK spätestens bis 14 Tage nach Abschluss des von FINANZCHECK dem Kunden vermittelten Ratenkredits zugehen, um die Prämienberechtigung des Kunden zu begründen. FINANZCHECK prüft anschließend, ob die für die Prämienberechtigung erforderliche inhaltliche Identität des Alternativangebots mit dem von FINANZCHECK vermittelten Ratenkredit gemäß § 2 Ziffer 4. besteht. Die Prüfung kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen. 

  3. Soweit alle Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 2 vorliegen und die Frist gemäß § 4 Ziffer 2. gewahrt wurde, wird die Cash Back Zahlung an den Berechtigten veranlasst, nachdem die Widerrufsfrist (in der Regel 14 Tage, im Einzelfall länger) für den von FINANZCHECK vermittelten Ratenkredit ohne Widerruf des Kunden abgelaufen ist. Die Zahlung erfolgt spätestens aber binnen 70 Tagen nach Abschluss des über FINANZCHECK vermittelten Ratenkredites. Der Anspruch auf Gewährung des Cash Back verfällt, wenn die Zahlung an den Berechtigten nicht innerhalb von 6 Monaten ab Entstehung des Anspruchs aus Gründen, die von FINANZCHECK nicht zu vertreten sind, erfolgen kann.

§5 Sonstiges

  1. FINANZCHECK haftet für Schäden wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung, für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst möglich machen und auf deren Erfüllung der Berechtigte vertrauen darf, haftet FINANZCHECK nur in Höhe des Wertes der des Cash Back. Im Übrigen ist die Haftung von FINANZCHECK ausgeschlossen.

  2. Die Berechtigten sind selbst für die Entrichtung etwaig anfallender Steuern auf den Cash Back Betrag verantwortlich.

  3. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Aktion gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.