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Debeka private Krankenversicherung Tarif PNSM I, PNSM II

Der Tarif PNSM I und der Tarif PNSM II ist jeweils eine Krankenvollversicherung mit modifizierten Beitragszahlungen nach dem 65. Lebensjahr. Ambulante ärztliche Behandlungen werden von der Debeka in voller Höhe bei Tarif PNSM I und PNSM II erstattet.

Bei psychotherapeutischen Behandlungen kann der Versicherungsnehmer sich darauf verlassen, dass ihm Aufwendungen für 20 Sitzungen pro Jahr erstattet werden. Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden bei Tarif PNSM I und PNSM II auch zu 100 % erstattet. Für Hilfsmittel gilt, dass Brillengestelle bis 180 € getragen werden. Bei einer Behandlung in einem Krankenhaus ist dem Versicherungsnehmer bei diesen Krankenversicherungen eine Übernahme der Kosten für eine chefärztliche Behandlung und für eine Unterbringung in einem Zweibettzimmer garantiert. Der Leistungsumfang von Tarif PNSM I und PNSM II beinhaltet auch, dass Kosten im Bereich Zahn grundsätzlich zu 70 % übernommen werden, denn es werden sowohl die Aufwendungen für Zahnersatz als auch für Kieferorthopädie, Zahnbehandlungen, Inlays und Implantate zu 70 % erstattet. Der Selbstbehalt von Tarif PNSM I liegt bei 700 € und für PNSM II bei 1.140 € pro Person und Kalenderjahr.

Folgende Leistungen werden unter anderem gewährt:

Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Debeka Tarif PNSM I, PNSM II

  • ärztliche Behandlungen: 100 %

  • Psychotherapeut: 20 Sitzungen pro Jahr und Person

  • Heilpraktiker: 100 %

  • Arzneimittel: 100 %

  • Heilmittel: 100 %

  • Hilfsmittel: 100 % (Brillengestelle bis 180 €)

Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Debeka Tarif PNSM I, PNSM II

  • allgemeine Krankenhausleistungen: 100 %

  • Chefarzt

  • Zweibettzimmer

  • grundsätzlich freie Krankenhauswahl

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Debeka Tarif PNSM I, PNSM II

  • Zahnbehandlungen: 70 %

  • Kieferorthopädie: 70 %

  • Implantate: 70 %

  • Inlays: 70 %

  • Zahnersatz: 70 %

  • Übernahme der Kosten ist auf 1.000 € im Jahr des Versicherungsbeginns und im Folgejahr begrenzt.

Beitragsrückerstattung

  • Bei diesen Tarifen werden Beiträge in leistungsfreien Jahren zurückerstattet.

Versicherungsberechtigte

  • Angestellte, Freiberufler, Selbständige sind berechtigt, sich über die Tarife zu versichern.

Selbstbehalt

  • 700 € (Tarif PNSM I) pro Person und Kalenderjahr

  • 1.140 € (Tarif PNSM II) pro Person und Kalenderjahr


Stand: 1.4.2008

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