Die Debeka Tarife P und Z – die private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte wie Beamte und Beamtenanwärter erhalten von ihrem Dienstherrn im Falle einer Erkrankung eine finanzielle Unterstützung. Diese deckt jedoch die Kosten, die durch die medizinische Behandlung entstehen, nicht vollständig ab. Um die so entstanden Lücke zu schließen empfiehlt sein ein privater Krankenversicherungsschutz. Der Prozentsatz der Kosten, der durch die private Krankenversicherung abgedeckt wird, ist unmittelbar vom Satz der Beihilfe abhängig. Im Idealfall ergänzen sich die Versicherung und die Beihilfe so, dass die Kosten für Arzt oder Zahnarzt zu 100 Prozent abgedeckt sind. Der Tarif Z empfiehlt sich insbesondere dann, wenn großer Wert auf umfassende Leistungen beim Zahnarzt gelegt wird.

Die Leistungen die abgedeckt werden, sind äußerst umfangreich. So kann der Versicherte nicht nur auf die Kostenübernahme der allgemeinen Behandlungskosten und der Arzthonorare der behandelnden Ärzte vertrauen, sondern die Kostenerstattung gilt auch für ambulant durchgeführte psychotherapeutische Sitzungen. Auch die Behandlung durch einen Heilpraktiker und die durch verschriebenen Medikamente werden im Versicherungsschutz für Beamte berücksichtigt. Ebenso werden die Arzneien erstattet, die durch Schulmediziner verschrieben werden. Heilmittel, wie Massagen oder Inhalationen werden ebenso erstattet wie Hilfsmittel. Letztere umfassen zum Beispiel Sehhilfen oder Rollstühle. Ferner sind auch Herzschrittmacher und andere medizin-technische Mittel erstattungsfähig.

Bei stationären Heilbehandlungen sind neben den allgemeinen Krankenhausleistungen auch die komfortable Unterkunft in einem Zweibettzimmer und die belegärztliche Behandlung abgedeckt. Ergänzend erhält der Versicherte bei Krankenhausaufenthalten auch ein Krankenhaustagegeld. Für zahnärztliche Behandlungen gilt, dass neben zahnärztlichen Behandlungen auch die Eingriffe eines Kieferorthopäden oder die Leistungen eines Zahntechnikers abgesichert sind.

Bei Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen die nicht länger als vier Wochen dauern, erhält der Versicherte einen Zuschuss. Ein Anspruch auf diesen entsteht nach drei Jahren erneut. Auch im Ausland gilt eine bestmögliche Absicherung. So werden nicht nur die Kosten für stationäre, zahnärztliche oder ambulante Heilbehandlungen übernommen, sondern auch die Rücktransporte aus dem Ausland.

Die durch die Tarife P und Z abgedeckten Leistungen:
Der konkrete Erstattungssatz und etwaige Summenbegrenzungen sind unmittelbar vom Beihilfesatz abhängig und können in den konkreten Tarifbestimmungen eingesehen werden.

Ambulante Leistungen:

  • Allgemeine Behandlungskosten
  • Medikamente und Verbandsmittel
  • Heilpraktikerbehandlungen
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel (wenn die Kosten für ein Hilfsmittel mehr als 300 Euro betragen, kann dieses erst nach drei Jahren erneut erstattet werden)
  • Sehhilfen
  • Bis zu 20 psychotherapeutische Sitzungen
  • Krankentransporte und Fahrten

Stationäre Leistungen

  • Allgemein Behandlungs- und Verpflegungskosten
  • Zweibettzimmer
  • Belegärztliche Behandlung
  • Krankenhaustagegeld
  • Transportkosten

Zahnmedizinische Leistungen:

  • Allgemeine zahnärztliche Leistungen
  • Zahnprophylaxe
  • Zahnersatz
  • Leistungen des Zahntechnikers
  • Leistungen des Kieferorthopäden

Sonstige Leistungen:

  • Kuraufenthalte für bis zu vier Wochen alle drei Jahre
  • Auslandsversicherungsschutz

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