Debeka private Krankenversicherung Tarif PNmed
Der Tarif PNmed richtet sich ausschließlich an approbierte Ärzte sowie Studenten der Humanmedizin. Auch deren Lebenspartner und Kinder können sich mit diesem Tarif versichern lassen. Studenten und Kinder haben dabei einen jährlichen Selbstbehalt von 600 Euro. Ärzte hingegen zahlen das Doppelte. Der Selbstbehalt bezieht sich ausschließlich auf ambulante und zahnmedizinische Leistungen. Der Tarif unterteilt sich in PNmed I und PNmed II, die sich hinsichtlich der unterschiedlichen Leistungsabdeckung unterscheiden.
Bei ambulanten Leistungen wird der Selbstbehalt angerechnet. Neben sämtlichen Behandlungskosten werden auch Arznei- sowie Hilfsmittel von der Versicherung getragen. Zudem werden auch Lasik-Augenoperationen und Fahrtkosten vollständig erstattet. Heilmittel richten sich jedoch nach der jeweiligen Tarifstufe. PNmed II erstattet Hilfsmittel ausschließlich, wenn sie im Zusammenhang der Folgebehandlung eines Unfalls dienen. PNmed I hat diese Einschränkung nicht.
Brillengestelle werden in diesem Tarif bis zu maximal 180 Euro erstattet. PNmed II hingegen übernimmt nur einen Gesamtbetrag für Sehhilfen von 250 Euro. Auch psychotherapeutische Behandlungen werden von der Versicherung erstattet, sofern sie die Anzahl von 20 Sitzungen pro Jahr nicht überschreiten.
Stationäre Leistungen orientieren sich am gewählten Tarif. Bei beiden werden allgemeine Krankenhausleistungen vollständig erstattet. Bei PNmed I zählen auch die privatärztliche Behandlung sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu den Versicherungsleistungen. Zudem werden die Kosten bis zu dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnungen (GOÄ und GOZ) getragen. PNmed II hingegen übernimmt die Rechnungsbeträge nur bis zum 2,3-fachen Satz.
Die zahnmedizinischen Behandlungen werden nahezu alle zu 100 Prozent erstattet. Auch aufwendigere Behandlungen, wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie werden von der Versicherung übernommen. Sogar Komfortleistungen, wie professionelle Zahnreinigungen werden bis zu zweimal im Jahr erstattet. Implantate sind die einzigen Leistungen, die Beschränkungen unterliegen. PNmed I übernimmt hier 90 Prozent der entstehenden Kosten, PNmed II hingegen nur 70 Prozent.
Die Leistungen des Tarifs PNmed:
Ambulante Behandlungen:
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ärztliche Behandlungen und Honorare (PNmed I: bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ; PNmed II bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ)
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Psychotherapie (pro Jahr maximal 20 Sitzungen)
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Heilpraktiker
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Arzneimittel
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Heilmittel (bei PNmed II nur als Unfallbehandlungen erstattungsfähig)
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Hilfsmittel
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Sehhilfen; Brillengestelle sind auf 180 Euro begrenzt (bei PNmed II darf der Gesamtbetrag der Rechnung für Sehhilfen nicht mehr als 250 Euro betragen)
Stationäre Behandlungen:
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allgemeine Krankenhausleistungen
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Mehrbettzimmer (PNmed I: Einbettzimmer)
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belegärztliche Behandlung (bei PNmed I wahlärztliche Behandlung)
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Krankentransporte
Zahnärztliche Behandlungen:
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Kieferorthopädie
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Zahnersatz
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Zahnprophylaxe
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Zahnchirurgie
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Implantate (bei PNmed I Erstattungssatz von 90 Prozent; bei PNmed II 70 Prozent)
in den ersten zwei Versicherungsjahren gelten Höchstsätze von 500 bzw. 1.000 Euro
