Debeka private Krankenverischerung Tarif BSS
Abgesehen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln besteht in dem Basistarif BSS keinerlei Selbstbehalt. Zudem erhält der Versicherte eine Beitragsrückerstattung, wenn er im vergangenen Jahr eine Leistungsfreiheit nachweisen kann.
Für die Erstattung der einzelnen Leistungen gelten die aktuellen Gebührenordnungen (GOÄ und GOZ). Diese werden bis zu dem 2,3-fachen Satz von der Versicherung übernommen
Die Leistungen erstrecken sich im ambulanten Bereich auf die Kostendeckung für ärztliche Behandlungen sowie psychotherapeutische Behandlungen. Letztere sind allerdings nur erstattungsfähig, sofern sie von einem Arzt durchgeführt oder überwacht werden. Erfolgt die Behandlung durch einen Kinder- oder Jugendpsychotherapeuten werden die Rechnungsbeträge ebenfalls erstattet. Sofern sie im Arztregister aufgeführt sind, gilt das gleiche für nichtärztliche Psychologen. Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel werden zu 75 Prozent erstattet. Hilfsmittel sind jedoch auf 300 Euro alle drei Jahre beschränkt. Brillengestelle werden zu elf Euro erstattet, neue Sehhilfen hingegen werden erst dann erstattet, wenn sich die Sehkraft um mehr als 0,5 Dioptrien verändert hat.
Bei stationären Aufenthalten werden alle allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet. Diese umfassen die Unterbringung, Verpflegung sowie Behandlung. Wahlleistungen hingegen sind davon ausgeschlossen.
Im Bereich der Zahnmedizin werden Kosten für Zahnärzte sowie Kieferorthopäden vollständig übernommen. Bei Zahnersatz einschließlich Kronen und Brücken gilt jedoch ein Erstattungssatz von 60 Prozent. Gleiches gilt bei zahntechnischen Leistungen (Zahnlabor- und Materialkosten).
Die Leistungen im Detail:
Ambulante Leistungen:
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ärztliche Leistungen (bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ)
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psychotherapeutische Sitzungen (durchgeführt oder begleitet von einem Arzt)
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Medikamente, Hilfs- und Heilmittel (Kostenerstattung zu 85 Prozent; wenn die Selbstbeteiligung über 200 Euro im Jahr beträgt, werden die weiteren Kosten zu 100 Prozent übernommen.)
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Hilfsmittel, deren Kosten 300 Euro überschreiten, werden nur alle drei Jahre erstattet.
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Brillengestelle werden mit 11 Euro erstattet. Der Anspruch auf eine neue Sehhilfe besteht erst bei einer Änderung der Sehstärke von 0,5 Dioptrien.
Stationäre Leistungen:
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Behandlungskosten (bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ)
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Mehrbettzimmer
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Krankentransporte
Zahnmedizinische Leistungen:
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Behandlungskosten (bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ)
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Kieferorthopädie
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Zahnersatz (Erstattungssatz von 60 Prozent)
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Höchstsätze in den ersten zwei Versicherungsjahren (500 bzw. 1.000 Euro)
